Anklage Formfehler?
Hi...habe da eine Frage ; Ich wurde wegen einem Vergehen angeklagt. Das Seltsame bei der ganzen Sache ist nur dass seit dem ersten Schreiben bis zur morgigen Verhandlung vor Gericht mehrfach die Anklage geändert wurde (von Betrug über Erschleichen von Leistungen bis zu Hausfriedensbruch). Da ist mir die Frage aufgekommen ob dass überhaupt zulässig ist oder ob hier ein Formfehler vorliegt und falls das der Fall ist ; Wie soll ich mich Verhalten ?
2 Antworten
Bist du sicher, dass es sich immer um "Anklage"schriften gehandelt hat? Das bezweifle ich mal. Vor allem wichtig ist aber, dass du weißt, was dir zur Last gelegt wird und welche Folgen das haben kann - und dass sich das im Laufe der Ermittlungen auch mal ändern kann, sollte doch wohl nicht überraschen ;) Und erst recht sollte es nicht die Verfolgbarkeit verhindern, nur weil man am Anfang wegen a) ermittelt und später auf b) kommt.
Wenn ich dich vllt falsch verstanden habe, sprich dich ruhig noch mal ausführlicher aus.
nur weil man am Anfang wegen a) ermittelt und später auf b) kommt.
genau das war mein 1. (Laien)Gedanke oder simpel ausgedrückt: Da kam das eine zum anderen
Vergleich doch mal die Aktenzeichen der "Anklagen". Sind die ebenfalls gleich? Wenn nicht, dann wurde nix geändert. Dann sind es gleich mehrere, verschiedene Anklagen. Das hat den Hintergrund, dass Verfahren in der Regel nicht zusammen gefasst werden.. Mehrere Ereignisse produzieren auch mehrere Anklagen.