Hilfe vom Staat (18 Jahre und will ausziehen)
Hallo, ich bin 18 Jahre (Werde im Sommer 19) und besuche zur Zeit ein Berufskolleg. Dort strebe ich die FOR mit Quali. an und werde dies auch voraussichtlich dieses Jahr absolvieren. Danach möchte ich mein Fachabi. machen, was wieder 2 Jahre dauert. So. Ich möchte nun von Zuhause ausziehen und selbstständig leben, ich habe Zuhause 4 weitere Geschwister und leben in einer kleinen Wohnung, mein Vater arbeitet und verdient gerade mal ~2000€ Brutto. Hilfe vom Staat bekommt der gelegentlich auch (Klassenfahrten, etc).
Was bekomme ich für Hilfe, wenn ich ausziehen möchte? BaFÖG gehe mal nicht von aus, aber Arbeislosengeld II? Wohnhilfe? Sozialhilfe? Kindergeld? Hartz IV? Wäre das realisierbar? Zuhause habe ich eig. keine Probleme, nur ist in der kleinen Wohnung viel zu laut und unruhig und ich bin eher der Typ, der schnell gereizt wird, wenn ich keine Ruhe bekomme (Rauchen, Feiern, Trinken, etc tue ich auch nicht!).
Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Lg.
10 Antworten
wie andere schon schrieben, eine eigene wohnung steht dir erst ab 25 zu, außer es liegt ein härtefall vor. dies könnte bei dir evlt sein, da es durch zu wenig platz und die geschwister schwer ist, dich auf deine schulische ausbildung zu konzentrieren. frag einfach mal beim amt nach, mehr als nein sagen können die nicht (und das tun sie leider mehr als oft...)
Wie schon gesagt wurde, unter 25 bzw. bis zur ersten abgeschlossenen Berufsausbildung wird man dich an deine Eltern verweisen. Da wirst du ohne besondere Gründe kein Hartz IV für eine eigene Wohnung bekommen. Solche Gründe sehe ich bei dir nicht.
Selbst wenn du ALG II und eine eigene Wohnung bekommen würdest, jahrelang den zweiten Bildungsweg besuchen ist dann nicht drin. Dafür ist ALG II nicht gedacht. Da du als Schüler nicht für die Arbeitsvermittlung verfügbar bist kannst du auch kein ALG II bekommen, geringfüige Zuschüsse sind evtl. drin (Kosten für Unterkunft), mehr aber auch nicht. Einen Schulabschluss nachzuholen ist zwar eine vernünftige Entscheidung, es ist aber nunmal deine eigene Entsheidung, da kann man eben nicht erwarten, dass die Allgemeinheit einem dann auch noch Sonderwünsche erfüllt. Schulen, auf denen man theoretisch Bafög bekommen könnte machen die Chancen auf Hartz IV nahezu aussichtslos. Wenn dem Grunde nach eine Förderung durch Bafög möglich wäre (auch wenn du keines bekommst), dann ist ALG II so gut wie ausgeschlossen.
Überhaupt stellt sich bei dem Argument "ich möchte selbständig leben und auf eigenen Beinen stehen" immer die Frage, wie sich diese Vorstellung mit ALG II vereinbaren lässt. Man steht doch nicht auf eigenen Beinen, wenn einem alles vom Staat gezahlt wird und man selbst kaum etwas für sein Leben aufbringen muss. Dies aber nur am Rande. Dabei sollte auch nicht vergessen werden, eine eigene Bude heist nicht nur Miete, es sind evtl. eine komplette Einrichtung, Kaution, evtl. Provision und Nebenkosten zu entrichten (die oft unterschätzt werden).
Du kannst dir einen Nebenjob auf 400€ Basis suchen und dir dein Kindergeld auszahlen lassen. Das dürfte für ein WG-Zimmer reichen. Wenn deine Eltern dich freiwillig nicht unterstützen wollen kannst du vor Gericht wegen Unterhalt mit ihnen streiten.
Wenn das jedem klar wäre, dann würde es diese Frage ja garnicht geben ;-).
Das kommt auf mehrere Dinge an.
- wie viel verdienen deine Eltern
- ziehst du für das Fachabi in eine anderen Stadt
Du kannst beantragen, dass das Kindergeld, welches deine Eltern für dich bekommen
auf dein eigenes Konto überwiesen wird.
Wenn du zB für ein Studium wegziehen müsstest/würdest und deine Eltern
es finanziell nicht allein stemmen können, dann hast du Anspruch auf BAföG
und zB Wohngeld etc.
Hartz IV würdest du nur bekommen, wenn du min. ein Jahr gearbeitet hast
und nicht zur Schule gehen würdest, sondern auf der Suche nach einer neuen
Arbeit wärst.
Arbeitslosengeld 1 würdest du ebenfalls nur bekommen, wenn du arbeitslos wärst
und kein Schüler.
Wenn es jedoch keinerlei Grund (Ausbildung, Härtefall, zB daheim nicht mehr auszuhalten) gibt, dass du ausziehen müsstest, dann wird das nichts.
Es sei denn du arbeitest nebenher.
?Hartz IV würdest du nur bekommen, wenn du min. ein Jahr gearbeitet hast
seit wann diese Regelung!
Entschuldige, es war schon spät.
Es ist natürlich andersherum.
Für das ALG I muss man diese 12 Monate beschäftigt gewesen sein.
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/142.html
Danke für den Kommentar!
Was zählt eigentlich als "Arbeit"? Gelten da Nebenjobs auch? Ich habe 1 Jahr lang als Zusteller gearbeitet. Wird das gewertet?
Kann ich dir so gerade nicht beantworten.
Jedoch ist es deines Bestrebens nach (Fachabi - Schüler) egal,
da du es nicht bekommen würdest, denn du wärst nicht
arbeitslos gemeldet.
Lass dich doch einfach mal beim Sozialamt beraten.
Keine Chance, wollte jetzt auch mit 20 ne eigene Bude beantragen obwohl ich schon ausgezogen war. musste nur leider zurück, weil das mit der Arbeit nicht geklappt hat und da haben die Behörden gesagt, dass ich ja auch zu meinen Eltern zurück ziehen kann. Also solange du noch keine 25 oder eine abgeschlossene Berufsausbildung hast bist, sind deine Eltern finanziell für dich verantwortlich.
Das stimmt so nicht.
Kindergeld gibt es auf jeden Fall fuer dich. Moeglicherweise gibt es auch Schuelerbafoeg, das haengt vin Schulform und anderen Umstaenden ab. Dazu musst du konkret Schule kennwn und beim BAFOEG amt eine Voranfrage starten.
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php
Dort kannst du deine Ansprüche nachlesen.
Wichtig ist für dich nur die Frage, ob du Bafög bekommst oder nicht. Das musst du prüfen.
ALG2 ujd Wohngeld sind nicht für Schüler und Azubis gedacht, die bekommen Bafög oder BAB und bis 25 Kindergeld.
Warum reitest du zeilenlang auf ALG2 rum, wenn jedem Klar sien muss, das nur Schülerbafög greifen könnte?