Unterhalt für meinen (halb)Bruder

4 Antworten

Du als Schwester bist nicht unterhaltspflichtig für den Bruder.
Das wären - wenn überhaupt ein Unterhaltsanspruch bestehen würde - nur die Eltern.

Da der volljährige Bruder aber weder noch zur Schule geht noch sich in einer Ausbildung befindet, hat er momentan gar keinen Unterhaltsanspruch an die Eltern.

Und mein Vater zweifelt auch weiterhin die Vaterschaft an weil meine Mutter es gerne mit verheirateten Männer an deren hochzeit f....!

Da kann der Vater anzweifeln, was er will.
Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat oder der Bruder während der Ehe zur Welt kam, so ist er der Vater - auch wenn nicht der leibliche so zumindest der rechtliche - mit allen Rechten und Pflichten.

Wieso denn du als Schwester? Sie wollen doch Geld von deinem Vater, nicht von Dir. Du bist ja nicht unterhaltspflichtig, daher musst du auch nicht zahlen.

Ob dein Vater die Vaterschaft anzweifelt oder nicht aendert wohl nichts an seinen Unterhaltspflichten. Bekommt man aufgrund eines Ereignisses Zweifel an der Vaterschaft (es wird geredet in der Verwandtschaft, man bekommt gewisse Fakten zu Ohren), dann hat man 2 Jahre Zeit nachdem man Kenntnis erlangt hat, ansonsten ist es zu spaet. Und da deine Eltern seit zig Jahren geschieden sind, gehe ich mal davon aus, dass die Geruechte hierzu schon sehr alt sind.

Wenn dein Bruder daher Anspruch auf Unterhalt haette, was erst geklaert werden muesste, denn die hat er eigentlich nur, wenn er einer Ausbildung nachgeht oder dringend eine sucht, dann muesste dein Vater auch Unterhalt leisten. Irgendwelche Geruechte spielen dabei keine Rolle, er ist und bleibt der amtliche Vater und muss zahlen, Leistungsfaehigkeit vorausgesetzt.

Wenn dein Bruder einfach nichts macht, zu Hause rumhaengt und nicht intensiv nach einer Ausbildungsstelle sucht, dann hat er auch keinen Unterhaltsanspruch, da sollte sich dein Vater ggf. dann einen Anwalt nehmen, um das zu klaeren.

Ich muss dir aber auch sagen, geredet ueber moegliche Kuckuckskinder wird gerne viel, gerade nach Trennungen. Und auch wenn es so sein sollte, dass deine Mutter irgendwann mal fremd gegangen sein sollte, dann heisst das ja noch lange nicht, dass dein Vater nicht auch der Vater deines Bruders ist. An vielen Geruechten dieser Art ist auch gar nichts dran, da wird aus einer Fliege auch gerne mal ein Elefant. Man hat was gesehen oder gehoert und reimt sich dann was zusammen.

Blbiw3 
Beitragsersteller
 25.02.2015, 11:33

Der Anwalt von meinem dad meinte das wohl, dass ich wohl hinzugezogen werden könnte!!! Und da ich in der Industrie arbeite verdiene ich jetzt auch nicht so schlecht :( das macht mir Angst den ich arbeite für mein Geld recht hart und meine Mutter und mein Bruder schaukeln ihre Eier

Als Schwester bist du nicht unterhaltspflichtig. Dein Bruder ist außerdem volljährig, macht weder eine schulische noch eine berufliche Ausbildung, also ist auch dein Vater nicht mehr unterhaltspflichtig.

Blbiw3 
Beitragsersteller
 24.02.2015, 12:30

Der Meinung bin ich auch ... Er ist von der Schule aus dem Abitur geflogen

Nein, das kann nicht passieren. Unterhalt muss der Vater zahlen.