Formfehler in Gerichtsladung?

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Ein einzelner falscher Buchstabe im Namen des Betroffenen reicht hierfür allerdings nicht aus. Denn nur bei einer wesentlichen Abweichung der Personaldaten könnte unterstellt werden, daß eine andere Person betroffen sein könnte

Man müsste dann unter Darlegung entsprechender Tatsachen beweisen, daß einen die Vorladung infolge des falsch geschriebenen Namens nicht erreicht hat oder aufgrund welcher Umstände man annehmen konnte oder mußte, daß die mit der korrekten Anschrift versehene Ladung trotz der nur geringfügigen Abweichung der Schreibweise des Namens nicht für Dich, sondern für eine andere, in demselben Haushalt lebende Person bestimmt gewesen sein sollte, mit der wegen des falsch geschriebenen Namens eine Verwechselungsgefahr vorlag oder eine solche zumindest nicht auszuschließen war.

Deshalb solltest Du, in eigenem Interesse, der Vorladung Folge leisten.

Derjenige sollte weniger Krimi-Serien schauen. Mit einem Formfehler hat das nichts zu tun, da klar ist, wer gemeint und damit geladen ist.

Der Brief wurde zugestellt und somit hast du Kenntnis von dem Termin.

Ich würde mich nicht gegenüber einem Richter mit dem "Fachwissen" eines Bekannten brüsten.

 statt einem a ein e.

a) ist das schlimm, dennoch bist Du - auch für Dich erkennbar - gemeint und geladen

b) wäre das bei folgender Vorladung korrigiert

c) wäre damit nichts gewonnen.

... und auch Gerichte sind manchmal Mimosen und vergessen Spielchen nicht.

Wenn du als Zeuge nicht erscheinst, kann das Folgen, die bis zur zwangsweisen Vorführung reichen, für dich haben. Folge also der Vorladung, ein falscher Buchstabe in deinem Namen hebt die Vorladung nicht auf. Frag mal diesen jemand, ob er das Ordnungsgeld für dich übernimmt.