Keine Sozialversicherung , darf man nicht mit der Arbeit anfangen?
Guten Abend !
ich habe jetzt ein riesigen Problem bekommen . Da ich heute mit dem Chef bei einer Cafe um den Arbeitsvertrag zumachen (Minijob - Reinigungskraft im Büro einer Bank) jeden Tag eine Stunde . Ich habe aber ihm gesagt dass ich ihm die Sozialversicherungsnummer nachreichen aber möchte am Mittwoch anfangen zu arbeiten . Da ich noch nie Sozialversicherungsnummer habe / mitbekommen , habe ich die am Freitag bei der Barmer nachgefragt und Sozialversicherung beantragen und sie werden an Rentenversicherung weiter leiten . Leider habe ich heute per Anruf nach dem Treffen mit meinem Chef mitbekommen, dass meine Daten bei Rentenversicherung nicht korrekt sind wie auf der Geburtsurkunde steht , muss ich meine Geburtsurkunde zu Deutsch Rentenversicherung schicken und nachweisen . Bis jetzt habe ich immer keinen Sozialversicherungsausweis bzw nummer nicht bekommen und würde schätzen dass Umänderung meiner Daten ungefähr 7-10 tage dauert .
Meine Frage ist man darf doch nicht anfangen zu arbeiten wenn man sich bzw der Arbeitgeber bei Sozialversicherung meldet oder ?
Was soll ich machen damit ich meine Sozialversicherungsnummer schnell bekommen ohne auf den Brief zu warten
Danke euch
Gruß
4 Antworten
In der Gastronomie darfst du nur beschäftigt werden, wenn sicher gestellt ist, dass du auch bereits bei der Sozialversicherung angemeldet bist. Da kann jederzeit unangemeldet eine Kontrolle vom Zoll durch geführt werden.
Die Ausrede, dass du erst den ersten Tag auf "Probe arbeitest", akzeptiert der Zoll nicht.
Im Gebäudereinigungshandwerk gelten die gleichen Vorschriften
Der Arbeitgeber kann Dich auch ohne Kenntnis eine Sozialversicherungsnummer bei der Minijobzentrale anmelden.
Hinweis: Besitzt der Minijobber noch keine Sozialversicherungsnummer, sind weitere personenbezogene Angaben zum Arbeitnehmerin der Meldung zur Sozialversicherung erforderlich (Geburtsort, Geburtsname und Geburtsdatum).
Okay ich werde mal morgen meinen Chef anrufen
danke dir !
Also ich hatte letztens bei der Krankenkasse angerufen und habe die Sozialversicherungsnummer am Telefon bekommen.
Und nein, du darfst soweit ich weiß nicht ohne arbeiten.
Ja hab ich auch heute bei der Barmer versucht aber auf ein mal meinte ein „netter“ Mitarbeiter „nein es geht uns garnicht an Sie müssen selber bei Rentenversicherung selber fragen“ danach hab ich bei der Rentenversicherung angerufen . Sie meinte , dass sie mir die nummer nicht telefonisch sagen kann . Außerdem werden meine Daten noch nicht geändert
aber danke dir trotzdem für deine Antwort
Wenn die Sozialversicherungsnummer nicht bekannt ist, kann der Arbeitgeber dich ersatzweise nur mit deinem Namen und Geburtsdatum anmelden. Die Meldung erfolgt an die Minijobzentrale, da es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt.
Bei erstmaliger Arbeitsaufnahme in Deutschland ist es normal, dass man noch keine SVNR hat.
Wie bist du denn im Moment versichert? Bist du erst aus dem Ausland zugezogen?
ich bin bei der Barmer versichert
hab deutsche Staatsangehörigkeit aber bin erst seit 2 Jahren hierhingezogen
Dann warst du familienversichert? Oder freiwillig versichert?
Wenn du jemals als Beschäftigte/r pflichtversichert warst, hättest du bereits eine SVNR. Der Minijob löst allerdings keine Versicherungspflicht aus. Dein Versichertenstatus ändert sich dadurch nicht.
Ich bin 18 gehe immer noch zur Schule und meine mama bezahlt Beitrag von Krankenkasse
vorher habe ich noch nie gearbeitet
Alles klar. Dann bist du beitragsfrei familienversichert und bleibst es auch mit dem Minijob. Dein Arbeitgeber kann dich wie gesagt auch ohne VSNR anmelden.
Alles Gute!
Ich danke dirrr
Ich werde als Reinigungskraft bei einer Bank arbeiten 1h/tag