Rückzahlung zuviel erhaltener Leistung vom Arbeitsamt
hat jemand die Erfahrung gemacht, bitte nur Leute eine Meinung dazu geben, die auch die Erfahrung gemacht haben, andere blöde Kommentare können mir erspart bleiben!!!
Also, das Arbeitsamt hat mir zuviel Leistung gezahlt und will diese zurück haben, ich habe dies Widersprochen, worauf hin ein Brief vom Hauptzollamt gekommen ist.
Jetzt muss ich eine Strafe zahlen, alles schön und gut, habe ich auch erledigt, aber seit dem nichts mehr vom Arbeitsamt gehört.
Bestehen die trotzdem noch auf deren Zahlung? Muss ich diese Zahlung auch zurückleisten oder hat sich das jetzt auch durch die Strafe erledigt?
Danke für eine konkrete und ordentliche Antwort...
7 Antworten
Bei einem Widerspruch gegen die Rückforderung wird immer an das Hauptzollamt weitergeleitet und von dort die Einziehung der Überzahlung gefordert. Du wirst die Überzahlung auch noch zurückzahlen müssen.
Du muss die zu viel gezahlten Leistungen zurück zahlen an das Amt.
Du wirst das Geld noch zurück zahlen müssen. Du kannst bei denen auch einen Antrag auf geringe Ratenzahlung stellen
Das Hauptzollamt ist "nur" die Pfändungsstelle des Arbeitsamtes und hat sicherlich erst mal die anfallenden Gebühren kassiert.
Das entbindet aber nicht von der Rückzahlung der zuviel bezogenen Leistungen.
WAS steht denn im Brief vom Hauptzollamt... ??? Du bist so herrlich unkonkret... Die Überzahlung musst du an das Amt zurückerstatten, wenn das Zollamt nicht die Überzahlung mit der "Strafe" einzieht und an das Amt weiterleitet - du musst schon mehr preisgeben.