Werkstudent und Kleingewerbe. Was ist steuerlich zu beachten?

3 Antworten

  1. Du musst eine Steuererklärung machen. Für die Steuer wird dein Einkommen zusammengerechnet. Handelt es sich um ein Kleingewerbe, musst du keine Umsatzsteuer zahlen, aber Einkommenssteuer immer. Von der Tätigkeit als Werkstudent werden die Vorsorgeaufwendungen, Werbekosten und der Pauschbetrag für Sonderausgaben abgezogen, von den Einnahmen aus dem Kleingewerbe alle Kosten, die damit im Zusammenhang stehen. Wenn das so ermittelte zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 9000 € übersteigt, zahlst du Steuern.
  2. Die Krankenkasse prüft, ob das Studium zeitlich überwiegt. In dem Fall wirst du als Student in der KVdS versichert - die Einkommenshöhe ist egal.
  3. Eine Steuererstattung bekommst du nur dann, wenn dein Arbeitgeber mehr Steuern abgeführt hat, als du nach deinem Gesamteinkommen zu zahlen hättest.

Fazit: Als Werkstudent zahlst du an die KK den Studentenbeitrag und bist in der KVdS versichert. Das Kleingewerbe spielt für die KK keine Rolle. Aufgrund der Beschäftigung werden Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Steuern zahlst du entsprechend deinem Gesamteinkommen.

Alle Antworten sind praktische Tipps ohne jede Gewähr.

Es gibt nur einen richtigen Tipp, und der natürlich nicht kostenlos: Steuerberater!

Ein Lohnsteuer- Hilfeverein darf übrigens bei Einkünften aus Gewerbebetrieb nicht tätig werden.

Wenn Du SEO Beratung betreibst, dann doch sicher nicht für Privatpersonen. Wenn aber nicht für Privatpersonen, dann für andere Unternehmer. Wenn für andere Unternehmer, dann doch hoffentlich nicht als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer. Wenn nicht als Kleinunternehmer, dann gibst Du doch auch Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Wenn Du dies tust, dann frage ich Dich, auf welcher Basis Du dies tust? Seit wann bist Du im Bereich Webdesign und SEO geschäftlich unterwegs? Hast Du noch nie eine Steuererklärung abgegeben?

PS: Es gibt kein Kleingewerbe!

OliverMen1990 
Beitragsersteller
 03.05.2018, 21:49

Ähm da ich ja Kleinunternehmer bin nach §19UstG, gebe ich gar keine Umsatzsteuer an. Die gestellten Rechnungen ist Brutto wie Netto. Meine Frage bezieht sich aber gerade auf die Einkommenssteuer?!