Am ersten Arbeitstag krank, bekomme ich trotzdem Gehalt?
Ich wurde am ersten Tag des Arbeitsverhältnisses für eine Woche krankgeschrieben.
In der zweiten Woche habe ich dann 3 Stunden gearbeitet und wurde dann in die Notaufnahme gebracht (wegen der selben Sache), nochmal eine Woche krankgeschrieben.
Die Versicherung meinte ich habe keinen Anspruch auf Krankengeld, da a) eine Beschäftigung angefangen werden muss (Ich muss also tatsächlich kurz gearbeitet haben (was ja Anfang der zweiten Woche passiert ist)) und b) Mein Arbeitsverhältnis um einen Tag zu kurz ist.
Jetzt ist die Frage: Die ersten 6 krankgeschriebenen Wochen zahlt doch der Betrieb, habe ich bei denen denn Anspruch darauf oder auch nicht?
PS: Eine Kollegin meinte der Betrieb zahlt immer um den 28. im Monat rum, bisher kam noch nichts auf meinem Konto an.
4 Antworten
Grundsätzlich hat man in den ersten 4 Wochen (28 Tage) eines neuen Beschäftigungsverhältnisses keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung; Tarifverträge können den Anspruch aber enthalten (z. B. öffentlicher Dienst)
Du hast keinen Anspruch auf Krankengeld, wenn Du am ersten Arbeitstag eines neuen Beschäftigungsverhältnisses arbeitsunfähig geschrieben bist ohne die Arbeit angetreten zu haben.
a) Um Anspruch auf Krankengeld zu haben, mußt Du Mitglied der Krankenkasse sein:
§ 186 (1) SGB V
"Die Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter beginnt mit dem Tag des Eintritts in das Beschäftigungsverhältnis."
Eintritt in das Beschäftigungsverhältnis bedeutet: die Arbeit angetreten zu haben.
Das Bundessozialgericht stellte fest, daß der Beginn der Beschäftigtenversicherung entweder eine tatsächliche Arbeitsaufnahme oder zumindest das Entstehen eines Anspruchs auf Arbeitsentgelt voraussetzt. Der Abschluss eines Arbeitsvertrages, der den Beginn der Beschäftigung regelt, reicht hierfür nicht aus (04.03.2014, Az. B 1 KR 64/12 R)
Wenn Du am ersten Arbeitstag die Arbeit nicht angetreten hast und gleich zum Arzt gegangen bist, warst Du zunächst kein Mitglied der Krankenkasse und hattest auch keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt gegenüber dem ArbG; der ArbG darf Dich dann auch erst ab dem Zeitpunkt anmelden, an dem Du tatsächlich erstmalig die Arbeit angetreten hast - weil Du am ersten Arbeitstag also kein Mitglied der Krankenversicherung warst, kann daher auch kein Krankengeldanspruch entstehen; wenn Du erst die Arbeit angetreten hättest und wärst dann zum Arzt gegangen, dann wäre der Anspruch entstanden.
b) Ist ein Arbeitsverhältnis von vorne herein auf weniger als 10 Wochen befrtistet, dann entfällt der Anspruch auf Krankengeld.
Am ersten Arbeitstag krank, bekomme ich trotzdem Gehalt?
Nö.
Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis ununterbrochen für mind. 28 Tage bestand.
In den ersten 4 Wochen deines Arbeitsverhältnisses braucht dein Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten . Da musst du dich an die Krankenkasse wenden . Die zahlen dann .
Gehalt? Du hast ja noch keinen Finger krumm gemacht.
aber nur, wenn man auch schon gearbeitet hat. Da die Arbeit nicht begonnen wurde, ist der Fragesteller auch kein Mitglied der KK!
"In der zweiten Woche habe ich dann 3 Stunden gearbeitet" Das reicht der Krankenkasse schon als "begonnene Arbeit", haben sie mir so bestätigt
trotzdem hat man gewisse Rechte... nämlich das auf Krankengeld.