Werkstudent und Kleingewerbe. Was ist steuerlich zu beachten?
Hallo,
ich hab mich jetzt schon durch mehrere Foren geklickt, aber so ganz sind noch nicht alle Fragen geklärt.
Momentan arbeite ich als Werkstudent 80h/Monat und verdiene um die 1200Euro monatlich. Nebenbei arbeite ich ab und an auf Kleingewerbe als Webdesigner und SEO Berater. Dabei fällt ein unregelmäßiger Verdienst an bei dem auch keine genaue Zeitangabe besteht da ich Fixpreise angebe.
Nun zu den Fragen:
- Wie wirkt sich das auf meine Steuererklärung aus? Bezieht sich der Lohn/Gehalt des Werkstudentenjobs auch auf die Einkommensteuer? Muss ich also Werkstudentenjob + Einnahmen Kleingewerbe zusammenrechnen und wenn ich über den Grundfreibetrag von 9000Euro(2018) komme, nach Einkommensteuertabelle, diesen Betrag ans Finanzamt zahlen, oder berechnet sich das nur auf die Einnahmen meines Kleingewerbes? Falls dem so wäre, wie kann ich diesen Betrag schmälern? Gelesen habe ich bisher, dass ich im Falle Werkstudentenjob eine Werbepauschale von 1000Euro angeben kann. Kann ich im gleichem Atemzug dann auch die Einnahmen des Kleingewerbes durch Ausgaben schmälern, wie z.B. durch Anschaffungen, Fahrtengeld, Restaurant besuche etc.? Wenn beides angegeben werden muss, würde das ja auch im Umkehrschluss bedeuten, dass ein nicht häufig genutztes Kleingewerbe zu Nachteilen führt? Da ich als Werkstudent ja keine Steuererklärung abgeben muss, als Kleingewerbetreibener aber schon. Das würde ja bedeuten, dass wenn ich 12Monate lang als Werkstudent 1200Euro, also 14400Euro jährlich Verdiene, ich aber nur sagen wir 3000Euro nebenberuflich Einnehme, ich nach Einkommensteuertabelle mit 17400Euro die Einkommensteuer berechnet wird obwohl ich ja den Großteil als Lohn/Gehalt bekommen habe, bei dem ich eigentlich gar keine Einkommensteuer machen müsste. Hab ich da ein Denkfehler oder wie ist da die Sachlage?
- Wie schaut das ganze mit der Krankenversicherung aus? Gibt es hier einen bestimmten Betrag nachdem gesagt wird "so ab jetzt bist du nicht mehr studentisch Versichert"?
- Was gibt es noch so steuerlich zu beachten? Gibt es Möglichkeiten letztendlich sogar Geld zurück zu bekommen?
Hoffe mir kann jemand helfen und vielen Dank schon mal im Voraus'
Liebe Grüße
Oli
3 Antworten
- Du musst eine Steuererklärung machen. Für die Steuer wird dein Einkommen zusammengerechnet. Handelt es sich um ein Kleingewerbe, musst du keine Umsatzsteuer zahlen, aber Einkommenssteuer immer. Von der Tätigkeit als Werkstudent werden die Vorsorgeaufwendungen, Werbekosten und der Pauschbetrag für Sonderausgaben abgezogen, von den Einnahmen aus dem Kleingewerbe alle Kosten, die damit im Zusammenhang stehen. Wenn das so ermittelte zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 9000 € übersteigt, zahlst du Steuern.
- Die Krankenkasse prüft, ob das Studium zeitlich überwiegt. In dem Fall wirst du als Student in der KVdS versichert - die Einkommenshöhe ist egal.
- Eine Steuererstattung bekommst du nur dann, wenn dein Arbeitgeber mehr Steuern abgeführt hat, als du nach deinem Gesamteinkommen zu zahlen hättest.
Fazit: Als Werkstudent zahlst du an die KK den Studentenbeitrag und bist in der KVdS versichert. Das Kleingewerbe spielt für die KK keine Rolle. Aufgrund der Beschäftigung werden Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Steuern zahlst du entsprechend deinem Gesamteinkommen.
Alle Antworten sind praktische Tipps ohne jede Gewähr.
Es gibt nur einen richtigen Tipp, und der natürlich nicht kostenlos: Steuerberater!
Ein Lohnsteuer- Hilfeverein darf übrigens bei Einkünften aus Gewerbebetrieb nicht tätig werden.
Wenn Du SEO Beratung betreibst, dann doch sicher nicht für Privatpersonen. Wenn aber nicht für Privatpersonen, dann für andere Unternehmer. Wenn für andere Unternehmer, dann doch hoffentlich nicht als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer. Wenn nicht als Kleinunternehmer, dann gibst Du doch auch Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Wenn Du dies tust, dann frage ich Dich, auf welcher Basis Du dies tust? Seit wann bist Du im Bereich Webdesign und SEO geschäftlich unterwegs? Hast Du noch nie eine Steuererklärung abgegeben?
PS: Es gibt kein Kleingewerbe!
Weshalb bist Du KU?
Ähm da ich ja Kleinunternehmer bin nach §19UstG, gebe ich gar keine Umsatzsteuer an. Die gestellten Rechnungen ist Brutto wie Netto. Meine Frage bezieht sich aber gerade auf die Einkommenssteuer?!