Muss ich meinen Vermieter schon vor der Schlüsselübergabe in meine Wohnung lassen?
Hallo, Ich habe heute einen Anruf von meinem Vermieter bekommen. Er möchte vor der Schlüsselübergabe (Ende Mai) schon mal vorab meine Wohnung besichtigen um zu schauen ob ich noch irgendetwas renovieren muss. Im Grunde hätte ich nichts dagegen, da ich meine Mietwohnungen immer ordentlich übergebe, aber in den letzten Jahren hatte ich immer wieder Ärger mit meinem Vermieter. Er hat sich um keinerlei Schäden gekümmert, die schon vor Einzug in der Wohnung vorhanden waren und hat ständig versucht mir alle möglichen Kosten aufzuhalsen. Jetzt befürchte ich, dass er sich von mir seine Wohnung renovieren lassen möchte. Muss ich also meinen Vermieter vor der Schlüsselübergabe in die Wohnung lassen? Und wenn ja, bin ich dann verpflichtet angebliche Mängel die er auflistet vor Schlüsselübergabe zu renovieren?
7 Antworten
Er hat sich um keinerlei Schäden gekümmert, die schon vor Einzug in der Wohnung vorhanden waren und hat ständig versucht mir alle möglichen Kosten aufzuhalsen.
Gerade deswegen würde ich ihn sogar darum bitten, möglichst frühzeitig diese Vorbesichtigung zu machen. Du hast dann Zeit, entweder
- Deine Haftpflichtversicherung zu informieren, falls Dich der Vermieter für irgendwelche Schäden verantwortlich macht.
- zu prüfen, ob das, was der Vermieter von Dir verlangt, berechtigt ist
- die erforderlichen Schönheitsreparaturen rechtzeitig durch zu führen und böse Überraschungen bei der Übergabe zu vermeiden.
Wenn er Mängel auflistet, musst Du erst einmal klären, ob er Dich zurecht dafür verantwortlich machen kann. Da könnte z. B. Haftpflichtversicherung helfen, wenn diese solche Schäden entweder vollständig oder teilweise anerkennt oder ablehnt. Und wenn es nicht um Schäden geht, sondern um Renovierungsarbeiten, ob Du dazu überhaupt verpflichtet bist.
Jetzt befürchte ich, dass er sich von mir seine Wohnung renovieren lassen möchte.
Wäre es denn notwendig?
Und wenn ja, bin ich dann verpflichtet angebliche Mängel die er auflistet vor Schlüsselübergabe zu renovieren?
Nö. Dazu kann Dir der VM auch nach Mietende Gelegenheit geben und für jeden Tag die die Wohnung später zurück gegeben wird Nutzungsentschädigung verlangen.
Also was bitte ist so schlimm daran sich vor Mietende die Wohnung gemeinsam anzusehen und zu klären ob und was Du noch machen mußt?
Vorher noch mal, besonders wegen Schöhnheitsreparturen und Wohnungsrückgabe, schauen was im Vertrag steht.
Ja, du musst deinen Vermieter unter Vorankündigung in die Wohnung lassen!
Thema renovieren: Das kommt drauf an, was er renoviert haben möchte. Schäden die vor deinem Einzug schon da waren, müssen aber definitiv NICHT von dir behoben werden. Es sei denn, ihr habt das zuvor so verabredet. Solche Schäden sollten eigentlich im Übergabeprotokoll verzeichnet sein.Im Zweifel kann da sicher der Deutsche Mieterbund im Detail helfen.
VG
Du musst nicht, aber ratsam wäre es wohl.
Ansonsten kann er dir aufdrücken die evtl. vorhandenen Mängel nach ablauf des Mietvertrgaes noch zu beheben (und Ausfallkosten geltend zu machen) oder auf deine Kosten beheben zu lassen. Beides könnte teuer werden.
Wichtig ist das Übergabeprotokoll, wie du die Wohnung übernommen hast und dein Mietvertrag wo drin steht was du reparieren / renovieren musst. Aber nicht auf alles musst du dich einlassen.
Ich würde ihn unverbindlich schauen lassen, tut dir ja erst mal nicht weh.
Wenn der Vermieter ein "berechtigtes Interesse" nachweisen kann, musst Du ihn in die Wohnung lassen...
Es könnte ja z.B. sein, dass die Wohnung nach deinem Auszug schnellstmöglich weitervermietet werden soll und der Vermieter sich informieren möchte, welche Arbeiten er dazu ggf. noch ausführen müsste..
"... Er hat sich um keinerlei Schäden gekümmert, die schon vor Einzug in der Wohnung vorhanden waren und hat ständig versucht mir alle möglichen Kosten aufzuhalsen..."
Ihr habt ja hoffentlich ein Übergabeprotokoll zum Zeitpunkt deines Einzuges angefertigt, in dem mögliche Mängel aufgelistet sind... - und solltet das auch beim Auszug tun (damit dir keine nachträglichen Mängel angelastet werden können...)