Ist eine Untervermietung in einer WG illegal, wenn der Mitbewohner nicht zustimmen kann weil er erst danach einzieht und noch nicht feststeht?
Hallo miteinander, Ich wohne in einer WG zusammen mit einem Mitbewohner in einem Studentenwohnheim. Ich bin nächstes Semester im Ausland und wollte vom 1.10 bis 30.11 einen Untermieter in mein Zimmer. Ich habe auch schon einen solchen gefunden und frage deshalb bei der Studentenverwaltung (Vermieter) nach ob ich diesen als Untermieter nehmen kann. Mein Mitbewohner zieht am 30.09 aus. Zum 01.10. Wird dann ein neuer Student einziehen, der aber jetzt noch nicht feststeht. Die Studentenverwaltung sagt mir jetzt aber dass ich das Zimmer nicht untervermieten kann weil der neue Mitbewohner (DER NOCH GARNICHT FESTSTEHT) nicht zu der Untervermietung zugestimmt hat.
Zitat Studentenverwaltung:
"Ihr Mitbewohner muss sein Einverständnis schriftlich formlos erklären. Da ihr Mitbewohner aber zum 30.09.2016 auszieht und der neue Mieter noch nicht feststeht, kann zum jetzigen Zeitpunkt einer Untervermietung nicht zugestimmt werden. Wir stimmen zu einer Untervermietung jedoch nicht zu ohne Genehmigung Ihres Bewohners, denn dies wäre eine illegale Untervermietung, die Folgen haben würde."
Das kann doch nicht sein oder? Das muss doch trotzdem gehen? Wäre das denn wirklich illegal?
Bitte um Hilfe und vielen Dank im Voraus.
LG M.
3 Antworten
Im Mietvertrag wirst du einen Verweis auf die Hausordnung finden.
Hallo Kaesefuss,
Was hat die Hausordnung damit zu tun? Ich verstehe nicht genau auf was du hinaus möchtest.
LG M.
Meiner Meinung nach ist das rechtlicher Unsinn.
Grundsätzlich kann der neue Mitbewohner erst dann zustimmen, wenn er ein Vertragsverhältnis mit dem Wohnheim eingegangen ist, d.h. wenn er Besitzer der Mietsache geworden ist.
Da aktuell aber gar kein rechtsgültiger Vertrag mit dem Nachmieter existiert, kann er logischerweise auch keinerlei Rechte hinsichtlich Untermieter, etc. geltend machen.
Grundsätzlich kannst Du bereits jetzt einen wirksamen Vertrag mit dem Untermieter schließen, auch wenn dieser erst zum 01.10.16 beginnt.
Wie sieht denn die Vertragsgestaltung grundsätzlich aus? Gibt es einen Mietvertrag mit zwei Hauptmietern für die gesamte Wohnung oder zwei Einzelverträge für jeweils ein Zimmer mit gemeinschaftlicher Nutzung von anderen Räumen?
Ist letzteres der Fall, muss der neue Hauptmieter sowieso nicht zustimmen, da er nur sein Zimmer angemietet hat, für welches der Untermieter sowieso keinen Zugang hat.
Je nach Vertragsgestaltung muss der neue Mieter nicht zustimmen, wenn die Untervermietung nur die gemeinschaftlichen Räume betrifft.
Oder noch anders: Dein Vertragsverhältnis besteht (aufgrund der Einzelverträge) nur zwischen Dir und dem Wohnheim. Dein (künftiger) Mitbewohner steht in keinem Vertragsverhältnis zu Dir und hat folglich gar nicht das Recht, über Untervermietungen deines Vertrags zu entscheiden.
Alles klar, vielen dank. Ich versuche da mal mein Glück
Dein Wunsch ist wirklich nicht möglich. Schaue in deinen eigenen Mietvertrag, da wirst du es auch nachlesen können.
Was genau? Ich habe nachgeschaut, da ist nichts zur Untervermietung drin.
LG M.
Hallo Chris, vielen Dank für deine Antwort.
Es gibt in der Tat zwei Einzelverträge mit gemeinschaftlicher Nutzung. Das bedeutet in jedem Fall dass keine Zustimmung notwendig ist? Oder ist da noch was mit Hauptmieter etc. zu beachten? Dann werde ich das mal so weitergeben.
Vielen Dank :)