Alg 1 Leistungen vorläufig eingestellt?
kürzlich bekam ich einen Brief von der Arge in dem stand, dass ich einen Termin an einer Gruppeninformationsveranstaltung nicht wahrgenommen hätte und deshalb die Leistungen vorläufig eingestellt wurden. Ich wusste allerdings nichts davon, weil ich keine Einladung erhalten habe. Ich konnte mich am 28.07 auch dazu äußern, die haben es notiert. Jedoch kam am 31.07 nichts an. Hab heute wieder geschaut, immer noch nichts da. Wie lange dauert es denn, bis die ARGE den Sachverhalt klärt und das Geld endlich überweist?
5 Antworten
.... bist Du sicher, ALG 1 von der ARGE?
Viel Glück.
Es wird aber kein Brief sein, fürchte ich. Es wird ein Bescheid sein und somit wird ja die weitere Vorgehensweise vorgeschlagen.
Bei der ARGE/Jobcenter werden Leistungen nach dem SGB II also ALG II zahlbar gemacht.
Die Leistungen wurden sicherlich vorläufig eingestellt, bis Du dort erscheinst und dabei hilfst, den Sachverhalt aufzuklären.
Mache das am besten persönlich im Jobcenter noch einmal.
Du musst bedenken, dass der 28.07.2017 ein Freitag war. Dann muss Deine Erklärung ins System eingepflegt werden. Danach wird sicherlich der Vorgesetzte Deines Gesprächspartners Deine Einlassung prüfen.
Bis das Geld zur Zahlung angewiesen wird, wird es noch dauern.
"Wie lange dauert es denn, bis die ARGE den Sachverhalt klärt und das Geld endlich überweist? "
Woher soll das hier jemand wissen?
Dafür sprichst du deinen Sachbearbeiter an
Hier kann ja keiner darüber urteilen ob es eine Sperre zu recht oder unrecht gab und "wenn" sie aufgehoben wurde weiß hier niemand wie motiviert der Mitarbeiter ist dies auch weiterzuleiten
da stehst Du in der Beweispflicht das du nichts erhalten hast
... wo steht das und seit wann ist das so?
mag schon sein, dann steht aber Aussage gegen Aussage und das Amt hat den längeren Arrm
Solange die ARGE den Brief nicht per Einschreiben verschickt hat, können die nicht beweisen das der Brief wirklich angekommen ist. Bedeutet die müssen die Sperre aufheben.
Aber wenn der "Gesperrte" schon mal auffällig war in der Vergangenheit, kann die Aufhebung der Sperre auch etwas dauern.
Was macht mann aber wenn mann kein ausweis oder reisepass hat
Ne, das stimmt so nicht. Die Beweispflicht liegt bei der Arge.