Unterhalt / Kindergeld bei Eintritt in die Bundeswehr?

6 Antworten

Hi liebe BarbaraGabriele,

Infos hierzu findest du im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 16:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/steuerarten.html

Also Kindergeldanspruch besteht immer bis zum 18. Lebensjahr und bereits in 2012 wurden die Einkommensgrenzen hierfür ganz abgeschafft ;-)

mit auszug des kindes werden beide eltern unterhaltspflichtig für das minderjährige kind. das kindergeld wird an das kind abgegeben und der unterhalt den ihr beide zu zahlen hat, richtet sich nach dem einkommen des kindes. das einkommen mindert den unterhalt

Bis 25 kann er noch Kindergeld beziehen. Der Unterhaltsanspruch verfällt. So war es bei mir auch.

Grundsätzlich bleibt der Kindergeldanspruch noch aufrecht; der Verdienst des Sohnes ist dabei unerheblich.

Bis zum Ablauf der Minderjährigkeit wird das Kindergeld auf jeden Fall noch gezahlt; nach Eintritt der Volljährigkeit hängt die Dauer von der Art der Ausbildung bei der Bundeswehr ab:

https://www.steuerring.de/steuererklaerung-hilfe-news/news/kindergeld-fuer-soldaten.html

Ich empfehle, den Einzelfall frühzeitig mit der Kindergeldklasse abzuklären.

Dann wird das Einkommen des Juniors berücksichtigt - mindert also den Unterhaltsanspruch:

http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/ausbildung.html

Auch während des Freiwilligendienstes bzw. einer Ausbildung besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld.