Höhe und Dauer von Arbeitslosengeld nach langer Krankheit?
Mein Freund ist seit einer Gehirnblutung in 2011 krank. Nun wird er am 03.05. von der Krankenkasse ausgesteuert. Er ist in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis, wird aber wohl nicht wieder arbeiten gehen können. Jetzt soll er einen Antrag auf ALG I stellen, bis wir Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen. Da er von seinem Krankengeld (1030 Euro) auch noch Unterhalt für ein inzwischen volljähriges Kind zahlen muss, würde ich gerne wissen wie sich die Summe des ALGI berechnet. Da ich ihn pflege und deshalb nur noch Teilzeit arbeiten kann, muss ich unbedingt wissen wovon ich, meine Tochter und er ab Mai leben müssen..... Danke schon mal
2 Antworten
Höhe und Dauer von Arbeitslosengeld nach langer Krankheit?
Man hat genauso lange Anspruch auf ALG I wie ein normaler Arbeitsloser.
würde ich gerne wissen wie sich die Summe des ALGI berechnet.
Es wird wie das ganz normale ALG berechnet. Grundlage ist nicht das Krankengeld sondern die Bezüge/ der Lohn vor dem Krankengeld.
Krankengeld endet,was dann?
www.dolphins-island.net/jgs_portal.php?id=70&sid= Aussteuerung durch die Krankenkasse
Wegfall der Leistungen
Nach einer Arbeitsunfähigkeit von 78 Wochen mit ein und der selben Diagnose innerhalb des 3-jahres-Zeitraume erfolgt die Aussteuerung durch die Krankenkasse. Aussteuerung bedeutet, dass die Krankengeldzahlung eingestellt wird. Dies ist unabhängig davon, ob eine weitere Arbeitsunfähigkeit besteht oder nicht. Über den genauen Zeitraum wird man ca. 6 - 8 Wochen vorab schriftlich von der Krankenkasse informiert. Um dann einen Krankenversicherungsschutz bei weiter bestehender Arbeitsunfähigkeit zu gewährleisten gibt es drei verschiedene Möglichkeiten: 1.Durch die Familienversicherung (wenn der / die Ehepartner/in in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist) 2.Durch eine freiwillige Weiterversicherung 3.Durch Beantragung von Arbeitslosengeld nach § 125 SBG III Leistungen durch das Arbeitsamt Beantragung von Arbeitslosengeld nach § 125 SBG III bei Arbeitsunfähigkeit Nach erfolgter Aussteuerung und weiter bestehender Arbeitsunfähigkeit ist die Beantragung von Arbeitslosengeld als Übergangslösung möglich. Vor allem dann, wenn über weitere Maßnahmen wie z. B. Berufsförderungsmaßnahmen, Erwerbsminderungsrente etc. noch nicht entschieden wurde. Wichtig dabei ist, dass man seinen Arbeitsplatz weiterhin behält (nicht kündigen!) Durch die Beantragung von Arbeitslosengeld ist dann die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung gewährleistet. Das Arbeitsamt wird dann dazu auffordern einen Reha-Antrag oder einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Zur Beantragung von Arbeitslosengeld nach § 125 SBGIII werden folgende Unterlagen benötigt:
Aussteuerungsbescheid der Krankenkasse
Sozialversicherungsausweis •Aktuelle Lohnsteuerkarte
Bescheinigung der Krankenkasse über erhaltene Entgeltersatzleistungen
Arbeitsbescheinigungen aller Arbeitgeber zum Teil rückwirkend bis zu 7 Jahren vor Antragsstellung; hierzu gibt es spezielle Vordrucke, die beim Arbeitsamt erhältlich sind.
Falls bereits beantragt: Nachweis über einen Renten- oder Reha-Antrag
Arbeitsbescheinungen bis zu 7 Jahre??? Das macht mir etwas Angst, da er 1 angestelltes Arbeitsverhältnis hatte und zusätzlich noch als Selbstständiger gearbeitet hat....
Entscheidend sind wirklich die letzten 2-3 Jahre. Wenn er von 2011 bis 2012 Krankengeld bezogen hat, mind. 360 Tage, dann ist er doch schon drin, (Bescheinigung der Krankenkasse über Leistungsbezug!), denn diese Tage zählen mit. Wann hat denn das jetzige, ungekündigte, Arbeitsverhältnis, begonnen? vllt reicht das alles schon. mfg,
Da er einen Selbstbehalt von 1.028,- hat würde ich mir überlegen ob/wieviel Unterhalt er künftig zahlt. Den Antrag auf Alg-1 kann er stellen wenn er gekündigt ist. Den Rentenantrag sicher danach. Das Alg-1 ist ca. 67% von seinem Netto der letzten sechs Monate. Evt bekommt ihr Wohngeld von der Stadt in der ihr lebt. mfg,
Danke für die Antwort, allerdings sagte man uns, das der Selbstbehalt nur 770 Euro beträgt, auch wenn das Kind volljährig ist. Da es sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befindet und somit privilegiert ist....Den Antrag auf ALG1 kann er allerdings auch stellen wenn er nicht gekündigt ist, da er weiterhin krank geschrieben ist und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. MfG
Da er einen Selbstbehalt von 1.028,- hat würde ich mir überlegen ob/wieviel Unterhalt er künftig zahlt.
Der Selbstbehalt ist geringer wenn man nicht arbeitet.
Der bisherige Selbstehalt lag 2012 bei 770 €.
Vor zwei Jahren war ich in der geleichen Situation und ich durfte nur 770 € behalten.
der Selbstbehalt WAR geringer wenn man nicht arbeitete, inzwischen ist das Gesetz geändert. Wegen Kindesunterhalt konnte allerdings immer schon weiter runtre gepfändet werden, da spielte dann auch eine Rolle ob man selbst eine Miete zahlen mußte, oder nicht, da lohnt es sich auf alle Fälle, mit dem Richter zu verhandeln, und jetzt ist er ja selbst in einer äußerst hilfs-bedürftigen Situation. mfg,
Danke war sehr hilfreich, gehe heute nach der Arbeit gleich zum Arbeitsamt und beantrage ALG1 MfG