Muss man als Hauptmieter in der Wohnung angemeldet sein?

4 Antworten

Selbstverständlich darfst du zu deinem Freund ziehen. Der bräuchte aber die Zustimmung seines Vermieters dafür.

Da deine Mutter und die Schwester aber nicht Mieter deines Vermieters sind, haben diese keinen Anspruch auf Verbleib in der Wohnung, das wäre unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte. Wenn du diese Wohnung behieltest und weiter dafür Miete zahlst, müsstest du zumindest ein Zimmer für dich behalten um ein Untermietverhältnis mit deiner M. u. S. feststellen zu können. Die Untervermietung der kompletten Wohnung ist unzulässig nach deutschem Mietrecht.

Wenn deine Leut alleine  in der Wohnung bleiben wollen, müsstest also deinen Mietvertrag kündigen und sie könnten (wenn der V. das auch will) eine eigenen Mietvertrag abschließen.

Wenn du zu deinem Freund ziehst, müsstest du dich mit seiner Wohnungsgeberbestätigung beim EMA anmelden.

Hallo Yasemin65,

mach es so, wie bwhoch2 es dir vorschlägt wenn du weiterhin dafür sorgen willst, dass deine Mutter und Schwester eine Wohnung haben. Allerdings trägst du dann auch weiter die VERANTWORTUNG für die Mietzahlungen. Halte vorsichtshalber schriftlich fest, mit welchem ANTEIL sich deine Mutter und dann später auch deine Schwester an der Miete beteiligen. Eventuell räumst du deiner Mutter auch einen Kreditrahmen ein, denn du willst bestimmt nicht ewig für Mutter und Schwester den Hauptmietanteil zahlen wollen.

ZUVOR musst du dir die Untervermietung bzw. Wohnungsüberlassung von deinem Vermieter GENEHMIGEN lassen !

DANACH meldest du innerhalb von 2 Wochen nach Umzug deine neue Adresse als 1. Wohnsitz an und die alte als 2.

BundesMeldeGesetz (BMG), Paragraph 17, Absatz 1:

(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

MfG pool56

Ja, so wie Du vermutest, genauso wird es sein.

Wenn Du Deiner Familie die Wohnung erhalten willst, bleibst Du weiterhin Hauptmieterin und zahlst, wie bisher bzw. soviel, wie nötig ist, um das auszugleichen, was Deine Mutter nicht aufbringen kann. Vielleicht wird das im Lauf der Zeit dann weniger.

Allerdings musst Du mit dem Vermieter reden und klar machen, dass Du selbst nicht mehr drin wohnst. Du brauchst sozusagen die Genehmigung, die Wohnung an Dritte zu überlassen, was ansonsten ein Kündigungsgrund wäre.

Diese Genehmigung sollte aber kein Problem sein, da Deine Mutter und Familie schon bisher drin wohnen. Aber lass es Dir schriftlich geben.

Ob es Sinn macht, Deine Mutter in den Mietvertrag mit aufzunehmen, wage ich zu bezweifeln, denn Deine Schwester wird auch älter und wer weiß, was ihr einfällt, wenn sie mal einen Freund hat. Womöglich zieht er dann mit Erlaubnis Deiner Mutter (oder ohne diese) mit ein und trägt nichts bei und dann dürftest Du den Typ auch noch mitfinanzieren. Solange Du allein als Mieterin im Vertrag stehst, hast Du immerhin die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wann Du den Mietvertrag kündigst, bzw. wer in der Wohnung wohnt. Dieses alleinige Recht solltest Du Dir auf jeden Fall erhalten.

Falls Deine Schwester irgendwann auszieht und Deine Mutter somit allein, ergibt sich vielleicht eine ganz andere Möglichkeit.

Du musst nicht verzweifelt sein. Mach es so und Du hast das Heft in der Hand und vor allem läßt Du damit Deine Familie nicht im Stich.

albatros  16.07.2019, 10:49

So funktioniert das nicht. Die FS kann nicht ihre komplette Wohnung überlassen. Genau das wäre unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte und führt zur Kündigung des Vermieters. Sie müsste zumindest ein Zimmer selbst weiterhin nutzen.

bwhoch2  16.07.2019, 11:53
@albatros

He, albatros, habe ich geschrieben das. Hast Du nicht gelesen?

Du brauchst sozusagen die Genehmigung, die Wohnung an Dritte zu überlassen, was ansonsten ein Kündigungsgrund wäre.
Diese Genehmigung sollte aber kein Problem sein, da Deine Mutter und Familie schon bisher drin wohnen. Aber lass es Dir schriftlich geben.

Der Vermieter wird nicht kündigen, wenn er vorher schriftlich die Erlaubnis erteilt hat. Dann muss sie auch kein Zimmer weiterhin nutzen.

albatros  16.07.2019, 14:30
@bwhoch2

Trotzdem wäre es faktisch dann keine Untervermietung mehr. Diese setzte  ja gerade voraus, dass der FS  Mieter bliebe. Vielmehr wäre dann ein neues Mietverhältnis zu begründen. Das könnte man dann als Übertragung definieren.

bwhoch2  16.07.2019, 19:31
@albatros

Das Unvermietverhältnis besteht doch nur im Innenverhältnis. Das könnte FS und Ihre Mutter auch auflösen und sie könnten trotzdem weiter drin wohnen, wenn der Vermieter der Überlassung an Dritte, in diesem Fall die ihm wohlbekannten Damen, zustimmt. Kein neues Mietverhältnis und keine Übertragung, denn der Vermieter wird kein Mietverhältnis mit jemand akzeptieren, der nicht das nötige Geld aufbringt, wenn schon mit einer solventen Mietpartei ein Vertrag besteht, die auch weiterhin die Verantwortung übernehmen will.

das solltet ihr mit Vermieter klären wie er das sieht. Ich denke dass deine Mutter sozusagen deinen Vertrag übernehmen kann. Eventuell musst du ihr aber Kaution überlassen und im neuen Mietvertrag als Bürge unterzeichnen sprich wenn Mutter nicht zahlen kann springst du für sie ein.

bwhoch2  14.07.2019, 12:19
Ich denke dass deine Mutter sozusagen deinen Vertrag übernehmen kann.

Warum sollte ein Vermieter das tun? Eher wird die FS im Mietvertrag bleiben.