Wie lange dauert es bis man Krankengeld (KKH) erhält?
Hallo, ich bin seit dem 15.04 krank geschrieben und habe das auch zügig meiner Krankenkasse gemeldet. Beim ersten Gespräch wurde mir zugesagt, dass ich Anspruch auf Krankengeld habe. Leider wurde mir in der Probezeit gekündigt. Danach wurde ich von meiner Krankenkasse zweimal kontaktiert, um zu klären, was genau geschehen sei und welche Therapien ich denn bis dahin gemacht habe. Diese Woche Montag kamen dann erst die Papiere, die ich ausfüllen sollte für den Anspruch auf Krankengeld. Heute wurde ich wieder krank geschrieben. Bis jetzt ist nichts eingegangen. Wann genau zahlt die Kasse? Immer für den Zeitraum einer Krankmeldung und warum dauert es so lange bis es mal ausgezahlt wird?
6 Antworten
es gibt ja mehrere papiere die dann auszufüllen sind. ersten die formulare bzgl. des verdienstes/der lohnfortzahlung vom arbeitgeber. anhand diesem wird eben der tagessatz errechnet. und dann muss der arzt ja die krankschreibung auf einem formular bestätigen und erst wenn das bei der kk vorliegt, gibt es geld.
Mir sagte die Krankenkasse , dass seit 2016 die AU zur Bestätigung reicht
Du bekommst 6 Wochen Lohnfortzahlung, es sei denn du hast unter 28 Tage gearbeitet. Also ab Ende Mai. Die Auszahlung gibt es aber erst immer mit der nächsten Krankmeldung, da es rückwirkend gezahlt wird. Nach absenden der zweiten Krankmeldung etwa. 1 Woche
Die Kasse zahlt nur, solange die Krankenmeldung auch gilt. Diese müssen immer wieder regelmässig und zeitnah eingereicht werden. Ob dieser Anspruch allerdings bei "Arbeitslosigkeit" besteht, bin ich mir nicht sicher. Krankengeld tritt erst nach 6 Wochen nachgewiesener Krankheit in kraft.
Wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, das man bei Arbeitslosigkeit anspruch auf Krankengeld hat. Diesbezüglich sollte deine Krankenkasse dir aber eine konlkrete Auskunft geben können.
Wird ein Versicherter innerhalb der sechswöchigen Lohnfortzahlungszeit arbeitslos, dann zahlt die KK ab Eintritt der Arbeitslosigkeit Krankengeld.
Krankengeld gibts erst nach sechs Wochen.Solange muß Dein Arbeitgeber zahlen.
In der Probezeit gibt es keine Lohnfortzahlung durch den AG
@Chefelektriker
Außerdem bezahlt ein AG wenn Anspruch besteht, maximal bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.
Und? Es steht nicht wann die Kündigung wirksam wurde.
Probezeit - ergo bestimmt keine 6 Wochen Kündigungsfrist. In der Probezeit reglemäßig 2 Wochen.
Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall des Arbeitnehmers besteht nach § 3 Abs. 3 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) erst, wenn das Arbeitsverhältnis mindest 4 Wochen untunterbrochen besteht.
Wieso lange? Vor 4 Tagen hast Du Papiere erhaltten zum ausfüllen, die wohl frühestens vor 3 Tagen wieder bei der Krankenkasse eingingen.
Ich habe die am gleichen Tag persönlich eingereicht
Nimms nicht übel, aber das ist Korinthenkackerei.
Auch wenn man in der Probezeit gekündigt worden ist