Anspruch auf Nachzahlungen während Krankengeld?
Ich war bis zum 8.Februar in der Lohnentgeltvorzahlung. Bekomme nun bis Ende Februar (heute) Krankengeld.
Nun hat der AG meine Überstunden, das Entgelt bis zum 08.02 sowie meinen Resturlaub ausbezahlt (einen fast kompletten Lohn)
Muss ich dies der Krankenkasse melden?
Wurde aufgrund Probezeit gekündigt. Stehe in keinem Arbeitsverhältnis mehr.
2 Antworten
Muss ich dies der Krankenkasse melden?
Nein, denn das hat keinen Einfluss auf Dein Krankengeld.
Du erhältst jetzt den Lohn für den Februar bis zum 08.02. und für die geleisteten Überstunden. Das musst Du der Krankenkasse nicht mitteilen.
Bist Du nach dem 28.02. weiterhin krank, erhältst Du auch weiterhin Krankengeld (sofern Du eine Folgebescheinigung des Arztes nahtlos - also noch heute - einreichst und die Maximaldauer für den Krankengeldbezug von 72 Wochen innerhalb von 3 Jahren noch nicht erreicht hast).
Wenn Dir gekündigt wurde und Du nicht mehr im Arbeitsverhältnis stehst, hast Du Dich - hoffentlich - bei der Arbeitsagentur deswegen gemeldet!!
Wenn Du bis heute (28.02.) Krankengeld beziehst und dann nicht mehr krank bist, giltst Du als arbeitslos und hast Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, sofern Du in den vergangenen 2 Jahren 12 Monate sozialversicherungspflichtig gewesen bist - und Du Dich bei der Arbeitsagentur gemeldet hast.
Sollte Dir ab dem 01.03. Arbeitslosengeld zustehen, verzögert sich der Beginn der Leistung aber aufgrund des ausgezahlten Resturlaubs für die Dauer diese Urlaubs; die Leistung wird also nicht gekürzt, sondern verschiebt sich nur entsprechend "nach hinten": Du nimmst den Urlaub sozusagen nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses, das Urlaubsentgelt (die Bezahlung während des Urlaubs) hast Du vom Arbeitgeber ja bereits erhalten.
Diese Regelung wird zwar von vielen nicht verstanden oder als ungerecht empfunden, sie ist aber logisch, konsequent und tatsächlich auch gerecht, weil sonst Arbeitnehmer, die ihren Resturlaub noch in der Kündigungsfrist nehmen, finanziell benachteiligt würden.
Bist Du ab dem 01.03. arbeitslos (ohne Krankengeldbezug), hast Dich aber anlässlich der Kündigung nicht beim Arbeitsamt gemeldet, so erhältst Du eine Sperre von 1 Woche - das ist dann tatsächlich eine Verkürzung der Leistung.
Dann viel Glück und Erfolg!!
Vielen Dank!
wenn du krank bist, bekommst du Krankengeld. wenn du wieder gesund bist, kannst du Resturlaub und überstunden nehmen.
Iwie hat der die Frage nicht gespeichert. Da fehlt eig noch was ;)
Okay, danke. Ist momentan etwas kompliziert. Der MDK streikt jetzt wegen dem Krankengeld. Bin bei der Arbeitsagentur gemeldet. Werde jetzt aber erst Wiederspruch einlegen. Der VDK ist da eine echt gute Anlaufstelle.