Schlüsselrückgabe bei bereits beendetem Arbeitsverhältnis?
Guten Tag,
mich beschäftigt folgendes Szenario.
Mein Arbeitsverhältnis wurde zum 28.02.2018 beendet und ich besitze noch einen Generalschlüssel für die Firma.
Ich war den kompletten Februar krank geschrieben und hatte auch meinen Chef um Klärung gebeten, wer nun den Schlüssel abholt weil ich krank bin und zum 01.03.2018 umziehe und einen neuen Arbeitgeber habe.
Es gab keine Antwort und bisher keine Reaktion wegen Arbeitskleidung und dem Schlüssel.
Muss ich mich nun um Abgabe bemühen oder der AG? Das Arbeitsverhältnis ist beendet und ich wohne nicht mehr in der Nähe, mal eben vorbei fahren ist nicht leicht umsetzbar.
Stehe ich in der Pflicht oder der AG?
Vielen Dank, für die Bemühungen und Antworten.
3 Antworten
Du hast den Schlüssel bekommen, du musst den Schlüssel gegen Quittung wieder zurück geben
theoretisch könntest du nen boten schicken, das würde ich aber vorher abklären...
Die Kosten sind doch Pille palle, das kann auch ein Mitarbeiter der Firma oder ein Freund/Vertrauter des Fragestellers sein!
es geht um etwas ganz anderes:
der Schlüssel wurde zu ‚treuen händen‘ dem Mitarbeiter übergeben und dieser hat eine Sorgfaltspflicht dem gegenüber!
händigt der (Ex-) Mitarbeiter den Schlüssel nun ohne Zustimmung des AG einem boten aus, ist das ein grober verstoss gegen die Sorgfaltspflicht!
ich empfehle nochmal: nur dem redenden Menschen kann geholfen werden!
ruf da an, sprich mit dem Chef ob du den Schlüssel per Post/ Bote schicken kannst und gut iss.
die Firma wird in 99% der Fälle auch kein Interesse an Stress haben... wenn man den aber durch Untätigkeit provoziert, kann es ganz schnell passieren das der AG ein neues Schloss einbaut und dem Ex-AN das in Rechnung stellt!
also anrufen, miteinander reden, wie erwachsene benehmen... fertig!
Ich sehe das wie folgt:
Der Schlüssel ist in deinem Besitz und Du musst mit dem Arbeitgeber die Rückgabe vereinbaren bzw. ihn bei Deinem Arbeitgeber abgeben.
Solltest Du das nicht persönlich machen können, kannst Du Jemandem eine entsprechende Vollmacht geben, der dann den Schlüssel abgibt un´d die Rückgabe bestätigt.
Ich sehe das anders.
Dadurch, dass der AN den AG (nachweislich) um Klärung über die Schlüsselrückgabe gebeten hat, ist nun der AG am Zug.
Ich persönlich würde den Schlüssel und die Arbeitskleidung zunächst sicher verwahren und auf Anwweisung des Arbeitgebers warten.
Es könnte z.B. vereinbart werden, dass ein Firmenangehöriger die Sachen gegen Quittung abholt, oder dass sie (mit welcher Versendungsform auch immer) gegen Erstattung der Kosten durch den AG versandt werden.
(nachweislich)
Das kann man vermuten aber nicht wissen.
Im Prinzip gebe ich dir Recht. Wenn der Arbeitnehmer um Klärung gebeten hat, sollte der Arbeitgeber nun dran sein.
Aber ich würde als Arbeitnehmer mich selber drum kümmern, bei der Firma nochmal anrufen und nachfragen, wie sie es haben möchten und wenn man am Telefon nichts sagen kann, würde ich denen sagen dass ich innerhalb einer Rückantwort erwarte und ansonsten den Schlüssel per Boten mit Vollmacht schicken würde.
Gleichzeitig würde ich diese per Einwurfeinschreiben machen, dann kann mir auch keiner nachsagen, ich hätte mich nicht drum gekümmert.
Ein Paket kostet mit dhl 6,99€, mit Hermes sogar nur 4,99€.... reden wir jetzt ERNSTHAFT über 5€?
ich hatte Arbeitsstätten, da hätte ich mehr Sprit verfahren wenn ich da etwas hinbringen wollte...
manchmal frage ich mich ob hier nur noch 12-jährige sitzen...
Du hast sicher bei Übergabe etwas unterschrieben - so handhabe ich das.
so einfach ist das!
Auch der AG könnte einen Boten schicken. Wer immer diesen Boten beauftragt - entscheidend ist, wer ihn bezahlt.