Ist eine Untervermietung in einer WG illegal, wenn der Mitbewohner nicht zustimmen kann weil er erst danach einzieht und noch nicht feststeht?

3 Antworten

Im Mietvertrag wirst du einen Verweis auf die Hausordnung finden.

Taizame 
Beitragsersteller
 26.07.2016, 11:34

Hallo Kaesefuss,

Was hat die Hausordnung damit zu tun? Ich verstehe nicht genau auf was du hinaus möchtest.

LG M.

Meiner Meinung nach ist das rechtlicher Unsinn.

Grundsätzlich kann der neue Mitbewohner erst dann zustimmen, wenn er ein Vertragsverhältnis mit dem Wohnheim eingegangen ist, d.h. wenn er Besitzer der Mietsache geworden ist.

Da aktuell aber gar kein rechtsgültiger Vertrag mit dem Nachmieter existiert, kann er logischerweise auch keinerlei Rechte hinsichtlich Untermieter, etc. geltend machen.

Grundsätzlich kannst Du bereits jetzt einen wirksamen Vertrag mit dem Untermieter schließen, auch wenn dieser erst zum 01.10.16 beginnt.

Wie sieht denn die Vertragsgestaltung grundsätzlich aus? Gibt es einen Mietvertrag mit zwei Hauptmietern für die gesamte Wohnung oder zwei Einzelverträge für jeweils ein Zimmer mit gemeinschaftlicher Nutzung von anderen Räumen?

Ist letzteres der Fall, muss der neue Hauptmieter sowieso nicht zustimmen, da er nur sein Zimmer angemietet hat, für welches der Untermieter sowieso keinen Zugang hat. 

Taizame 
Beitragsersteller
 26.07.2016, 10:46

Hallo Chris, vielen Dank für deine Antwort.

Es gibt in der Tat zwei Einzelverträge mit gemeinschaftlicher Nutzung. Das bedeutet in jedem Fall dass keine Zustimmung notwendig ist? Oder ist da noch was mit Hauptmieter etc. zu beachten? Dann werde ich das mal so weitergeben.

Vielen Dank :)

ChristianLE  26.07.2016, 11:08
@Taizame

Je nach Vertragsgestaltung muss der neue Mieter nicht zustimmen, wenn die Untervermietung nur die gemeinschaftlichen Räume betrifft.

Oder noch anders: Dein Vertragsverhältnis besteht (aufgrund der Einzelverträge) nur zwischen Dir und dem Wohnheim. Dein (künftiger) Mitbewohner steht in keinem Vertragsverhältnis zu Dir und hat folglich gar nicht das Recht, über Untervermietungen deines Vertrags zu entscheiden.

Taizame 
Beitragsersteller
 26.07.2016, 11:38
@ChristianLE

Alles klar, vielen dank. Ich versuche da mal mein Glück

Dein Wunsch ist wirklich nicht möglich. Schaue in deinen eigenen Mietvertrag, da wirst du es auch nachlesen können.

Taizame 
Beitragsersteller
 26.07.2016, 10:46

Was genau? Ich habe nachgeschaut, da ist nichts zur Untervermietung drin.

LG M.