Amtsgericht Beschluss Bedeutung?
Guten Tag. Gegen mich wurde damals eine Anzeige gemacht wegen angeblichen Betrug obwohl der jenige das persönlich abgeholt hat. Darauf hin wurde das Verfahren aber von der Staatsanwaltschaft eingestellt und somit ist denn nun den zivilrechtlichen Weg gegangen.
Das erste Bild habe ich am 5. April bekommen. Da wird mir aufgefordert mich zu äußern etc. Einen Tag später bekomme ich einen Beschluss.
Jetzt verstehe ich das ganze nicht mehr. Was hat das erste Schreiben zu bedeuten und ein Tag später bekomme ich ein Beschluss. Was heißt nun der Beschluss für mich? Und muss ich mich jetzt noch melden zum ersten Schreiben?
Ich bin der Beklagte.
3 Antworten
Offenbar verklagt dich eine Person zivilrechtlich. Diese hat in der ersten Instanz offenbar ( zum Teil ) verloren. Sie hat dagegen das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eingelegt. Dieses war erfolgreich.
Insofern, dass dieser klagenden Person per Prozesskostenhilfe ein Rechtsanwalt beigeordnet wurde. Und man seiner Beschwerde abgeholfen hat. Das bedeutet, dass das Ausgangsgericht oder das Beschwerdegericht, hier gute Erfolgsaussichten der Klage sieht.
Zwecks dem ersten Schreiben:
hier musst Du zwingend binnen 2 Wochen ab Zustellung des Schreiben mitteilen, ob Du dich gegen die Klage verteidigen möchtest. Man nennt diese Frist auch ´Notfrist´ . Machst Du das nicht, nicht rechtzeitig oder wegen deiner Schuld zu spät, dann gewinnt der Kläger. Und hat einen rechtskräftigen Titel gegen dich in der Hand.
Aus diesen kann er dann 30 Jahre gegen dich vollstrecken. Dein Bankkonto pfänden lassen, dein Arbeitslohn pfänden lassen, den Gerichtsvollzieher zu Dir schicken. Und das immer wieder. Bis die Forderung beglichen ist.
Binnen 4 Wochen ab Zugang des gerichtlichen Schreibens, musst Du die Begründung bei Gericht einreichen, warum Du die Klage als unzulässig erachtest.
Du darfst selbstverständlich auch sowohl die Absicht das Du dich verteidigst, als auch auch die Begründung dessen, beides auf einmal in einem Schreiben an das Gericht senden.
Das muss dann aber zwingend binnen 14 Tagen ab Zugang der gerichtlichen Klage geschehen. Da Du die Klage am 05.04.2022 erhalten hast, hätte die Absicht dich verteidigen zu wollen, spätestens am 19.04.2022 bei Gericht eingehen müssen.
Ob Du dich verteidigt hast, geht aus deiner Frage nicht hervor. Aus einem Kommentar hier jedoch lässt sich ableiten, dass Du bisher gar nichts unternommen hat.
Das bedeutet für dich, dass das Gericht die Forderung des Klägers vollumfänglich anerkennen wird. Und er dann in kürze gegen dich vollstrecken darf.
Dem Kläger wurde PKH bewilligt, weil der Klage eine Erfolgsaussicht zugebilligt wurde.
Du musst binnen zwei Wochen erklären, ob Du Dich gegen die Klage verteidigen willst. Wenn ja, binnen weiterer zwei Wochen den Antrag auf Abweisung der Klage schriftlich begründen.
Okay.
Das sieht nicht so aus, als würde beides zusammen gehören. Ist schwierig einzuschätzen wenn man nicht die ganzen Dokumente sieht.