Steuerklassen bei verheirateten mit getrennten wohnungen?
Hallo, Ich hätte da eine frage mal mein mann und ich haben uns 2012 getrennt habe damals auch getrennt lebend beim finanzamt angegeben. Aber keine scheidung. Dann zwei jahre später wollten wir unserer ehe nochmals eine chance geben also haben wir einen versuch gestartet aber mit getrennten wohnungen da wir uns beide diesmal nicht einengen wollten und schon zwei jahre getrennt waren. Dann das glück letztes jahr ich wurde mit dem zweiten kind schwanger(wir hatten vor der trennung ein gemeinsames kind) wir haben gemeinsam ein haus gekauft. Doch mit dem zusammenleben ist es noch so eine sache. Er hat seine wohnung behalten und ich wohne mit den kindern im haus er auch aber auch irgendwie nicht. Er sollte die wohnung behalten da wr beide durch diese zwei getrennten wohnungen irgendwie uns viel besser wie vorher verstehen und unsere ehe noch besser läuft als vorher. Unser baby kam und die finanziellen sorgen begannen. Wir wollten nun wieder unsere ehe auch beim finanzamt wiederherstellen weil vorher hieß es da ich finanziell unabhängig von ihm war bräuchte ich das nicht erst wenn mein mann für mich und das kind sorgen würde. Nun wollten wir es ändern da er nun nach allem schaut auch finanziell gesehen heißt es nein das könnte jeder behaupten wir müssen zusammenziehen. Wir wollten Wiedervereinigun. Und steuerklassenderwechsel. Hat jemand schon mal sowas erlebt eigentlich wollen wir nicht wieder zusammenziehen er ist jeden tag hier und schläft auch hier aber wenn es uns beiden zu viel wird kann er in seiner wohnung bleiben paar tage und wieder kommen so fühleb wir uns beide aufgrund vm vorherigen zusammenleben einfach viel befreiter kann mir jemand sagen wie das mit den steuerklassen aussieht muss ich weiterhin diesen getrennt lebend status haben und mitbden steuerklassen 2 und 1 weiterhin behalten.
4 Antworten
Erklärt das Haus zur Ehewohnung und tragt die Adresse als gemeinsame Adresse in die Steuererklärung ein und gut ist.
Wenn Ihr gemeinsam erklärt, dass Ihr nicht mehr getrennt lebt, ist der Fall erledigt.
Der Text ist ohne Absatz viel zu lang, so dass ich ihn nicht lesen konnte.
Aber mal grundsätzlich so viel. Wenn man im Jahr einen Tag nicht mehr getrennt gelebt hat, also zusammen einen Haushalt geführt hat, weil man der Liebe eine Chance geben wollte, hat man Anspruch auf Zusammenveranlagung in dem Jahr.
Wenn die Versuche scheitern und nur von kurzer Dauer sind, ist das Finanzamt dennoch skeptisch und man muss gut begründen/nachweisen.
Einfache Mitteilung an das Finanzamt genügt.
Warum macht er nicht euer Haus als Erstwohnsitz und die Wohnung als Zweitwohnsitz, dann ist doch alles in Ordnung und ihr lebt offiziell zusammen, an eurem Zusammenleben ändert sich dann nichts.
Da meldet Euch doch wieder als Zusammenlebend, wo er dann schläft ist doch dem Finanzamtsmitarbeiter egal. Manche Frau sieht ihren Mann Monatelang nicht weil er irgendwo auf ner Bohrinsel arbeitet. Der woht trotzdem noch zu hause.