KKann ein Hauptmieter einen untermieter einfach so rauswerfen?

4 Antworten

Ich lebe seit circa 8 Monaten in einer wg mit 2 "Freunden". Diesen Monat musste ich meinen Anteil der Miete etwas später bezahlen was auch mit dem Vermieter abgeklärt war. 

Wenn es um Untervermietung geht, dann ist ein Hauptmieter Dein Vermieter und nicht der Vermieter der Wohnung.Du hast dann einen Mietvertrag mit dem Hauptmieter.

Der " Hauptvermieter" ist nicht Dein Vertragspartner und kann da gar nichts entscheiden.

Allerdings ist dadurch ein kleiner Streit zwischen mir und unserem Hauptmieter entstanden. Er will mich jetzt aus der Wohnung haben hat mir allerdings nur mündlich gestern alles mitgeteilt. Muss ich die Wohnung wenn er es will verlassen ? 

Kündigung muss laut BGB schriftlich erfolgen.

Weißt du das genau das er mich nicht ohne grund rauswerfen darf ? Weil ich überall lese das er das darf mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist

Es bedarf eines wichtigen Grundes und  meist einer Abmahnung und wiederholtem Verstoß für eine Kündigung. 

Bei einer fristlosen Kündigung greift die normale Kündigungsfrist nicht.

Zahlt Ihr jeder einzeln die Mietanteile an den Hauptvermieter? Wenn ja, dann hast Du es ja mit dem Hauptvermieter abgesprochen.

Mit wem hast Du einen Mietvertrag?

EggyKongJr 
Beitragsersteller
 18.11.2017, 23:09

Ja jeder einzeln natürlich nimmt einer die miete mal mit wenn die da ist wir haben alle auf einem Zettel unterschrieben nur steht nur einer als hauptmieter da 

johnnymcmuff  18.11.2017, 23:23
@EggyKongJr

Ohne dass Du hier den Vertrag reinstellst können wir nicht beurteilen, was für ein Vertrag vorliegt.

Die Problematik habe ich in diversen Kommentaren schon erklärt und auch einige Links beigefügt.

Tru3blood  18.11.2017, 23:24
@EggyKongJr

Wo ist dein Mietvertrag? Hast du überhaupt einen?

Dann kontrolliere in diesem, wer dein Vermieter ist 

Ich gehe davon aus, dass du zwar einen Mietvertrag mit dem Hauptmieter der Wohnung hast, aber deinen Mietanteil direkt an den Vermieter zahlst. Somit kann dir der Hauptmieter fristgemäß kündigen, allerdings benötigt er dazu einen plausiblen Grund. Deine verspätete Mietzahlung an den Vermieter, die zudem noch mit diesem abgesprochen war, stellt keinen Grund dar. Ihm ist dadurch kein Nachteil entstanden und Ärger hats auch nicht gegeben. Also, wie will er eine Kündigung begründen?


Hab auch schon überlegt ihn zu verpetzen weil er sehr häufig kifft was könnte das für Auswirkungen haben?

Na sag mal, auf welches Niveau willst du denn sinken? Vermutlich interssierts den Vermieter nicht , solange keine Beschwerden kommen. Und Auswirkungen hats auch nicht.

EggyKongJr 
Beitragsersteller
 18.11.2017, 18:46

Weißt du das genau das er mich nicht ohne grund rauswerfen darf ? Weil ich überall lese das er das darf mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist

Tru3blood  18.11.2017, 19:42
@EggyKongJr

Bist du in Deutschland oder in einem unserer deutschsprachigen nachbarländern?

EggyKongJr 
Beitragsersteller
 18.11.2017, 20:38
@Tru3blood

Jap Deutschland

Lotta1965  18.11.2017, 20:42
@EggyKongJr

In Deutschland ist jeder Wohnraum-Mietvertrag nur mit einer (mindestens) 3-monatigen Kündigungsfrist vom Vermieter kündbar, sofern kein Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt (z. B. 2 Monatsmieten Rückstand).

Tru3blood  18.11.2017, 21:10
@Lotta1965

Und es muss einen triftigen Grund zum kündigen geben.

Bsp Eigennutzung des Wohnraums. Aber der Vermieter wird da kann Interesse dran haben. Wenn der Mietvertrag tatsächlich mit diesem geschlossen wurde.

Also erstmal die Frage ob du einen Mietvertrag hast?

Dann wie zahlst du die Miete an wen?

Nur dann kann man die Frage beantworten

EggyKongJr 
Beitragsersteller
 18.11.2017, 18:06

Also wie gesagt die miete geben wir alle bar beim vermieter ab und ja ich hab auch einen Mietvertrag in dem ich als untermieter stehe

Tru3blood  18.11.2017, 18:07
@EggyKongJr

Mit wem hast du den Mietvertrag?

EggyKongJr 
Beitragsersteller
 18.11.2017, 18:11
@Tru3blood

Den haben wir alle zusammen mit dem Vermieter unterzeichnet 

EggyKongJr 
Beitragsersteller
 18.11.2017, 18:16
@EggyKongJr

Hab ich vlt auch noch anspruch auf Rückzahlung vom stromgeld

Lotta1965  18.11.2017, 18:39
@EggyKongJr

Wieso habt ihr dann einen Hauptmieter?

Hauptmieter ist der, mit dem der Vermieter einen Vertrag über eine Wohnung hat.

Haben alle mit dem Vermieter einen Vertrag über die Wohnung, sind alle Hauptmieter.

Hat jeder einen Vertrag über ein Zimmer mit dem Vermieter ist jeder Mieter seines Zimmers und der andere hat nüscht zu melden.

Tru3blood  18.11.2017, 19:38
@Lotta1965

Genau!

Dich kann jetzt nur der Vermieter kündigen. Wenn du es korrekt erklärt hast.

Wie ist es geregelt mit der Stromzahlung? Habt ihr etwas schriftliches?

Man könnte eine Abrechnung erbeten zum Zeitpunkt deines Auszugs.

johnnymcmuff  18.11.2017, 22:50
@EggyKongJr

Den haben wir alle zusammen mit dem Vermieter unterzeichnet 

Dann habt Ihr also einen gemeinsamen Mietvertrag? So sieht es jedenfalls aus.

Entweder jeder hat einen eigenen Mietvertrag. Z.B. ein Hauptmieter mit dem Vermieter und der Hauptmieter macht dann einen Untervermietung mit  Zustimmung des Vermieters oder Ihr alle habt einen Vertrag mit dem Vermieter; dann seid Ihr alle Hauptmieter.

Was für eine Vertragsform hast Du?

er kann dich jederzeit rauswerfen wenn du nicht bezahlst. Du hast keine Rechte in dem Fall. Du kannst aber deinen Teil der kaution verlangen


Lotta1965  18.11.2017, 18:41

Er hat gezahlt. Zwar verspätet, aber mit dem Vermieter abgesprochen. Da hat der Hauptmieter  gar nichts zu melden.

Nordan  18.11.2017, 18:44
@Lotta1965

Du bist im Irrtum, denn ich bin selber Vermieter. Der Vertarg besteht mit dem Hauptmieter und dem Vermieter, der Untermieter hat einen Vertrag mit dem Hauptmieter und hat keine Rechte gegenüber dem Vermieter. Untermietverhälnisse haben keinen Kündigungsschutz.

bwhoch2  18.11.2017, 19:01
@Nordan

@Nordan: So, Du bist selbst Vermieter? Dann solltest Du Dich dringend mal näher mit dem Mietrecht befassen, sonst endet das noch böse für Dich. Du hast nämlich überhaupt keine Ahnung.

Rechtlich gibt es den "Untermieter" nicht, bzw. allenfalls im Zusammenhang  mit Erlaubnis zur Untervermietung.

Untermieter haben die gleichen Recht, wie andere Mieter auch. Für sie gilt das Mietrecht 1:1. Somit gilt auch der Kündigungsschutz.

Mindestens 3 Monate, wenn man die Räume überwiegend selbst eingerichtet hat und 2 Wochen zum Monatsende, wenn man in möblierte Räume gezogen ist.

Nordan  18.11.2017, 19:17
@bwhoch2

Das ist hahneblüchender Unsinn was du da verzapfst. Wenn der Hauptmieter an Ihn untervermietet hat ist er Untermieter natürlich mit erlaubniss der Vermieters

Tru3blood  18.11.2017, 19:40
@Nordan

Laut obiger Aussage hat er den Vertrag mit dem Vermieter

Lotta1965  18.11.2017, 20:33
@Nordan

Bis jetzt steht da noch nicht mal, wer mit wem einen Vertrag hat. Für mich sieht das eher aus, als seien alle drei Hauptmieter und jeder zahlt seinen Anteil direkt an den Vermieter.

Untermietverhälnisse haben keinen Kündigungsschutz.

Du bist Vermieter? Das glaube ich dir nicht, dann würdest du nicht so einen Scheiß schreiben!

Lotta1965  18.11.2017, 20:35
@Nordan

Den Unsinn verzapfst du, Nordan - egal wer an wen vermietet oder untervermietet hat - auch ein Mietvertrag mit dem Hauptmieter ist ein ganz normaler Mietvertrag. Das Mietrecht unterscheidet nicht zwischen Mieter und Untermieter!

Nordan  18.11.2017, 22:44
@Lotta1965

seine Frage war so formuliert das er Untermieter in einer Wohnung ist, die ein anderer als Hauptmieter gemietet hat. Wenn alle den Mietvertag unterschrieben haben sind alle Hauptmieter und können sogar nur zusammen kündigen . Aber selbstverständlich kann ein Hauptmieter mit einwilligung seines Vermieters seine wohnung auch teilweile untervermieten. Dieser Untermieter hat aber nicht die gleichen Rechte wie der Hauptmieter. Wer was anderes behauptet hat keine Ahnung

Gerhart  19.11.2017, 13:33
@Nordan

 "hahneblüchender Unsinn" ist zunächst deine Rechtschreibung.
Korrektur: "hanebüchener Unsinn" Dabei kräht kein Hahn und blüht keine Blume oder Blücher befehligt die Preußen oder ein anderer Kauderwelsch ist hier zu suchen. Der Bezug ist nur im Begriff "Hainbuche" zu sehen.

Der Fragesteller versteht seinen Mietvertrag nicht und gibt auf die Fragen der Kommentatoren widersprüchliche Auskünfte. So kann auch dein Kommentar vermutlich nicht ins Schwarze treffen.

Es wird von Teilkaution und Miete an den Wohnungsvermieter gesprochen aber gleichzeitig ein Haupmieter genannt, mit dem ein Untermietvertrag geschlossen. Um das Wirrwarr komplett zu machen werden nun die Stromkostenanteile und Gutschriften aus Stromkosten ins Spiel gebracht. 

johnnymcmuff  18.11.2017, 23:12

Zu erst einmal, ich will Dir nichts böses, sondern nur einmal über den Fall schreiben und Dich über Mietrecht ein bisschen aufklären.

Übrigens ich bin auch Vermieter und befasse mich seit über 5 Jahren mit Mietrecht und weiß auch immer noch nicht alles bzw. auch ich kann mal falsch liegen.

er kann dich jederzeit rauswerfen wenn du nicht bezahlst. 

Falsch, rauswerfen kann ein Vermieter den Mieter nicht. Er kann ihm aus wichtigem Grund kündigen und das laut BGB nur schriftlich.

Zieht der Mieter nicht aus, muss der Vermieter Räumungsklage einleiten.

Du hast keine Rechte in dem Fall. 

Wir haben hier zu wenig Infos bzw. falsche Infos um den Fall beurteilen zu können.

Du kannst aber deinen Teil der kaution verlangen

Das können wir ebenfalls nicht beurteilen wenn wir die Vertragsform nicht kennen.

Bei gemeinsamen Mietverträgen z.B. kann sich der Vermieter aussuchen, wem er die Kation zahlt. Alle haften gsamtschuldnerisch.

Untermietverhälnisse haben keinen Kündigungsschutz.

Irrtum. Untermietverträge sind vor dem Gesetz her ganz normale Mietverträge das BGB unterscheidet da nicht. 

seine Frage war so formuliert das er Untermieter in einer Wohnung ist, die ein anderer als Hauptmieter gemietet hat.

Die Mietsituation ist leider nicht ganz klar, weil hier wichtige Infos fehlen und erst nach und nach vom Fragesteller beantwortet werden.

Wenn alle den Mietvertag unterschrieben haben sind alle Hauptmieter und können sogar nur zusammen kündigen. Aber selbstverständlich kann ein Hauptmieter mit einwilligung seines Vermieters seine wohnung auch teilweile untervermieten.

Richtig.

Dieser Untermieter hat aber nicht die gleichen Rechte wie der Hauptmieter. 

Das ist so nicht richtig, Untermieter sind auch Mieter und haben die gleichen Rechte. Der Vertragspartner ist nicht der Hauptvermieter und dem gegenüber hat man keine Rechte und Pflichten.

Hier mal was zu Untermietverträgen:

https://kautionsfrei.de/fachartikel/untermiete-und-untervermietung-was-ist-wann-erlaubt

Hier mal was zu gemeinsamen Mietverträgen und Kaution:

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mehrere-mieter.html

Du solltest Dich vielleicht mal bei Haus & Grund anmelden.

Nordan  19.11.2017, 09:11
@johnnymcmuff

Danke, ich bin bereits Mitglied bei Haus und Grund.

Meine Aussagen bezogen sich allerdings auf die Information , das er ein Untermieter sei. Das ist ja nun wohl doch nicht so.

Die Untervermietung ist gesetzlich in den §§ 540, 553 BGB geregelt

Wäre er ein Untermieter eines Zimmers ,so kann der Hauptmieter ihm mit 2 Wochen kündigungsfrist kündigen wenn er in Mietverzug gerät. Das kann Ein normaler Vermieter gegenüber einen Hauptmieter nicht. Insofern ist die Rechtliche Gleichstellung nicht gegeben. Wenn der Vermieter dem Hauptmieter kündigt, muss der Untermieter ebenfalls ausziehen, daher hat ein Untermieter gegenüber einem Vermieter des Hauses  keine Rechte,denn die beiden stehen nicht im Vertragsverhältnis zueinander.

Was die kaution angeht, da sah es ja zunächst so aus ,als hätte der Hauptmieter von seinem Untermieter eine kaution genommen die  ein Drittel der Provisionentsprach die er selber leisten musste.

Diese Aussage hat sich ja nun auch als Falsch herrausgestellt.

Richtig ist das im Verhältnis Hauptmieter - Untermieter der Untermieter die gleichen Rechte gegenüber dem Hauptmieter hat wie ein Hauptmieter gegenüber dem Vermieter. Aber eben nur dem Hauptmieter gegenüber nicht dem Hauptvermieter.

Insofern haben wir aneinander vorbei geredet. Und mit "rauswerfen" meinte ich natürlich kündigen und nicht am Kragen packen und raus.

Gerhart  19.11.2017, 13:46
@Nordan

Auch hier gibt es noch Korrekturbedarf: Die Kündigung des (Unter)Mieters im möblierten Zimmer zum Monatsende durch den (Haupt)mieter als Vermieter des Untermieters bedarf keines Grundes.

Provision ist nicht mit Kaution gleichzusetzen. Die Mietsicherheit (Kaution) bleibt Eigentum des Mieters, auch wenn sie dem Vermieter treuhänderisch zunächst übergeben wurde. Provision oder Courtage ist dem Makler zu zahlen, wenn der Makler eine vertragsgerechte Leistung erbracht hat.

Nordan  19.11.2017, 16:01
@Gerhart

Das mit der Provision war nur ein Tippfehler, natürlich war die Kaution gemeint.

EggyKongJr 
Beitragsersteller
 18.11.2017, 18:02

Was mir auch noch einfällt habe ich auch noch anspruch auf die Rückzahlung des stromgeldes ? Und ist es überhaupt wirksam wenn es nur mündlich ist?