Wie oft hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld
Hallo, habe für 1 Jahr Arbeitslosengeld genehmigt bekommen.
Meine Fragen: 1) Sollte ich in dieser Zeit ein Arbeitsverhältnis erneut eingehen, dann erneut arbeitslos werden, bekomme ich dann für die restliche Zeit nur Arbeitslosengeld oder werden die Monate in denen ich gearbeitet habe, dann " hinten dran " gestellt? 2) Gehe ich ein erneutes Arbeitsverhältnis ein, beende dieses jedoch in der PROBEZEIT, wird mir dann eine Sperrfrist eingeräumt? Falls ja, wie lange? Trifft dies in der PROBEZEIT überhaupt zu? 3) Und wenn man die Zahlung des ALGI für 1 Jahr in Anspruch genommen hat, wie lange muß man erneut arbeiten, um dieses erneut ( KEIN ALG II ) wieder in Anspruch zu nehmen?
Bitte direkte Antworten, keine Verweise auf "irgendwas" = steige bei den Broschüren des Bundesministerium für Arbeit & Soziales nicht durch, bzw. habe dort keine befriedigenen Antworten erhalten, auch nicht über die Homepage der Agentur für Arbeit.
Vielen Dank ...
5 Antworten
Wenn du eine Arbeit aufnimmst, ruht dein Anspruch. Wenn du dann wieder ohne eigene Schuld arbeitslos wirst, lebt der alte Anspruch wieder auf. Einen neuen Anspruch erwirbst du erst wieder wenn du insgesamt wieder 12 Monate pflichtversichert gearbeitet hast.
zu 1):Wenn du während deines Alg-Bezuges wieder anfängst zu arbeiten und dann bspw nach 3 Monaten wieder alo wirst, bekommst du deinen Restanspruch. Gleiche Höhe, versteht sich. zu 2): Wenn du innerhalb der Probezeit die Beschäftigung aus eigenem Verschulden beendest (sei es eine Eigenkündigung oder eine fristlose weil du bspw Mist gebaut hast), prüft die Agentur natürlich eine Sperrzeit. zu 3): Wenn dein Anspruch erschöpft ist musst du seit Entstehung dieses Anspruchs wieder ein Jahr gearbeitet haben (innerhalb von 2 Jahren) um einen neuen Anspruch zu erwerben.
Hoffe ich konnte dir helfen. 3) ist schwer zu erklären.
Ich danke für die schnellen Antworten. Haben mit super weitergeholfen.
Nur das mit dem Anspruch wegen der Probezeit verstehe ich nicht ganz. Wozu wird denn eine Probezeit vereinbart, wenn man z. B. gegenseitig merkt "es klappt nicht so recht" ???
Es kommt nicht unbedingt darauf an, ob es dir in der Firma gefällt Fast jede Arbeit ist zumutbar und du kannst sie nur mit "wichtigem Grund" wieder aufgeben. Das hat mit der Probezeit nichts zu tun.
Naja, es kommt ja letztenendes bei der Sperrzeitprüfung auf den Beendigungsgrund an. Aber wenn es einfach nur nicht klappt, kann der AG ja auch innerhalb der Probezeit kündigen. Musst ja dann nicht du machen.
Wenn du in dem 1-nen Jahr Arbeit findest, unterbricht es die Arbeitslosenzeit. Du bekommst aber nicht mehr als 1 Jahr. Wenn du 2 Jahre wieder gearbeitet hast, ist wieder ein Anspruch auf ALG 1 für ein halbes Jahr. Mit jedem dazu kommenden Monat verlängert sich die Zeit, bis 3 Jahre voll sind. Dann erhälst du ein gesamtes Jahr. Wenn du in der Probezeit selber kündigst, hast du eine Sperrfrist von 3 Monaten, es sei denn du kannst nachweisen a) Lohndumping b) Mobbing usw.
Wie kommt ihr alle darauf dass man 3 Jahre arbeiten muss, um ein Jahr Anspruch zu haben?
Wenn du in der Zeit der Arbeitslosigkeit einen neuen Job aufnimmst, bleibt dir der Restanspruch erhalten und es bildet sich sogar neuer Anspruch für die Zeit, in der du arbeitest. Wenn man den Anspruch (1Jahr) ausgeschöpft hat, muss man 3 Jahre wieder beschäftigt sein um wieder ein Jahr Anspruch auf ALG I zu haben.
man muss 1 Jahr beschäftigt sein. das reicht. dann hat man einen neuen anspruch von 6 monaten.
Dann bedanke ich mich für die Richtigstellung. Ich dachte, es wären 3 Jahre.
Das mit den 3 Jahren ist Quatsch! Mit 2 Jahren Beschäftigung hat man 1 Jahr Anspruch! Und mit einem Jahr ein halbes.