Muss ich als Mieter das Unkraut am Grundstücksrand entfernen?
Kurz die Fakten:
- im Mietvertrag steht Nutzung eines Gartenanteiles
- Rasenmäharbeiten und Unkraut zupfen gehören auch zu meinen Pflichten (Ich denke aber, dass beschränkt sich auf den Garten und die Beete)
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich für das Unkraut jenseits der einfriedenden Bepflanzung in einer gepflasterten Wasserrinne auch zuständig bin...
Wir wohnen auf einem Eckgrundstück, dass mit einer unschönen Bepflanzung direkt an den Straßen angrenzt. Das heißt, da gibt es keine Bürgersteige oder dergleichen. Lediglich eine gepflasterte Wasserrinne umgibt unser Grundstück. Und in dieser wuchert das Unkraut ohne Ende.
Unsere Nachbarschaft macht alles sauber, sowohl Eigentümer als auch Mieter. Allerdings leidet keiner dieser Nachbarn an einer gepflasterten Wasserrinne. Die haben lediglich Begrenzungssteine und damit nur eine Fuge, die sie cleanen müssen.
Für den Fall, dass hier jetzt moralische Aspekte der Nachbaschaftspflege aufgetischt werden: Ich habe sehr wohl vor, diesen Missstand zu beheben. Allerdings interessiert mich die Rechtslage und Eure Meinung dazu.
Viele Grüße
9 Antworten
Dein zur Mietsache gehörende Garten ist auf den durch dich nutzbaren Teil begrenzt. Außerhalb der Einfriedung ist das Sache des Vermieters. Insofern ihr Hausmeister habt, wäre das dann von ihm mit zu erledigen.
Ich liebe Gartenarbeit, allein schon deswegen würde ich an deiner Stelle diese Stellen von Unkraut befreien. Ob du es musst weiß ich allerdings nicht.
gehört nicht zum grundstück. folglich gehört das jemandem anderen...
(abflammen geht flott)
nein das muss der Vermiter machen auser bei vereinbahrungen oder schau nochmal im Mietvertrag nach
ich glaube mal, das musst du machen. wir wurden mal vom Ordnungsamt angepflaumt, weil zu viel Unkraut zwischen den Steinen unseres Bürgersteigteiles war... oO