Was passiert, wenn man im Gefängnis nicht arbeiten geht?
Es gibt in Deutschland ja in Gefängnissen eine ArbeitsPFLICHT. Aber was ist, wenn man das verweigert? Wird man dann mit Gewalt von den Wärtern zur Arbeit gebracht?
9 Antworten
Haftverschärfende Maßnahmen natürlich, als ob es nicht schon schlimm genug ist überhaupt einsitzen zu müssen würdest Du deine Zeit im Knast dadurch sich nicht angenehmer gestalten. Außerdem gibt es so etwas wie die Möglichkeit zur Aus- oder Fortbildung. Auch der Begriff vorzeitige Entlassung oder Haftverschonung sollten dir nicht fremd sein, in den genuß kommst Du aber nicht wenn Du keinen Willen zeigst an deiner Rehabilitation mitzuarbeiten.
Arbeitspflicht?
Wo hast denn die Lüge her?
Eine Quelle für den Unsinn bitte, nicht dass das noch jemand liest und auch glaubt...
Wieder was gelernt - Danke, hast voll und ganz recht!
Mein Fehler war der, dass ich eine Bekannte hatte, die mal 5 Monate einsitzen musste ( eigentlich nur knapp 3 Monste dann letztendlich drin war) aber die war schwanger und musst deshalb nicht arbeiten..
Arbeit im Knast wird von den Insassen als Privileg empfunden und mit Kußhand ausgeführt. Falls sich einer weigert, gibt es mindestens 2, die sofort einspringen.
Dann wird disziplinarisch vorgegangen. Wie schon erwähnt ggf. Fernseher weg, kein Umschluss, Einkauf gestrichen (d.h. kein Tabak/Zigaretten, Kaffee usw.), zumal man ohne Arbeit eh kein Geld zum Einkaufen hat. Von außen kommende Beträge werden ggf. erst mal auf's Überbrückungsgeld gebucht, so dass sie nicht für den Einkauf zu Verfügung stehen (aber selbst wenn nützt es bei einer Einkaufssperre nichts)
Es gibt viele Gefangene und wenig Arbeit. Demnach wäre eine disziplinarmaßnahme unverhältnismäßig.
Ohne Arbeit gibt es kein Geld, ohne Geld gibt es kein Einkauf, ohne Einkauf wirst du dir zwangsläufig “Sachen“ leihen, die du nicht zurückgeben kannst...
Ergo: Du wirst, salopp gesagt, ein verdammt begeschissenes Leben im Knast führen. Die Gewalt kommt dann nicht von den Beamten - keine Sorge!
§41 Abs.1 StVollzG Arbeitspflicht
Der (Straf)Gefangene ist verpflichtet, eine ihm zugewiesene, seinen körperlichen Fähigkeiten angemessene Arbeit, arbeitstherapeutische oder sonstige Beschäftigung auszuüben, zu deren Verrichtung er auf Grund seines körperlichen Zustandes in der Lage ist.
Nur weil du unwissend bist, handelt es sich NICHT automatisch um eine Lüge