Kann ich Unterhalts anspruche aus dem Ausland(England) gelten lassen?
Hallo, Ich habe mich vor kurzen nach fast zehn Jahren von meinen Lebensgefährten getrennt, und nahm beider Kinder mit. Der wollte ins Ausland ziehen und nun kann er das, bzw. wird es bald nach England ziehen. Nun meine Frage, wenn er abhaut, kann ich meinen Anspruch auf Kindes unterhalt gelten machen, und wenn ja wie? Er wird garantiert seine Melde Adresse nicht einfach so hergeben, und ob er zu seinem Wort hält, mich finanziell zu unterstutzen und die Kinder mal besuchen zu kommen halt ich nicht viel von. Stimmt es das man Gelder vom Amt bekommen könnte als eine Art „Ersatz unterhalt,“ und wenn ja in welche Höhe für beide Kinder (4 und 9 Jahre alt). Bin echt dankbar für jede Hilfe, Rat und oder Vorschläge.
3 Antworten
Wenn die Kinder bei dir leben, so leistest du ihnen den "Naturalunterhalt" (Betreuung, Wschen, Kochen usw...) und musst vom anderen Elternteil den "Barunterhalt" (Geld für die Verpflegung, Kleidung, Unterkunft.... der Kinder) einfordern.
Ist der andere Elternteil - hier also der Vater -
- nachweislich aufgrund zu geringen Einkommens nicht in der Lage wenigstens den Mindestunterhalt zu zahlen
- oder verweigert trotz Leistungsfähigkeit den geforderten Unterhalt
- oder es können können keine Forderungen gestellt werden, weil er nachweislich nicht auffindbar ist...
könnte für die Kinder staatliche Unterstützung in Form von "Unterhaltsvorschuss" beansprucht werden.
(Je nach Grund für die ausbleibenden Unterhaltszahlungen kann dieser Vorschuss später ggf. vom Unterhaltspflichtigen zurückgefordert werden.)
Der Unterhalt vom Kindsvater hätte Vorrang vor der Gewährung von Unterhaltsvorschuss - deshalb müsstest du diesen also erstmal einzufordern versuchen.
Dabei könntest du dich vom Jugendamt unterstützen lassen, indem du für die Kinder eine kostenlose "Beistandschaft" einrichten lässt.
- Diese Beistandschaft würde sich dann mit dem Vater in Verbindung setzen (um seine Einkommensnachweise einzufordern und anhand dieser den Unterhalt für die Kinder zu berechnen und zu "titulieren"...).
Ist vom Kindsvater nachweislich nichts zu holen, könntest du Unterhaltsvorschuss für die Kinder beziehen.
Für das ältere Kind (6-11 Jahre) wären das 201 Euro und für das jüngere Kind (0-5 Jahre) 150 Euro.
Zusammen mit dem Kindergeld (je 192 Euro) wäre somit wenigstens der notwendige Lebensunterhalt der Kinder abgedeckt.
(Sollte das Kindergeld momentan noch der Mann erhalten, müsstest du bei der Kindergeldkasse die Auszahlung an dich veranlassen.)
Du kannst beim Jugendamt eine Beistandschaft errichten, diese werden versuchen, den Unterhalt für deine Kinder auch im Ausland versuchen, einzutreiben. Ob das allerdings auch erfolgreich sein wird, ist eine andere Frage. Das ist für dich kostenfrei.
Du kannst für deine Kinder beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen, es gibt 150 Euro und ab 6 Jahre 201 Euro. Ab 12 gibt es bald 264 Euro und zwar ab Juli 2017, das wird dann durchgehend bis zum 18 Geburtstag gezahlt, falls du nicht erneut heiratest.
das wird das jugendamt tun. die schreiben sinnfreie briefe ins nichts und er ist nichtmal verpflichtet zu antworten. denn das jugendamt kann nie nachweisen das er die briefe erhalten hat - da es keine meldeadresse gibt. die werden auch nicht als unbekannt verzogen zurückgesandt. die landen im günstigsten fall da wo sie hin sollen und werden beantwortet oder landen beim nachbarn in der box und der wirft sie weg.
in england gibt es keine meldeadresse. du kannst in england den unterhalt einklagen, dass wird allerdings extrem teur und lohnt den aufwand nicht. dabei kommt nichts rum. die eintreibung ist unmöglich. das habe ich 18 jahre lang probiert und nicht einen cent eingetrieben. vergiss es.
du kannst jetzt unterhalt einfordern, nach der trennung über das jugendamt.