Gelten Epilepsie u. Multiple Sklerose bei Kündigung als Härtefall?
Meine Vermieterin hat das Haus, welches ich zur Miete bewohne, verkauft. Der neue Eigentümer hat das bestehende Mietverhältnis aufgrund von Eigenbedarf gekündigt.
Solch einer Kündigung kann man aufgrund von besonderer Härte (z.B. schwere Erkrankung) bis zu zwei Monate vor dem Kündigungstermin widersprechen.
Mein Sohn und ich haben beide je 50% Schwerbehinderung durch unsere Erkrankungen. Schwere Belastungen sind starke Auslöser für epileptische Anfälle und MS-Schübe. Aufgrund des Umzugsstresses und meiner geschwächten Muskeln könnte ein Umzug tatsächlich fatale Folgen für mich haben.
Was meint ihr: Gelten Epilepsie u. Multiple Sklerose als Härtefall?
3 Antworten
Kommt auf die Einschränken an die ihr beiden habt... so pauschal kann man das nicht sagen.
Der Anwalt steht auf deiner Seite und will dein Geld. Ob du bei dieser Sachlage Recht behältst ist sehr ungewiss.
Redet mit dem Käufer, selbst wenn eure Krankheit eine besondere Härte beuten sollte, wird er euch über kurz oder lang rausbekommen! Ihr werdet es dann wohl lediglich nur auf eine derzeit unbestimmte Zeit verschieben/verzögern können.
Vielleicht, sofern es seine finanziellen Mittel erlauben, möchte der Käufer dieses Risiko nicht eingehen und wird sich großzügig zeigen und sich finanziell am Umzug beteiligen. Dann habt ihr unter Umständen die Möglichkeit euch ein Umzugsunternehmen zu nehmen.
Ich denke nicht, das man das so beantworten kann. Ich würde mich an einen Anwalt wenden, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat. Er wird dir das genauer sagen können.
ja so dachte ich mir das schon fast...
Ich komm wohl doch nicht um nen Anwalt rum :-/