Als Mieter das Grundstück pflegen?
Hallo,
Ich hätte da mal eine frage.
In meinem Mietvertrag steht unter sonstige Vereinbarungen: "Hofeingang sowie Gehweg sind vom Mieter zu pflegen."
Ich habe mich mit meinem Nachbarn geeinigt das wir dies 1x monatlich im Wechsel erledigen (zb Januar er, Februar ich, März er...)
Das Problem ist der Gehweg ist voller Unkraut und 3 Tage nachdem man es entfernt hat ist es zurück.
Der Vermieter meint deswegen 1x im Monat ist zu wenig. Wir sollen es 1x die Woche machen.
Laut Mietvertrag ist die Häufigkeit nicht geregelt. 1x die Woche wäre mir zu viel.(also montags ich,.donnerstags nachbar..)
Ich wohne alleine,
Ich arbeite Mo-Fr 7- 18 Uhr und bin am Wochende mit Wocheneinkauf, haushalt und meiner Freizeit beschäftigt. Dann noch draußen sauber zu machen, was so ca 1.5-2std dauert sehe ich nicht ein.
Was meint ihr dazu?
Wie wäre das rechtlich?
6 Antworten
Und wenn jemand auf einem Blatt ausrutscht, wärst Du der Dumme? ich glaube kaum, dass dieser pauschale Satz einwandfrei ist. Wie sieht es z.B. mit dem Winterdienst aus- Ist das auch "Pflege"?
geh mal besser zum Mieterbund oder ähnlichem Verein. Eigentlich muss sich der Vermieter darum kümmern und könnte wohl auch etwas davon über die Betriebskosten abrechnen.
ich würde die "Reinigung" als fegen lediglich nur auffassen
Das Problem ist der Gehweg ist voller Unkraut und 3 Tage nachdem man es entfernt hat ist es zurück.
Dieses Problem lässt sich doch gut lösen:
Schau mal bei Rothenberger: Gaskartusche mit Brenner vorne dran. Kostet nicht viel, aber damit kann man das lästige Unkraut innerhalb kürzester Zeit abflammen und wenn man das mehrmals gemacht hat, hat man einigermaßen Ruhe und anstrengend ist es auch nicht. Nur aufpassen, dass man nicht Hecken, Zäune, Mülltonnen oder gar das ganze Haus abfackelt.
Ach, übrigens: Du hast geschrieben, "...und meiner Freizeit beschäftigt."
Unkraut jäten ist nun Teil Deiner Freizeitgestaltung...;-)
"Pflegen" ist ja ebenfalls ein vager Begriff. Und "Unkraut" nennt man heute "Wildkräuter, die für die Insekten wichtig sind.
So lange der Weg nicht zur Müllkippe verkommt und zur Gefahr wird, ist eure Aufgabe eigentlich schnell erledigt.
Die Verkehrssicherheit obliegt sowieso dem Grundstückseigentümer
wenn das nicht mit zeitlichen vorgaben geregelt ist, kann der vermieter kaum etwas machen. die pflicht des eigentümers, gehwege vor seinem grundstück in einem verkehrssicheren zustand zu halten, kann er auf die mieter übertragen. wenn er das nur mit einem pauschalen satz macht, dann wird es wohl immer meinungsverschiedenheiten geben, die aber folgenlos bleiben.