schadenersatz oder Schmerzensgeld bei Belästigung per Telefon?
Hallo ,
Können durch "Telefonterror" mit Beleidigung & Bedrohung Schmerzensgeld oder Schadenersatzansprüche entstehen ?
Fall :
Letztes Jahr wurde ich & meine Familie von einem bekannten per Telefon belästigt & bedroht (ca.30-40 Anrufe von 21Uhr - 2 Uhr morgens) bis ich das Telefon vom Netz getrennt habe.
Ich hatte diesen Fall zur Anzeige in der selbigen Nacht bei der örtlichen Polizei gebracht.
Letztens kam nun ein schreiben von der Staatsanwaltschaft dass kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht ich aber zivilrechtliche Schritte einleiten könne...
Meine Frage ist nun ob aus diesem Fall ich Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz stellen kann ?
Da ich weiss wer diese Anrufe getätigt hat und die Rufnummer kenne müsste doch nachvollziehbar sein über seinen Telefonanbieter wie oft & wann er genau meine Nummer gewählt hat ??
Könnte ich diese Beweise falls vorhanden selber beim Telefonanbieter einfordern oder müsste das ein Anwalt erledigen ?
Und hätte ich generell aussichten auf Erfolg ?
Besten Dank im voraus ....
5 Antworten
Nein, Du hast sicherlich keine Ansprüche, die Du hier geltend machen könntest. Da Dir kein materieller Schaden entstanden ist, hast Du logischerweise auch keinen Schadensersatzanspruch. Auch einen Schmerzensgeldanspruch sehe ich hier nicht. Dafür wäre es schon erforderlich, daß Du eine erhebliche gesundheitliche oder psychische Beeinträchtigung erlitten haben müßtest. Da sich die Sache aber ganz einfach dadurch aus der Welt schaffen ließ, daß Du das Telefon ausgestöpselt hast, fällt Schmerzensgeld aus. Schon allein deshalb, weil Dir ein Mitverschulden zuzurechnen wäre, wenn Du das Telefon nicht ausstellst, wenn es dauernd klingelt. Klingt hart, ist aber so.
...ein Schadensersatzanspruch dürfte schwierig sein, da wohl kaum materielle Schäden, die sich in Euro und Cent ausdrücken lassen entstanden sind.
Den Ersatz des immateriellen Schadens (sog. Schmerzensgeld) regelt das BGB in § 253. Hier dürfte es aber schwierig sein, die Anspruchsvoraussetzungen darzulegen und auch zu beweisen...
Ein Schaden ist hier bestenfalls immateriell entstanden. Diese werden nach BGB aber nicht ersetzt. Ein Schmerzensgeld würde, wenn überhaupt, relativ gering ausfallen. Entgangener Schlaf und psychische Belastung könnten Gründe darstellen.
Daten der Telefongesellschaft wirst Du nicht bekommen. Ein von Dir beauftragter Anwalt schon eher da er ein Organ der Rechtspflege ist.
Der wichtigste zivilrechtliche Schritt im geschilderten Fall wäre eine Verfügung die dem Anrufer (unter Androhung von Ordnungsgeld) untersagt, zu Dir Kontakt aufzunehmen.
Anwalt einschalten wäre ratenswert. Muss ja nicht zu einem generellen Gerichtverfahren kommen, wenn du einen Täter-Opfer-Ausgleich anregen würdest (kann dein Anwalt erledigen). Gerade weil die Person ein Bekannter ist, wäre dieses empfehlenswert. Dort kommt es zu einer Aussprache und einer beidseitigen Einigung (Wiedergutmachung - zB Schmerzensgeld).
Diese Lösung finde ich generell gut. Liebe Grüße
Frag einen Anwalt