Steht ihm kein Nachtzuschlag zu weil er vor 22 Uhr begonnen hat?

8 Antworten

Denke auch, dass die stunden einzeln betrachtet werden müssen, um den Zuschlag zu bestimmen. Als ich noch Schicht arbeitete hab ich sogar zwischen 22-0 Uhr 0-4 Uhr und 4-6 Uhr verschieden hohe Zuschläge bekommen. Falls der Chef das ernst meint würde ich in Zukunft um 5:59 anfangen um für meine Frühschicht den Nachtschichtzuschlag zu kassieren ;)

Was der Chef deines Freundes sagt ist Quatsch.

§ 2 Arbeitszeitgesetz:

(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit. (2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. (3) Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. (4) Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt. (5) Nachtarbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeitnehmer, die 1.auf Grund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben oder 2.Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten.

Nach § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren. Das gilt nur soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen.

Regelmäßig wird sowohl für den Nachtzuschlag als auch für den Freizeitausgleich ein Zuschlag von 25% als angemessen angesehen.

Damit besteht nur für Nachtarbeit ein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge. Für diese Zuschläge gibt es im Einkommensteuergesetz Regelungen zur Steuerfreiheit.

Nachtarbeit ist grundsätzlich die Zeit zwischen 23 - 6 Uhr! Einzige Ausnahme sind die Bäckereien/Konditoreien hier ist Zeit 22 - 5 Uhr angesagt.

Zitat: Erklärung zum Begriff Nachtarbeit

Bei Arbeiten die in der Nachtzeit, also zwischen 23 - 6 Uhr (bei Bäckereien/Konditoreien zwischen 22 - 5 Uhr) durchgeführt werden, spricht man Nachtarbeit (§ 2 Abs. 3 ArbZG). Im Arbeitszeitgesetz (§ 2 Abs. 4 ArbZG) ist festgelegt, dass eine Arbeit von über 2 Stunden während der Nachtzeit als Nachtarbeit gilt. Grundsätzlich darf jeder Arbeitgeber seinen volljährigen Arbeitnehmern Nachtarbeit anordnen.

Allerdings müssen vom Arbeitgeber eventuelle Beschränkungen seitens des Jugendarbeitsschutzgesetzes, der Tarifvereinbarungen, des Mutterschutzgesetzes , der Zustimmung des Betriebsrates und der arbeitsmedizinischen Aspekte des Arbeitszeitgesetzes berücksichtigt werden.

Als Nachtarbeiter nach § 2 Abs. 5 ArbZG gilt, wer normalerweise Nachtarbeit im Wechselschichtsystem leistet oder an mindestens 48 Kalendertagen im Jahr nächtliche Arbeit durchführt.

Gefunden und alles unter: http://www.juraforum.de/lexikon/nachtarbeit

anders7777  20.08.2014, 08:40

Zitat: Nachtschichtzuschläge - so berechnet man sie richtig

von Gastautor

Für Nachtarbeit gibt es Zuschläge. Nachtschichtzuschläge werfen immer wieder viele Fragen auf: Wer bekommt sie? Von wann bis wann werden sie gewährt und wie hoch sind sie? Gibt es einheitliche Regelungen oder richten sie sich danach, was mit dem Arbeitgeber vereinbart worden ist? Sind sie steuer- und sozialversicherungsfrei? Häufig sind die Antworten nicht eindeutig.

Weiterlesen unter: http://www.helpster.de/nachtschichtzuschlaege-so-berechnet-man-sie-richtig_32068

Da fehlt dem Freund wohl etwas viel Fingerspitzengefühl . Wann geht er denn normal seiner Tätigkeit nach ? War das jetzt eine Objektbezogene Einzelaktion ? Manche vergessen oft die positiven Seiten wenn ,wie hier , Streit gesucht wird - durch dritte !

Familiengerd  20.08.2014, 12:26

Welche Aussage willst Du denn mit dieser - gelinde gesagt: wieder etwas "merkwürdig wirren" - Antwort treffen???