Unterhalt / Kindergeld bei Eintritt in die Bundeswehr?
Hallo,
Mein Sohn möchte in 2018, sobald er 17 J. wird, der Bundeswehr im militärischen Dienst beitreten. Bisher zahlt sein, von mir geschiedener, Vater den Mindestsatz an Unterhalt, ebenso beziehe ich Kindergeld von der Familienkasse. Erlischt dieser Anspruch bei Eintritt in die Bundeswehr durch den Verdienst meines Sohnes ( er wohnt weiterhin bei mir), oder besteht zumindest bis zu seiner Volljährigkeit noch der Anspruch ?
Vielen Dank im voraus für möglichst genaue Antworten.
6 Antworten
Hi liebe BarbaraGabriele,
Infos hierzu findest du im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 16:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/steuerarten.html
Also Kindergeldanspruch besteht immer bis zum 18. Lebensjahr und bereits in 2012 wurden die Einkommensgrenzen hierfür ganz abgeschafft ;-)
mit auszug des kindes werden beide eltern unterhaltspflichtig für das minderjährige kind. das kindergeld wird an das kind abgegeben und der unterhalt den ihr beide zu zahlen hat, richtet sich nach dem einkommen des kindes. das einkommen mindert den unterhalt
Bis 25 kann er noch Kindergeld beziehen. Der Unterhaltsanspruch verfällt. So war es bei mir auch.
Grundsätzlich bleibt der Kindergeldanspruch noch aufrecht; der Verdienst des Sohnes ist dabei unerheblich.
Bis zum Ablauf der Minderjährigkeit wird das Kindergeld auf jeden Fall noch gezahlt; nach Eintritt der Volljährigkeit hängt die Dauer von der Art der Ausbildung bei der Bundeswehr ab:
https://www.steuerring.de/steuererklaerung-hilfe-news/news/kindergeld-fuer-soldaten.html
Ich empfehle, den Einzelfall frühzeitig mit der Kindergeldklasse abzuklären.
Dann wird das Einkommen des Juniors berücksichtigt - mindert also den Unterhaltsanspruch:
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/ausbildung.html
Auch während des Freiwilligendienstes bzw. einer Ausbildung besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld.