Ehemaliger AG hat mich nicht bei der KK angemeldet, was tun?
Guten Abend,
ich war vom 01.02. - 03.03. bei einem Unternehmen als Sachbearbeiterin in Vollzeit beschäftigt. Ich habe nach 14 Tagen das Arbeitsverhältnis während der Probezeit gekündigt. In der Kündigungsfrist und darüber hinaus war ich arbeitsunfähig. Ich habe bei meiner Krankenkasse eine Anfrage für Krankengeld gestellt.
Da hat sich dann rausgestellt, dass mein ehemaliger AG mich bis heute nicht bei der Krankenkasse angemeldet hat. Leider ist der Chef sehr cholerisch und es würde mich nicht weiterbringen, wenn ich eine E-Mail sende oder mich von einer Hotline abwimmeln lasse. Wie verfahre ich am besten?
Vielen Dank!
Was sagte deine Krankenkasse dazu? Sollst du Nachweise für den Job (Arbeitsvertrag oä) liefern?
Ich solle ihn einfach bitten mich anzumelden.. das wird er aber nicht machen..
6 Antworten
Einen Arbeitsvertrag hast Du aber hoffentlich schon, oder?
Dann SCHREIBST Du jetzt deinem Arbeitgeber einen Brief (KEINE Email, KEIN Telefonat) mit folgendem Inhalt:
SgH Chef,
Ich weise Sie hiermit letztmalig auf die ausstehende Lohnzahlung (oder nur Lohnabrechnung?) für meine Tätigkeit vom.... bis.... hin.
Gleichfalls weise ich sie letztmalig auf die nicht erfolgte Krankenversicherung bei der..... Kasse hin.
Für die Erledigung der Sache setze ich Ihnen hiermit eine Frist bis zum (heute in 2 Wochen), ansonsten ist für mich die Einleitung rechtlicher Schritte unumgänglich.
Mfg
xxx
Diesen Brief druckst Du im Beisein eines Bekannten aus, tütest ihn ein und gibst ihn anschließend bei der Post als Einwurf-Einschreiben auf.
Das MUSS im Beisein eines Dritten passieren, damit du bei einem Rechtsstreit einen unabhängigen Zeugen hast. Zusammen mit dem Zustellungsnachweis der Post hast Du so einen gerichtsfesten Nachweis deiner Forderung.
Von dem Brief machst Du Dir 2 Kopien: Falls dein AG nicht reagiert, schickst Du 1 an die Krankenkasse mit dem Hinweis, dein Chef weigert sich und du gehst jetzt vors Arbeitsgericht.
Dahin gehst Du anschließend mit der zweiten Kopie und frägst an der Pforte nach der Rechtsantragsstelle. Dort findest Du einen Sachbearbeiter, der dir bei der Klageeinreichung hilft. Beim Arbeitsgericht besteht in der ersten Instanz keine Anwaltspflicht, dh du zahlst nur deinen Kostenanteil am Verfahren (idR unter 100€).
Zu deinen Gunsten wirkt in deinem Fall, dass die Nicht-Abfuhr von Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Lohnsteuer etc als Sozialbetrug und Steuerhinterziehung gilt.
Das sind Offizialdelikte, dh hier musst nicht du gegen den AG klagen, sondern hier übernimmt der Staatsanwalt. Und mit dem legt sich kein AG gerne an.
Anwalt oder Gewerkschaft fragen?
Da Du Dich ja eh arbeitslos melden musst: ruf da umgehend an und frag nach, was die sagen.
Wenn der Telefonberater das nicht weiss, gibt er es weiter und Du wirst innerhalb 2-3 Werktagen zurückgerufen von einem Kundenberater- hab da gute Erfahrung mit gemacht, die Beratung war wasserdicht und sehr gut
Anwälte rechnen nach ner Tabelle ab. Sie können Dir auch sagen, was ungefähr auf Dich zukommt. Solange es nicht Richtung Gericht geht, sogar ziemlich genau. Wenn Du Glück hast, reicht ein Schreiben vom Anwalt aus. Müsste bei unter 200 EUR liegen.
Vielen Dank!
Anwalt einschalten. Falls Du in einer Gewerkschaft sein solltest, können die Dir auch helfen. Haben meistens eigene Anwälte.
Andere Möglichkeit wäre bei der Krankenkasse nachzufragen, was Du am besten machen kannst. Aber, wenn der Chef eh auf Deine Schreiben nicht reagiert, kommst Du um nen Anwalt nicht herum....
Gib der Krankenkasse deinen Arbeitsvertrag und deine Lohnabrechnung. Dann kümmern sie sich um die Anmeldung.
Hat dein ehemaliger Arbeitgeber einen Steuerberater? Wenn ja, kann sich die Krankenkasse an diesen wenden.
Ich hab ja nicht mal eine Lohnabrechnung erhalten..
Dann hast du gar nichts in der Hand. Wenigstens einen Arbeitsvertrag?
Da hilft nur noch ein Anwalt, denn wenn der Arbeitgeber dich nicht anmeldet und keine Daten bereit stellt, kann die Krankenkasse kein Krankengeld berechnen und die AB kein ALG.
Beantrage Prozesskostenbeihilfe.
Hier findest du Infos zur Prozesskostenbeihilfe:
https://www.unterhalt.net/blog/prozesskostenhilfe-beantragen.html
Es gibt keine Kündigungsfrist bei Probezeit.
Natürlich! In den ersten 2 Wochen gab es keine, aber ab den 2 Wochen gibt es eine 2 wöchige Kündigungsfrist. Ich arbeite seit dem ich 16 bin und meine Verträge lese ich sehr wohl..
Ich habe bereits mit dem Amt darüber gesprochen, die haben mir eine Nummer von einem Institut für Arbeitsrecht gesendet.. aber die waren sehr unfreundlich und meinten, dass ich mir einen Anwalt nehmen muss. Ich hab aber kein Rechtsschutz und hab Angst vor den Kosten.