Zeugnis Einsicht (keine Unterhaltszahlung, kein Sorgerecht)
Guten Tag, Ich bin ein 17 Jähriger Schüler, der momentan seine FHR macht. Am Juni diesen Jahres hatte ich einen recht heftigen Rechtsstreit mit meinem Vater, diesem wurde daraufhin das Sorgerecht entzogen und auf meine Mutter Übertragen, weiterhin weigerte er sich bis jetzt Unterhalt zu zahlen und fordert nun ein Zeugnis von mir. Aufgrund des Streites und lügen Verarbeitung vor Gericht, will ich mit ihm nichts mehr zu tun haben, hat er trotzdem ein Anrecht drauf mein Zeugnis zu sehen ?
Vielen Dank für eure Antworten und eure Zeit Lg Maximilian P
4 Antworten
Dein Vater braucht für diese Auskunft weder das Sorgerecht noch muß er Unterhalt zahlen. Sie steht ihm einfach zu, weil er Dein Vater ist.
Eine Kindeswohlgefährdung ist hier nicht zu erkennen.
§ 1686 Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Jetzt noch nicht unbedingt - wenn Du volljährig bist, schon - wenn Du Unterhalt bekommen willst.
Lies selbst:
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html
"•Das Kind ist volljährig und hat eine Ausbildung abgeschlossen. Oder es tut gar nichts mehr. Schulbescheinigungen und Nachweise über den Fortgang der Ausbildung müssen regelmässig vorgelegt werden. Bei Minderjährigen kann und sollte man die Zeugnisse von der Mutter einklagen. Die Sorgerechtsverhältnisse spielen keine Rolle. Brandenburgisches OLG in Az 9 WF 157/04 vom 23.8.2004: Nimmt das (vorliegend 15-jährige) minderjährige Kind nicht an einer Ausbildung teil, so hat es im Verhältnis zu seinen Eltern eine Erwerbsobliegenheit, die Verpflichtung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Verstösst das minderjährige Kind dagegen, so muss es sich in erzielbarer Höhe fiktive Einkünfte, die es bedarfsdeckend einzusetzen hat, zurechnen lassen. Dies kann auch bei noch nicht 16 Jahre alten Kindern der Fall sein - das betrifft beispielsweise Ausbildung verweigernde Schulabbrecher."
Du musst es ihm nicht zeigen. Da er sich in keiner Weise um Dich kümmert, hat er auch kein Recht, an Deinem Leben teilzunehmen.
Wenn er dir gegenüber unterhaltsverpflichtet ist und auch Unterhalt zahlt, hat er einen Anspruch darauf, z.b. sich eine Kopie dees Zeugnisses vorlegen zu lassen, um sich zu überzeugen, dass du dich anstrengst, deinen Schulabschluss so zügig wie möglich zu machen. Auch wenn du studierst etc. kann er das verlangen- so lange er zahlt JA!