Überstunden und kündigung in probezeit
Guten Tag, Ich habe bei meinem derzeitigem Arbeitgeber aus persöhnlichen gründen gekündigt. Da ich n hal es Jahr probezeit habe und die erst in 3 wochen ausläuft konnte ic das zum Glück ohne weitwres tun. Eine neue arbeitsstelle in die ich übergehe habe ich auch schon. Nun ist das so dass mein derzeutiger arbeitgeber gesagt hat die 14 tage kündigungsfrisst soll ich daheim bleiben davon zieht er mir noch 3 tage resturlaub ab und den rest zieht er von meinen überstunden ab. Momentan habe ich 146 überstunden auf meinem konto. Wenn er mir davon 11 tage von den überstunden nimmt hab ich 88 stunden weniger das finde ich ziemlich unfair ich habe für diese stunden gearbeitet und will daher auch meine kompletten überstunden ausbezahlt bekommen! Nun meine frage, kann ich dene nicht einfach für diese 11 tage eine krankenmeldung zuschicken lassen von meinem arzt ? So haben die keine andere wahl als mir die stunden auszuzahlen....ob ich den in meiner kündigungsfrisst noch arbeiten kann wollten die ja nicht....
5 Antworten
Dein Chef hat das Recht, dich frei zu stellen, wenn er das möchte und auf deine Arbeitskraft verzichten kann. Er kann auch darüber entscheiden, wie er deine Freistellung abwickelt.
Du hast "aus persönlichen Gründen" gekündigt und solltest froh sein, dass du bereits eine neue Stelle hast. Hier noch Geld schinden zu wollen, weil du mit irgendwem oder irgendwas nicht zurecht gekommen bist und deshalb das Weite suchst, finde ich persönlich nicht in Ordnung.
Nimm das, was du bekommst und gib einfach Ruhe. Wenn du jetzt eine Krankmeldung vorlegst, dann bemerkt selbst der Dümmste, dass das nicht mit rechten Dingen zugeht und du bekommst eine Riesenportion Ärger und wenn das vor Gericht gehen würde, würde dir vom Geld deiner Reststunden auch nichts mehr bleiben. Übrigens gehe ich davon aus, dass du tgl 8.5 Std hast und nicht 8 - das ist aber eine reine Vermutung von mir.
Das ist ziemlicher Unsinn, was Du schreibst!
Schau Dir besser einmal die richtige Antwort von DerSchopenhauer an, dann bekommst Du "vielleicht" mit, wie die Situation rechtlich zu bewerten ist (abgesehen davon, dass eine Krankschreibung ohne tatsächliche Erkrankung selbstverständlich nicht in Ordnung ist - auch nicht, wie hier, als "Notwehrmaßnahme!).
Die Anrechnung von Urlaub und sonstigen Freizeitgewährungsansprüchen ist aber nur möglich, wenn die Freistellung unwiderruflich erfolgt.
Voraussetzung zur Wirksamkeit von Freistellungsklauseln:
Die Anrechnung des Resturlaubs und des bestehenden Überstundenguthabens muß in der Freistellung eindeutig erklärt und klar formuliert werden und zwar in welcher Reihenfolge etwaige Ansprüche angerechnet und damit erfüllt werden
Typischer Fall von "und bist Du nicht willig, dann brauch ich Gewalt"Kannst Du machen, wenn Du Dich dabei besser fühlst. Kommt allerdings Dein Arbeitgeber darauf, dass Du" krank machst", (die Vermutung liegt hier nahe) bekommst Du richtig Ärger. Es genügt da ein Anruf bei der Krankenkasse und Du bekommst eine Vorladung zum Vertrauensarzt. Ich als Chef würde hier nicht zögern Möchtest Du die Entscheidung vom Arbeitsgericht ?
Die Kündigung hat mit den Lohnzahlungen nichts zu tun!
Dir steht der Lohn aus den Überstunden zu. Es stellt sich aber die Frage, warum haben sich die vielen Stunden angehäuft? Wurden Überstunden noch nie bezahlt?
Wenn du kündigst, dann hast du auch die verdammte Pflicht bis zum letzten Tag für das Unternehmen da zu sein. Dein AG müsste deinen Lohn während der Arbeitsumnfähigkeit "selber" zahlen. Ist du das normal?
Ich würde dich nie einstellen!
Nein, 3 ;)
mit mir 4
@ anders7777:
Wenn du kündigst, dann hast du auch die verdammte Pflicht bis zum letzten Tag für das Unternehmen da zu sein.
Hast Du die Frage überhaupt richtig gelesen? Der Arbeirtgeber stellt ihn frei!!! Und wenn die Freistellung nicht "unwiderruflich" ist, muss er dem Arbeitnehmer den Urlaubsanteil ausbezahlen, die Überstunden selbstverständlich auch!
Dein AG müsste deinen Lohn während der Arbeitsunfähigkeit "selber" zahlen.
Das ist falsch, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr als 20 Arbeitnehmer hat; dann hat er durch die Arbeitsunfähigkeit praktisch kaum eine finanzielle Belastung, weil er an einem Umlageverfahren teilnehmen muss und die Kosten von der Krankenkasse ersetzt bekommt! Trotzdem geht eine unberechtigte Krankschreibung natürlich überhaupt nicht!
Man sieht, dass Deine unberechtigt negative Antwort von wenig juristischer Kenntnis "getrübt" ist!
Ja kannst du Machen! Dann muss er dir die Überstunden Auszahlen! Und wenn du dann die Krankenmeldung für die 14 Tage hast muss er dir den Urlaub auch Ausbezahlen!
da sind wir schon 2