Als Untermieter Recht auf Nutzung der Waschmaschine?
Hallo zusammen,
ich habe ein Untermietverhältnis mit meinem Hauptmieter, leider sind wir total auf einer anderen Wellenlänge und deshalb haben wir vereinbart, dass ich zum 30.04 ausziehe. Nunja, der Hauptmieter meint nun, mir das Leben so schwer wie möglich zu machen und meint von heute auf morgen, dass die Waschmaschine defekt sei.
Im Mietvertrag steht, dass ich ein Recht auf die Mitbenutzung der Küche hätte. Dass ich die Waschmaschine mitbenutzen darf, dass hat er bei der Besichtigung gesagt (kann ein Freund von mir bestätigen).
Ich bin ziemlich sicher, dass die Waschmaschine nicht defekt ist, sondern, dass er versucht mir das Leben schwerer zu machen.
Welche Möglichkeiten habe ich den um dem entgegen zu treten?
7 Antworten
Du hast ein durch Zeugen und "Gewohnheitsrecht" belegbares Nutzungsrecht auch der Waschmaschine. Da also dieses Recht vom Hauptmieter beschnitten wurde, dieser, als direkter Vermieter, für die Instandhaltung und zur Verfügungstellung aller in der Mietsache vereinbarten Vertragsgegenstände verpflichtet ist, kannst du nach Androhung den Mietbetrag kürzen und alle Mehrkosten und Nachteile, die dir daraus entstanden sind bezahlen lassen. Darunter fallen auch: Zusätzlicher Zeitaufwand, Fahrkosten, Kosten für Waschsalon und Trockner ( du kannst ja keine nasse Wäsche transportieren) und sogar "Verpackungskosten", denn du wirst ja deine Wäsche nicht in der Hand und/oder offen zum Waschsalon bringen wollen. Zur Not kannst du deine Forderungen per Anwalt durchsetzen. Hast du keine Rechtsschutzversicherung, bist "minderverdienend" oder Hartz4-Empfänger, kannst du beim zuständigen Amtsgericht kostenlos Hilfe bekommen. Nimm deine Einkunftsbescheinigungen, deine Kontoauszüge, deinen Personalausweis und Unterlagen über deine Zahlungsverpflichtungen (Miete, Strom, Versicherungen etc.) mit und wende dich an einen "Rechtspfleger". Dem erklärst du, dass du ein Mobbingopfer bist, trotz regelmäßiger Zahlung deiner Verpflichtungen an der Nutzung deiner Mietsache gehindert wirst und die Hilfe eines Rechtsanwaltes benötigst. (Mache dir hier von dem Ratschlag einen Ausdruck, damit du nichts vergisst!). Dann wird dir sofort ein Dokument ausgefertigt, mit dem du zu einem guten Rechtsanwalt gehen kannst, der deine Interessen vertritt. Das ist in der Regel für dich dann kostenlos, darf aber auf keinen Fall 20€ übersteigen. (In NRW nach meinem Wissen 10€) Dein "noch" Vermieter wird dann sehr zahm und es sich überlegen, ob er sich noch einmal mit dir anlegen möchte. Chiliheadz.
Die schriftliche Zusage der Küchenbenutzung schließt die Nutzung der Waschmaschine nicht ein - bis zum 30. ist ja nicht mehr lang, also auf zum Waschsalon ;-)
Wenn die "Wellenlänge nicht stimmt", sollte man die Energie sinnvoller nutzen als mit Streitereien, deren Ausgang mehr als ungewiß ist
Selbst, wenn Du das Recht einklagen könntest, würde es sich definitiv nicht lohnen. Unter "Mitbenutzung der Küche" kann man alles Mögliche verstehen. Versuche doch, noch einmal mit dem Hauptmieter zu reden. In den nächsten Tagen wird er das Märchen von der defekten Waschmaschine nicht aufrecht halten können. Ich würde ihm anbieten, die Maschine reparieren zu lassen, wenn er tatsächlich in der nächsten Zeit selbst nicht wäscht. Das wäre zwar gepokert, aber warum eigentlich nicht?
... weil er weder das Geld für die Reparatur, noch ein "Dankeschön" sehen würde.
Wenn die Mitbenutzung der Waschmaschine mit im Mietvertrag verankert ist, kann und darf er es dir nicht untersagen diese zu benutzen. Wenn es nicht drinnen steht, dann hast du wirklich pech. Am besten sprech mit dem Hauptmieter und versuch ihm klar zumachen das du nicht auf Ärger aus bist und du eigentlich in Frieden das Verhältnis auflösen möchtest. Weiteren Rat kann dir nur der Deutsche Mieterbund geben. Dort einfach mal nachfragen.
in dem du den Stecker rein steckst, das Wasser andrehst und deine Wäsche wäscht, dein Hauptmieter wird ja nicht ständig anwesend sein.