Keine Sozialversicherung , darf man nicht mit der Arbeit anfangen?

4 Antworten

In der Gastronomie darfst du nur beschäftigt werden, wenn sicher gestellt ist, dass du auch bereits bei der Sozialversicherung angemeldet bist. Da kann jederzeit unangemeldet eine Kontrolle vom Zoll durch geführt werden.

Die Ausrede, dass du erst den ersten Tag auf "Probe arbeitest", akzeptiert der Zoll nicht.

Cydwf00 
Beitragsersteller
 17.06.2019, 23:13

Ich werde als Reinigungskraft bei einer Bank arbeiten 1h/tag

DerHans  17.06.2019, 23:15
@Cydwf00

Im Gebäudereinigungshandwerk gelten die gleichen Vorschriften

Der Arbeitgeber kann Dich auch ohne Kenntnis eine Sozialversicherungsnummer bei der Minijobzentrale anmelden.

https://blog.minijob-zentrale.de/2016/02/23/vier-schritte-zur-erstmaligen-anmeldung-eines-minijobbers-eine-anleitung-fuer-frisch-gebackene-arbeitgeber-und-existenzgruender/

Hinweis: Besitzt der Minijobber noch keine Sozialversicherungsnummer, sind weitere personenbezogene Angaben zum Arbeitnehmerin der Meldung zur Sozialversicherung erforderlich (Geburtsort, Geburtsname und Geburtsdatum).

Cydwf00 
Beitragsersteller
 17.06.2019, 23:12

Okay ich werde mal morgen meinen Chef anrufen

danke dir !

Also ich hatte letztens bei der Krankenkasse angerufen und habe die Sozialversicherungsnummer am Telefon bekommen.

Und nein, du darfst soweit ich weiß nicht ohne arbeiten.

Cydwf00 
Beitragsersteller
 17.06.2019, 23:07

Ja hab ich auch heute bei der Barmer versucht aber auf ein mal meinte ein „netter“ Mitarbeiter „nein es geht uns garnicht an Sie müssen selber bei Rentenversicherung selber fragen“ danach hab ich bei der Rentenversicherung angerufen . Sie meinte , dass sie mir die nummer nicht telefonisch sagen kann . Außerdem werden meine Daten noch nicht geändert

aber danke dir trotzdem für deine Antwort

Wenn die Sozialversicherungsnummer nicht bekannt ist, kann der Arbeitgeber dich ersatzweise nur mit deinem Namen und Geburtsdatum anmelden. Die Meldung erfolgt an die Minijobzentrale, da es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt.

Bei erstmaliger Arbeitsaufnahme in Deutschland ist es normal, dass man noch keine SVNR hat.

Wie bist du denn im Moment versichert? Bist du erst aus dem Ausland zugezogen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Cydwf00 
Beitragsersteller
 18.06.2019, 00:08

ich bin bei der Barmer versichert

hab deutsche Staatsangehörigkeit aber bin erst seit 2 Jahren hierhingezogen

okieh56  18.06.2019, 00:12
@Cydwf00

Dann warst du familienversichert? Oder freiwillig versichert?

Wenn du jemals als Beschäftigte/r pflichtversichert warst, hättest du bereits eine SVNR. Der Minijob löst allerdings keine Versicherungspflicht aus. Dein Versichertenstatus ändert sich dadurch nicht.

Cydwf00 
Beitragsersteller
 18.06.2019, 00:23
@okieh56

Ich bin 18 gehe immer noch zur Schule und meine mama bezahlt Beitrag von Krankenkasse

vorher habe ich noch nie gearbeitet

okieh56  18.06.2019, 00:24
@Cydwf00

Alles klar. Dann bist du beitragsfrei familienversichert und bleibst es auch mit dem Minijob. Dein Arbeitgeber kann dich wie gesagt auch ohne VSNR anmelden.

Alles Gute!

Cydwf00 
Beitragsersteller
 18.06.2019, 00:25
@okieh56

Ich danke dirrr