Falsches Eintrittsdatum im Arbeitsvertrag

6 Antworten

  1. Deine Freundin hat hoffentlich die gesendeten Mails aufgehoben. Daraus ist nämlich ersichtlich, wann sie diese gesendet hat. Es ist unerheblich, wann der Empfänger die Nachricht tatsächlich gelesen hat, da Deine Freundin ihn ja nicht zwingen kann, jeden Tag nach Post zu sehen. Das ist Sache des Empfängers. Mit den Datum der gesendeten Mails ist jedenfalls nachvollziehbar, dass eine eventuelle Verzögerung nicht ihr (der Freundin) anzulasten ist.

  2. Es ist Quatsch, dass man nicht auch rückwirkend bei der SV anmelden kann. Zum Beispiel bekommt man sehr häufig bei einem Stellenwechsel seine Papiere erst später zugeschickt. Auch in diesen Fällen gilt der Zeitpunkt des Arbeitseintritts und nicht der Zeitpunkt, wann die Papiere beim neuen Arbeitgeber vorliegen.

Deine Freundin sollte das also umgehend klären. Die neue Firma will da wohl für zwei Tage Lohn "sparen".

Hallo,

im Gebäudereinigungsgewerbe ist VOR Beschäftigungsbeginn eine Sofortmeldung vom Arbeitgeber zu machen. Wenn die Beschäftigung vorher aufgenommen wurde, sind auch für die Zeit vor der Meldung Entgelt und Beiträge zu zahlen. Problematisch ist in der Praxis häufig die Beweisfrage. Ggf. Beratung durch Betriebsrat, Gewerkschaft, Anwalt für Arbeitsrecht oder Arbeitsgericht einholen. Oder die Krankenkasse einschalten, damit diese ggf. die Sozialversicherungsbeiträge für 2 Tage eintreiben.

Für die 2 Tage besteht auf jeden Fall ein Krankenversicherungsschutz (evtl. über Ehegatten oder Eltern oder eigene kostenlose Versicherung nach § 19 SGB V).

Oder man verbucht das Ganze als negative Erfahrung im Arbeitsrecht und beginnt nächstes Mal erst, wenn man eine schriftliche Bestätigung über den Beschäftigungsbeginn vorliegen hat.

Im Übrigen würde ich alle Einzelheiten des Arbeitsvertrages genau durchlesen und auch den passenden Tarifvertrag durchgehen (besonders auch das Thema Fristen).

Gruß

RHW

Das ist egal. Hauptsache die Beiträge werden für das gesamte Einkommen entrichtet. Da hier das Datum im gleichen Monat liegt spielt das keine Rolle. Sowohl für die Renten- als auch Krankenversicherung gilt der Monat als mit Pflichtbeiträgen belegt.

natürlich kann man jemanden rückwirkend 2 Tage später anmelden. Das ist kein Problem. Deine Bekannte sollte sich nochmals im Internet kundig machen und mit ihrer Vorgesetzten reden. Falls diese stur bleiben sollte sie sich überlegen ob es nicht besser ist die Augen zuzudrücken und das ganze so zu akzeptieren.

Sie hat dich angelogen. Natürlich wird zurück versichert. Die wollen die 2 Tage nicht bezahlen, das ist der springende Punkt..