Alleinerziehend & neuer Partner: Steuerliche Auswirkungen bei gemeinsamer Wohnung?
Hallo ich habe da mal eine für mich wichtige Frage.
Ich möchte gerne mit meiner Freundin (alleinerziehend, 1 Sohn) zusammenziehen. Neben vielen Argumenten gegen meinen Plan fällt auch immer wieder die Aussage. Dann verliere ich meine Steuerklasse II und das macht viel aus.
Immer wenn ich mit dem Einkommensrechner den Unterschied von Steuerklasse II zu I errechne komme ich bei 1700 € brutto auf einen Verlust von keinen 100 €, alleine meine eigene Wohnung kostet 300 € - wäre also günstiger.
Bin ich das auf dem Holzweg?
Danke
6 Antworten
Also auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gehe ich jetzt nicht mehr detaillierte ein. Ist m.E. von Wafer bereits ausführlich erläutert worden. Aber dies war m.E. ja gar nicht der Kernpunkt der Frage, sondern die Frage ist doch eher: Was ist besser, wirtschaftliche oder steuerliche Vorteile? Egal ob nun besagter Entlastungsbetrag, Werbungskostenabzug oder sonst was. Antwort ganz klar: selbstverständlich wirtschaftlicher Vorteil. Für viele Steuerpflichtige kommt es geradezu einem Weltuntergang gleich, Steuern zahlen zu müssen. Lieber machen sie völlig unsinnige Anschaffungen um ja noch was absetzen zu können. Ich bekomme nicht selten die Frage gestellt: "Aber wieso denn vom Arbeitgeber erstatten lassen, ich kanns doch von der Steuer absetzen?" Natürlich weil der Arbeitgeber 100% der Kosten trägt, das Finanzamt (FA) natürlich niemals, sondern immer nur i.H. des eigenen Steuersatzes. Ähnlich sieht es beim besagten Entlastungsbetrag aus. Ein steurliches Instrument um Alleinerziehende solidarischen Beistand zu leisten, z.b. gerade weil ja Alleinerziehende niemanden haben, mit dem sie die Miete teilen können, aber auch gewisse Anschaffungskosten wie z.B. Kühlschrank, Fernseher, Renovierung usw. Um dies etwas abzufedern hat man diese steeurliche Vergünstigunmg geschaffen. Aber das FA beteiligt sich eben grundsätzlich nur TEILWEISE an solchen Kosten. Damit bist Du also nicht auf dem Holzweg. Eine Miete einsparen, ist deutlich günstiger für Euch als Stkl II in Anspruch zu nehmen.
Der Entlastungsbetrag ist 1308 EUR p.a. mithin 109 EUR monatlich. Korrekt. Dies bedeutet jedoch nicht 109 EUR weniger Lohnsteuer, sondern nur einen bestimmten Teil davon. Hängt von Deinem induviduellen Steuersatz ab. Wenn Dein Steerusatzt z.B. 30% ist, hast Du monatlich 32,70 EUR mehr in der Lohntüte durch diesen entlastungsbetrag. Soli hab ich jetzt mal aus Vereinfachungsgründen weggelassen.
Wer ganz wenig verdient hat weniger vom Entlastungsbetrag, bei gutverdienenden wirkt der sich besser aus, da höherer Steuersatz.
Danke für´s Sternchen und pannenfreien Umzug. ;)
Der Unterschied zwischen LSt-Klasse I und II ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende i.S.d. § 24b EStG i.H.v. 1.308 EUR.
Voraussetzung für diesen Entlastungsbetrag und somit auch für die LSt-Klasse II ist, dass keine weitere volljährige Person mit im Haushalt wohnt, es sei denn man erhält für sie einen Kinderfreibetrag (bspw. erwachsene Kinder in Ausbildung).
Bildet ihr also eine eheähnl. Gemeinschaft in einem Haushalt, dann sind die Voraussetzungen entfallen.
Die steuerliche Auswirkung ist jedoch, wie schon richtig in der Frage erkannt, im Vergleich zu den Einsparungen durch gemeinsame Haushaltsführung in den meisten Fällen gering. Sprich zusammenziehen ist fast immer günstiger als auf die sog. LSt-Klasse II zu pochen.
DH
einzig richtige Antwort hier - DH
Von mir auch.
Es gibt natürlich Ausnahmen, die wollte ich hier aber nicht breittreten, da wahrsch. nicht zutreffend (bspw. pflegebedürftige Person)
Solange ihr nicht heiratet, behältst Du Deine Steuerklasse. Außerdem, selbst wenn, zwei Wohnungen zu unterhalten kostet auf jeden Fall mehr.
Es bezog sich wohl eher auf die Worte der Partnerin, sie würde die LSt.-Klasse II verlieren, wenn beide zusammenziehen.
als eheähnliche Gemeinschaft wird eure Beziehung erst nach 1 Jahr zusammenwohnen gewertet
wie kommst du da drauf, das gilt doch nur für arge und harz4 empfänger oder irre ich mich da
Aber nur bei ALG II als sog. Bedarfsgemeinschaft. Und das hat auch nichts mit der Steuerklasse zu tun
Wieso verlierst Du Deine Steuerklasse? Das ist doch völlig absurd und fiskalisch gar nicht möglich
Er meint wohl seine Freundin verwendet das Argument, sie würde die LSt.-Klasse II "verlieren".
Danke für dien Antwort. Falls ich es richtige sehe mindert sich das zu versteuernde Einkommen um monatlich 109 € (sprich aus 2000€ werden 1891€). Richtig gerechent? Danke