Wie lange dauert es bis man Krankengeld (KKH) erhält?

6 Antworten

es gibt ja mehrere papiere die dann auszufüllen sind.  ersten die formulare bzgl. des verdienstes/der lohnfortzahlung vom arbeitgeber. anhand diesem wird eben der tagessatz errechnet. und dann muss der arzt ja die krankschreibung auf einem formular bestätigen und erst wenn das bei der kk vorliegt, gibt es geld.

RSphina 
Beitragsersteller
 13.05.2016, 10:11

Mir sagte die Krankenkasse , dass seit 2016 die AU zur Bestätigung reicht

Du bekommst 6 Wochen Lohnfortzahlung, es sei denn du hast unter 28 Tage gearbeitet. Also ab Ende Mai. Die Auszahlung gibt es aber erst immer mit der nächsten Krankmeldung, da es rückwirkend gezahlt wird. Nach absenden der zweiten Krankmeldung etwa. 1 Woche

Die Kasse zahlt nur, solange die Krankenmeldung auch gilt. Diese müssen immer wieder regelmässig und zeitnah eingereicht werden. Ob dieser Anspruch allerdings bei "Arbeitslosigkeit" besteht, bin ich mir nicht sicher. Krankengeld tritt erst nach 6 Wochen nachgewiesener Krankheit in kraft.

RSphina 
Beitragsersteller
 13.05.2016, 10:10

Auch wenn man in der Probezeit gekündigt worden ist

GrasshopperFK  13.05.2016, 10:11
@RSphina

Wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, das man bei Arbeitslosigkeit anspruch auf Krankengeld hat. Diesbezüglich sollte deine Krankenkasse dir aber eine konlkrete Auskunft geben können.

wilees  13.05.2016, 10:17
@GrasshopperFK

Wird ein Versicherter innerhalb der sechswöchigen Lohnfortzahlungszeit  arbeitslos, dann zahlt die KK ab Eintritt der Arbeitslosigkeit Krankengeld.

Krankengeld gibts erst nach sechs Wochen.Solange muß Dein Arbeitgeber zahlen.

RSphina 
Beitragsersteller
 13.05.2016, 10:08

In der Probezeit gibt es keine Lohnfortzahlung durch den AG

wilees  13.05.2016, 10:22
@RSphina


@Chefelektriker

Außerdem bezahlt ein AG wenn Anspruch besteht, maximal bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.

Chefelektriker  13.05.2016, 10:24
@wilees

Und? Es steht nicht wann die Kündigung wirksam wurde.

wilees  13.05.2016, 10:36
@Chefelektriker

Probezeit - ergo bestimmt keine 6 Wochen Kündigungsfrist. In der Probezeit reglemäßig 2 Wochen.


Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall des Arbeitnehmers besteht nach § 3 Abs. 3 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) erst, wenn das Arbeitsverhältnis mindest 4 Wochen untunterbrochen besteht.


Wieso lange? Vor 4 Tagen hast Du Papiere erhaltten zum ausfüllen, die wohl frühestens vor 3 Tagen wieder bei der Krankenkasse eingingen.

RSphina 
Beitragsersteller
 13.05.2016, 10:14

Ich habe die am gleichen Tag persönlich eingereicht

wilees  13.05.2016, 10:19
@RSphina

Nimms nicht übel, aber das ist Korinthenkackerei.