Habe auf Arbeit mist gebaut. Kann mein chef das Ausbildungsverhältniss abbrechen?

7 Antworten

Du kannst deswegen höchstens eine Abmahnung erhalten.

Für die Kündigung eines Ausbildungsverhältnis müssen schon gravierende Fehlleistungen deinerseits NACHWEISBAR sein.

Eigentlich kann dir niemand verbieten, über deine Vergütung zu sprechen.

Die Firmen möchten das zwar gerne, das ist aber nicht durchzusetzen.

Beide Male kein Kündigungsgrund.

Allerdings kann der Chef in der Probezeit jeden ohne Angabe von Gründen oder die Einhaltung von Frsiten kündigen.

Da Du im zweiten Lehrjahr bist, kannst du höchstens mit Ärger rechnen. Mehr aber auch nicht.

Mal davon abgesehen, dass du als Auszubildender einen besonderen Kündigungsschutz genießt, ist das kein Grund, jemanden zu kündigen.

verreisterNutzer  22.02.2018, 15:40

Das sehe ich als Arbeitgeber anders, es liegt daran was im Arbeitsvertrag steht. Wenn der Arbeitnehmer über das Arbeitsentgelt stillschweigen zu bewahren hat, dann ist die Missachtung ein massiver Vertragsbruch.

Allerdings ist eine allgemeine verschwiegenheitsklausel unwirksam

Familiengerd  22.02.2018, 16:42
@HaudeginAlexa

Und mit welcher Berechtigung denn wohl??

HaudeginAlexa  22.02.2018, 17:58
@Familiengerd

Wenn jemand seinen Kollegen, ein höheres Gehalt nennt, als er bekommt, dürfte "Störung des Betriebsfriedens" greifen. Ob das vorm Arbeitsgericht bestätigt würde, wäre noch mal eine andere Frage.

Aber ein Kündigungsgrund ist es garantiert nicht.

Familiengerd  22.02.2018, 18:23
@HaudeginAlexa
dürfte "Störung des Betriebsfriedens" greifen

Mit Sicherheit: Nein!

Ob das vorm Arbeitsgericht bestätigt würde

Würde es - ebenfalls mit mit Sicherheit - nicht!

Es ist den Arbeitnehmern generell erlaubt, sich über den Austausch solcher Informationen zu vergewissern, dass gesetzliche, tarifvertragliche usw. Bestimmungen eingehalten werden, also über ihre Entgelte zu sprechen! Ein arbeitsvertragliches Verbot würde einen Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit darstellen!

Und ist "Betriebsklima" ist überhaupt kein Argument. Wenn ein Arbeitgeber reell entlohnt, muss er sich darüber keine Sorgen machen, wenn seine Arbeitnehmer sich über ihre Entgelte unterhalten.

HaudeginAlexa  22.02.2018, 18:27
@Familiengerd

Ja..ne...is klar..."Betriebsklima"....passt schon...

Familiengerd  22.02.2018, 18:32
@HaudeginAlexa

Keine Ahnung, was Du damit jetzt konkret sagen willst.

Wenn Du damit meinem Kommentar widersprechen willst (ich sehe allerdings kein einziges Argument), muss ich feststellen, dass Du keine Ahnung hast.

HaudeginAlexa  22.02.2018, 19:14
@Familiengerd
Keine Ahnung, was Du damit jetzt konkret sagen willst.

Damit wollte ich sagen, dass ich keine Lust auf eine Diskussion habe, die keinerlei Mehrwert für den Fragesteller hat und das ich den Begriff "Betriebsklima", nicht benutzt habe. Der natürlich keinerlei Anwendung im Arbeitsrecht findet. Im Gegensatz zu dem Begriff "Betriebsfrieden", den ich benutzt habe.

Aber nachdem du festgestellt hast, dass ich "keine Ahnung" habe, gehe ich davon aus, dass dies hier jetzt sein Ende findet.

Schönen Abend noch!

Familiengerd  22.02.2018, 19:25
@HaudeginAlexa

Das Herumreiten, ob "Betriebsklima" oder "Betriebsfrieden", ist lächerlich und klärt nichts!

HaudeginAlexa  22.02.2018, 19:34
@Familiengerd

Das eine ist ein rechtlicher Begriff, unter den auch das wissentliche verbreiten eines höheren Gehaltes bei den Kollegen fallen würde, wenn es dadurch zum Unfrieden in der Belegschaft kommt und der selbige gestört wird. Das Andere ist nur ein umgangssprachlicher Ausdruck.

Aber da ich keine Ahnung habe, ist es natürlich lächerlich.

Familiengerd  22.02.2018, 20:31
@HaudeginAlexa

Auch wenn ich versehentlich "Betriebsklima" statt richtig "Betriebsfrieden" gesagt habe, ist ja wohl klar, was gemeint ist. Und Deine Diskussion darüber ist lächerlich.

Im Übrigen ändert das auch nichts daran, dass der Arbeitgeber den gegenseitigen Austausch von Informationen über Entgelte generell nicht verbieten darf, auch nicht mit Verweis auf den Erhalt des "Betriebsfriedens".

Der wäre auch, wie schon gesagt, trotz aller Rederei über Entgelte nicht gefährdet, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer reell entlohnt!

HaudeginAlexa  22.02.2018, 20:53
@Familiengerd

Du wiederholst dich. Bei Dalli-Dalli müsste man jetzt ein "lächerlich" abziehen, dass war doppelt.

"Im Übrigen ändert das auch nichts daran, dass der Arbeitgeber den gegenseitigen Austausch von Informationen über Entgelte generell nicht verbieten darf, auch nicht mit Verweis auf den Erhalt des "Betriebsfriedens"."

Das bestreite ich gar nicht. Aber darum geht es auch nicht. Es geht darum, dass ein Arbeitnehmer wissentlich gelogen hat und seinen Kollegen ein höheres Gehalt genannt hat, als er tatsächlich bekommt. Dies kann den Betriebsfrieden stören und hat es wohl, in dem Fall nachweislich.

Eine Abmahnung ist aus meiner Sicht kritisch zu sehen, aber ich wäre mir nicht so sicher, dass ein Arbeitsgericht, bei entsprechender Klage, eine solche Abmahnung zurück nimmt. Das kann, aus meiner Sicht, durchaus Erfolg haben. Aber was weiß ich schon.

"Störung des Betriebsfriedens" ist eine zugelassene Begründung, bei Abmahnungen. Ein Richter prüft den Einzelfall. Woher du die "Sicherheit" nimmst, dass eine solche Abmahnung, nicht bestätigt wird, bleibt mir weiterhin schleierhaft.

Aber wie schon gesagt, eine solche Diskussion bleibt fruchtlos und hat keinerlei Mehrwert, für niemanden.

Und bevor ich mich noch weiter "lächerlich" mache und du noch mal fest stellst, dass ich "keine Ahnung" habe, würde ich mich freuen, wenn wir uns darauf einigen könnten, dass der Fragesteller nicht mit einer Kündigung rechnen muss. Denn nur darum ging es ja.

Familiengerd  23.02.2018, 11:52
@HaudeginAlexa
"Störung des Betriebsfriedens" ist eine zugelassene Begründung

Das hat ja auch keiner bestritten.

Nur stellt die Unterhaltung über Entgelte und die gegenseitige Information keine "Störung des Betriebsfriedens" dar!

Und bevor ich mich noch weiter "lächerlich" mache und du noch mal fest stellst, dass ich "keine Ahnung" habe

Weder habe ich behauptet, Du würdest Dich lächerlich machen, noch dass Du keine Ahnung hättest!

Ich habe geschrieben, dass Deine Diskussion über die Begriffe "Betriebsfrieden" und "Betriebsklima" hier lächerlich ist, und dass Du keine Ahnung hast, "wenn" Du damit meinen Aussagen widersprechen willst.

Also immer schön genau sein!!

dass der Fragesteller nicht mit einer Kündigung rechnen muss.

Dem jedenfalls stimme ich völlig zu! 👍

Liegt daran was im Arbeitsvertrag steht. Eine allgemeine Verschwiegenheitsklausel ist unwirksam, explizit vereinbarte Verschiedenheit über das Arbeitsentgelt und dessen Missachtung kann arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung nach sich ziehen.

Eben weil solche Informationen u.a. das Betriebsklima leicht vergiften können, wie du ja nun gemerkt hast.

Für die Zukunft, reden ist Silber, aber schweigen ist Gold

Familiengerd  22.02.2018, 15:40

Eine arbeitsvertragliche Verschwiegenheitsklsusel zur Höhe des Entgelts ist unzulässig, also nichtig.

Einem Arbeitnehmer, der sich mit seinen Kollegen über ihre Entgelthohe unterhält, darf deswegen nicht gekündigt werden.

Deine diesbezügliche Aussage ist falsch.

verreisterNutzer  22.02.2018, 15:48
@Familiengerd

Wenn dem so ist werde ich meine erst vor kurzem eingereichte Rechtsabteilung bestehend aus zwei jungen Anwältinen schnellstens wieder auflösen. Von den beiden wurden unsere Arbeitsverträge vor kurzem auf Rechtssicherheit durchleuchtet

Familiengerd  22.02.2018, 15:58
@verreisterNutzer

Mach Dich einfach kundig.

Ein solches arbeitsvertragliches Verbot würde einen Verstoß gegen die Kialitionsfreiheit darstellen, weil es den Arbeitnehmern erlaubt sein muss, sich über den Austausch solcher Informationen zu vergewissern, dass gesetzliche, tarifvertragliche usw. Bestimmungen eingehalten werden.

Es gibt dazu schon treffende Antworten (auch von mir) im Forum.

Übrigens ist "Betriebsklima" überhaupt kein Argument. Wenn ein Arbeitgeber reell entlohnt, muss er sich darüber keine Sorgen machen, wenn seine Arbeitnehmer sich über ihre Entgelte unterhalten.

verreisterNutzer  22.02.2018, 16:19
@Familiengerd

So, habe mir inzwischen die Stellungnahme meiner Anwältinnen dazu angesehen, ich war der Meinung sie hätten diesen Punkt in der Form aufgenommen, aber ich stimme Dir vollkommen zu. Dieser Punkt sollte auch nach Außen hin wirksam sein und nicht intern

Familiengerd  22.02.2018, 16:32
@verreisterNutzer

Das ist allerdings richtig, dass der Arbeitgeber Vertraulichkeit "nach außen" verlangen darf, weil Informationen über die Entgelthöhe für die Konkurrenz interessant sein könnten.

Das ist doch kein Kündigungsgrund. Weder für dich noch für A. A hatte halt das Problem noch in der Probezeit zu sein.

kaVonChemie153  22.02.2018, 15:18

und wer mag schon lügner and angeber .. ich hätte A auch rausgeschmissen

sowas verbreitet einfach nur unruhe im betrieb - die man nicht braucht