Als Werkstudent 1 Monat nicht eingeschrieben?
Ich bin derzeit als Werkstudent tätig und wechsle für meinen Master von einer FH zur Uni. Ich bin an der FH bis zum 30.08. eingeschrieben, das Wintersemester fängt allerdings erst am 01.10. an, sodass ich im September nicht eingeschrieben bin. Bei meiner studentischen Krankenversicherung und was Kindergeld angeht ist dies überhaupt kein Problem, ich besitze auch Studienbescheinigungen für beide Semester. Darf ich in dem Monat als Werkstudent tätig sein?
2 Antworten
Da Du in der Zwischenzeit nicht eingeschrieben bist, fällt der Werkstudentstatus weg.
Eine kurzfristige Beschäftigung (3 Monate am Stück oder 70 Tage im Jahr) beim selben ArbG kann ebenfalls nicht ausgeübt werden, wenn im Anschluß wieder der Werkstudentenstatus gelten soll.
Es kann in diesem Zeitraum die Tätigkeit nur als Minijob oder als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt werden. Allerdings sind bei der Jahresgrenze des Minijobs von 5.400 € auch die Verdienste der nächsten 12 Monate mit zu berücksichtigen (perspektivische Einschätzung). Wenn also das zukünftge Gehalt aus dem werkstudentenjob + der eine Monat über 5.400 € liegt, dann geht das nicht.
Als Nicht-Studierender gibt es auch keine Tätigkeit als Werksstudent.
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