Was passiert mit Steuerklasse der Mutter wenn Kind auszieht?
Hallo :-) Ich habe beim Finanzamt und den Bürgerdiensten angerufen, aber so richtig helfen konnte mir keiner... Ich bin 20, studiere im 3. Semester und möchte mit meinem Freund zusammenziehen. Wir haben schon eine Wohnung gefunden und den Mietvertrag unterschrieben, allerdings beschäftigt mich bzw. vielmehr meine Mutter noch immer eine Frage, mit der sie mich Tag für Tag quält. Es ist so: Ich möchte die Wohnung mit meinem Freund als Hauptwohnsitz melden, da es u.a. ein geschenktes Semesterticket gibt, wenn man als Erstwohnsitz Mannheim angibt. Die Wohnung meiner Mutter wollte ich als Zweitwohnsitz angeben, damit sie ihre Steuerklasse 2 behalten kann. Sie ist geschieden und alleinerziehend. Nun ist es aber so, dass in Ludwigshafen, wo die Wohnung meiner Mutter ist und somit mein möglicher zukünftiger Zweitwohnsitz, seit diesem Jahr Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird, die ich mir nicht leisten kann und will. Also habe ich gefragt, wie ich davon befreit werden kann und als Antwort kam, dass wenn ich nur mein Kinderzimmer bei meiner Mutter als Zweitwohnsitz melde, ich dann keine Zweitwohnsitzsteuer dafür zahlen muss. Kann meine Mutter dann aber trotzdem ihre Steuerklasse behalten? Und was würde passieren, wenn ich mich bei ihr ganz abmelde, um der Zweitwohnsitzsteuer zu entgehen? Welche Nachteile würden dann entstehen? (Steuerklasse, Freibeträge o.Ä.?) Ich bin total verwirrt und weiss nicht, was ich denn nun am Besten mache. Ich bedanke mich für eure Hilfe im Voraus! Liebe Grüße LaLiLu
3 Antworten
solange du studierst und kein eigenes Einkommen hast kann dich deine Mutter noch in der Lohnsteuerklasse eintragen
An der Stuerklasse, bzw. am Freibetrag ändert sich nix, solange deine Mutter unterhaltspflichtig bleibt und auch Unterhalt zahlt. Und solange du studiertst und kein eigenes Einkommen hast, bleibt die Unterhaltspflicht ja bestehen. Dein Wohnsitz spielt da keine Rolle. Deine Mutter ist, wenn du ausgezogen bist, barunterhaltspflichtig. Nur danach richtet sich der Steuerfreibetrag.
Die Steuerklasse ist nicht entscheidend, aber was weg fällt, ist der Kinderfreibetrag, den sie vermutlich noch hat.
der Freibetrag hängt von der Unterhaltspflicht ab und nicht vom Wohnsitz des Kindes. Bei getrennten Eltern kann ja auch jeder 1/2 Freibetrag haben, obwohl das KInd nur bei einem Elternteil lebt.
Ah okay! Das heißt, selbst wenn ich gar nicht bei ihr gemeldet bin, ändert sich am Freibetrag und an der Steuerklasse nichts?