Haben LKW-Fahrer anrecht auf Nachtzuschlag?
Mein Mann ist LKW-Fahrer. Er ist zwar jeden Abend daheim,aber muss meist um 3 Uhr oder 4 Uhr anfangen. Im Internet heist es, die Nachtarbeit und Nachtzuschlag geht bis 6 Uhr morgens. Da müsste mein Mann doch Anspruch auf Nachtzuschlag haben für die Zeit vor 6 Uhr,oder? Wer kennt sich damit aus und kann Ratschläge geben? Die Firma lässt mein Mann für gewöhnlich immer zwischen 12-15 Stunden täglich arbeiten.
7 Antworten
Da muss er in seinen Arbeitsvertrag oder den zugrunde liegenden Tarifvertrag schauen.
Jeder AG muss innerhalb eines Monats nach Einstellung einen schriftlichen Arbeitsvertrag aushändigen. Das ergibt sich aus der Nachweispflicht.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Nachtzuschlag gibt es m.W. nicht. Es gibt aber gesetzl. Regelungen zur maximalen Arbeitszeit pro Tag und Woche.
Ob für die Firma ein Tarifvertrag gilt, müsste man mal prüfen. Betriebsrat gibt's bei solchen Sklavenhändlern wahrscheinlich auch nicht?
Im Nahverkehr sind 12Std erlaubt und wegen Nachtzuschläge ist es so geregelt, von 20-0:00Uhr gibt es 70Cent die angefangene Stunde, von 0-4:00Uhr gibt es 90Cent und von 4-6:00Uhr wieder 70Cent. Gesetzlich verankert, muss der Arbeitgeber zahlen.
(5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__6.html
So die Bestimmungen im Arbeitszeitgesetz das auf jeden Fall auf jemanden zutrifft der einen mündlichen Arbeitsvertrag hat. Allerdings Steht im gleichen Gesetz im §2:
(4) Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt.
In der Regel sind Zuschläge für Nacht- und Mehrarbeit in den Tarifverträgen oder direkt im Arbeitsvertrag geregelt. Was sagt denn der Arbeitsvertrag dazu aus? Falls es hierzu darin keine Regelung gibt, solltet Ihr mal in dem entsprechenden Tarifvertrag schauen, der für diese Branche gilt. Doch Vorsicht: Rechtlich verbindlich ist dieser nur, wenn der Arbeitgeber im entsprechenden Arbeitgeberverand ist und Dein Mann in der Gewerkschaft!
Wenn es keinen (individuellen) Arbeitsvertrag gibt, in dem solches geregelt ist, und Dein Mann auch nicht in der Gewerkschaft ist, dann hat er formal rechtlich keinen Rechtsanspruch auf Nachtzuschlag. Denn die in den Tarifverträgen ausgehandelten Zuschläge gelten nur für die beiden Tarifparteien Gewerkschaft und Arbeitgeberverband (formal juristisch zumindest).
Es gibt keinen Arbeitsvertrag