Auswirkungen von Steuerklasse 6?
Als angestellter Arzt in einem medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) bin ich im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung des MVZ mit einem KH ebenfalls zu Bereitschaftsdiensten im Krankenhaus (KH) verpflichtet.
Bisher war es so, dass die Vergütung für die geleisteten Bereitschaftsdienste zunächst vom KH an das MVZ überwiesen wurde, und diese dann, gemeinsam mit dem Gehalt vom MVZ an mich überwiesen wurde. Einen gesonderten Arbeitsvertrag mit dem KH hatte ich nicht.
Diese Konstellation ist nun wohl aufgrund des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht mehr möglich; es muss ein gesonderter Arbeitsvertrag (als Nebentätigkeit; Steuerklasse 6) mit dem KH abgeschlossen werden.
Die Bereitschaftsdienste machen ca. 500-1000 EUR brutto/Monat aus. Das MVZ-Gehalt liegt über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkasse. Soweit ich das richtig einschätze, werden dann, bei Abschluß eines gesonderten Arbeitsvertrags mit dem KH nun mindestens zusätzlich Sozialbeiträge fällig. Oder? Muss ich, aufgrund von Steuerklasse 6, auch mit einer insgesamt erhöhten Lohnsteuer rechnen? Gäbe es evtl. weitere Nachteile? (Oder möglicherweise auch Vorteile?)
Für jeden Hinweis bin ich dankbar.
4 Antworten
Muss ich, aufgrund von Steuerklasse 6, auch mit einer insgesamt erhöhten Lohnsteuer rechnen?
Ja klar - die Lohnsteuerklasse 6 ist leider die Looser-Klasse :-(( Ab dem ersten Euro wird dir Lohnsteuer einbehalten, da es hier kein
- Grundfreibetrag
- Kinderfreibetrag
- Arbeitnehmerpauschbetrag
- Sonderausgabenpauschbetrag
mehr eingerechnet wird! In deiner Hauptbeschäftigung wird dir z.B. als Single in Lohnst.klasse 1 erst ab ca. 1050€ mtl. Bruttolohn die Lohnsteuer einbehalten ;-)
Gruß siola55
Die Steuerklasse wirkt sich, wie der Name schon sagt, auf die Steuer aus, man hat keinen Freibetrag mehr bei Steuerklasse 6, demnach sind die Abzüge höher. Aber da dein Steuersatz ja eh schon recht hoch sein dürfte, wird es insgesamt nicht ganz so viel ausmachen. Und am Jahresende beim Jahresausgleich wird ja eh wieder alles zusammen geführt und danach ist alles wie vorher.
Sozialversicherungen werden ja eh prozentual berechnet, bzw. über der Beitragsbemessungsgrenze mit Festbetrag und da sollte sich wohl nichts ändern.
Steuerlich ist das monatalich erstmal ungünstig, natürlich.
Aber das, was zuviel an Lohnsteuer einbehalten wurde, wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung wieder ausgeglichen, es geht also im Endeffekt nichts verloren.
Schau mal hier rein, was die Steuerklasse-6 betrifft.
https://www.steuerklassen.com/steuerklasse-6