ALG2 Antrag, Welche UH-Anlage brauche ich?

2 Antworten

Da kannst Du eigentlich gar nichts ausfüllen. Dein Vater muss ja keinen Unterhalt mehr zahlen.

Stellt sich aber die Frage, wieso Du, falls Du noch U 25 bist, überhaupt einen Antrag gestellt hast - noch zumal Du bei Deiner Mutter wohnst. Eigentlich steht Dir noch kein eigenes ALG II zu.

Drakkari 
Beitragsersteller
 10.07.2016, 16:41

Ich bin 24, bin vor einem Monat aus Bayern nach Bad Segeburg (Schleswig) zu meiner Mutter gezogen. Nur vorrübergehend, da ich noch keine Arbeit gefunden habe und mir somit auch noch keine eigene Wohnung leisten kann. Bin arbeitslos gemeldet, gehe seit 1 Woche auf eine Bewerbungstrainee-Maßnahme des Jobcenters, und habe ALG2 für die Überbrückungsphase bis ich wieder nen Job habe beantragt. Ich habe zum Juli letzten Jahres mein Studium abgebrochen, habe seit dem gerademal 6 Monate bei 2 versch. Zeitarbeitsfirmen gearbeitet, und habe dswg. noch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Kannst du mir erklären warum mir noch kein eigenes ALG2 zusteht. Bin verwirrt, da ich als ich mein Studium abgebrochen habe, schon einmal ALG2 beantragt habe und dieses nach 2 Monaten bewilligt wurde (hab zwar nur 100 € gekriegt, aber das zählt trotzdem)

beangato  10.07.2016, 16:59
@Drakkari

Diese 100 Euro wirst Du Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit Deinem Vater bekommen haben.

Jetzt bildest Du eigentlich eine BG mit Deiner Mutter und derem Mann.

Mit Vollendung des 25. Lebensjahres bilden Sie eine eigene
Bedarfsgemeinschaft; vorausgesetzt Sie sind erwerbsfähig, hilfebedürftig und haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Bis dahin erhalten Sie als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Ihrer Eltern Arbeitslosengeld II oder wenn Sie nicht erwerbsfähig sind Sozialgeld.

https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Grundsicherung/Arbeitsuchend/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485737

Drakkari 
Beitragsersteller
 10.07.2016, 17:12
@beangato

OK, ja soweit war ich auch schon. OK das meintest du mit "eigene ALG2"..

Gut jetzt ist es halt so, dass ich arbeitslos bin, meine Mutter verdient auch kein Geld (sie hat früher in Bayern bei der Hypovereinsbank als Buchhalterin gearbeitet.. ca. 3000 brutto verdient.. musste mit den Umzug in den Norden ihre Arbeitsstelle kündigen und ist hier oben seit 2 Jahren schon auf Jobsuche, bekommt aber nur so Mindestlohn jobs angebote.. klar da würde ich auch nicht annehmen! Dafür ist sie jetzt Hausfrau, kümmert sich ums Haus und den Garten etc. was auch schon nen Haufen Zeit beansprucht. Also sie liegt mit ihre 54 Jahren nicht auf der faulen Haut rum!), der Ehemann muss an seine Tochter selbst auch schon Unterhalt (+Handyvertrag, Gitarrenunterricht etc.) zahlen, die haben ein Haus abzubezahlen, viele Schulden etc. ergo bekomme ich von denen kein Geld. Im Gegenteil.. ich hab mit denen einen Untermietsvertrag ausgemacht, dass ich denen 150€ im Monat bezahlen werde, damit ich da einziehen darf. Die ersten 2 Monate hab ich jetzt schon selbst bezahlt. Habe jetzt aber keine Kohle mehr.. ehrlich gesagt hatte ich nicht erwartet, dass das so lange dauert nen Job oder die Leistungsbewilligung zu bekommen ^^"

Drakkari 
Beitragsersteller
 10.07.2016, 17:16
@Drakkari

Jetzt ist aber wie gesagt noch die Frage warum ich nen Unterhaltsbogen von meim Vater ausfüllen lassen soll?

Hat die Dame nen Fehler gemacht, oder versucht sie ireine Lücke im System zu finden? Von wegen "ja ihre Mutter und Stiefvater können ihnen zwar nicht helfen, aber ihr Vater 'könnte Sie prinzipell' weiter unterstützen..

was er natürlich nicht kann, und damals auch schon nicht konnte ;)

beangato  10.07.2016, 17:21
@Drakkari

Hat die Dame nen Fehler gemacht

Das VERMUTE ich.

Wende Dich mal an eine ALG-II-Beratungsstelle.

Ich hab zwar mal selbst ALG II bezogen, aber ich kenne natürlich nicht alle Feinheiten.

Und ich weiß, dass Deine Mutter keine Arbeit mehr findet - bin etwas älter als Deine Mutter.

Vlt. kannst Du ja einen 450-Euro-Job suchen.

Drakkari 
Beitragsersteller
 10.07.2016, 20:03
@beangato

Ja ich glaub auch, dass die da nen Fehler gemacht hat.

Warum genau ist ein 450€ Job sinnvoll? Ich hab ne Informatik Ausbildung gemacht. meine letzte Tätigkeit war bei ner Zeitarbeitsfirma.. hab für den Kunden T-Systems als Rollout-Techniker gearbeitet. Im Prinzip, tut man da bloß 3-4 PCs am Tag installieren und dem Kunden persönlich zeigen wie die neuen Programme funktionieren.. alles keine große sache.. 2,1 brutto!! unzwar pauschal.. ob ich nun 30 oder 40 stunden pro woche arbeite..

Davor hab ich 3 Monate keine Arbeit gefunden und war schon am verzweifeln, sodass ich bereit war einfach jeden Job anzunehmen, hauptsache Kohle kriegen.. im Endeffekt als Lagerhelfer in der Logistikbranche.. Kommissionierer. Ausgemacht war eine 37,5 Stunden woche, ich kam trotzdem auf 45+ Stunden p.W. 9 Stunden laufen.. wirste körperlich kaputt gemacht.. für ca. die Hälfte Lohn..

das motiviert mich irwie nicht mehr, bei solchen Jobs anzufangen. Find irwie das ist Sklaverei *hust*

Wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium hast,dann ist dir dein Vater nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet,weil du nicht mehr bei ihm im Haushalt lebst,somit musst du auch die Anlage UH - nicht ausfüllen,egal ob UH - oder - UH 4 !

Allerdings ist dir deine Mutter und deren Mann zum Unterhalt verpflichtet,vorausgesetzt das sie leistungsfähig sind,weil du unter 25 mit ihnen eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildest,auch wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium hast.

Das ist dann wiederum nicht mit deinem Vater zu vergleichen,denn da wohnst du ja nicht mehr.

Der gezahlte Unterhalt des Stiefvaters muss natürlich berücksichtigt werden,aber damit ist in der Regel schon alles abgegolten,er muss dann nicht noch extra für Handy usw.zahlen und andere Schulden interessiert das Jobcenter nicht.

Wenn das Jobcenter also der Ansicht ist dass genügend anrechenbares Einkommen vorhanden ist,dass den Bedarf von euch 3 Personen decken kann,dann habt ihr keinen Anspruch,dein Untermietvertrag hilft dir da auch nicht weiter,weil wie gesagt unter 25 eine Unterhaltspflicht besteht.

Auch wenn du damals schon einmal ALG - 2 bekommen hast,kann es eben durch den jetzigen Umstand schon wieder anders aussehen.

Warum du da deine 100 € bekommen hast kann entweder daran liegen das du da noch nicht bei deinem Vater gewohnt hast,einen Job hattest und diese 100 € nur als Aufstockung bekommen hast oder aber schon beim Vater gewohnt hast und das anrechenbare Einkommen des Vaters eben euren Bedarf nach dem SGB - ll nicht vollkommen abgedeckt hat.

Drakkari 
Beitragsersteller
 10.07.2016, 19:54

Jap die 100€ wurden mir damals bewilligt, weil mein Vater Kellner ist, d.h. nie ein festes Einkommen sondern mal so mal so, und die dann irein Pauschalbetrag ausgerechnet haben.. dazu noch Kindergeld angerechnet und Schulden weggelassen. (wozu muss man eigentlich die ganzen Angaben zu Vermögen und Schulden machen, wenn am Ende doch bloß das Vermögen gezählt und die Schulden irrelevant sind?)

isomatte  10.07.2016, 20:36
@Drakkari

Angaben und Nachweise zu Vermögen / Einkommen sind eben notwendig um prüfen zu können ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt ( Bedürftigkeit ) sind !

In der Regel gibt es ja zu fast allem auch Ausnahmen und dazu zählen dann ggf.auch bestimmte Schulden,die dann zur Minderung des anrechenbaren Einkommens führen können.

Denn gesetzlich vorgeschriebene Unterhaltsverpflichtungen werden ja auch berücksichtigt.