Ist der Stiefvater rechtlich gesehen "mein Verwandter"?

2 Antworten

Deine Mutter ist auch eine weitere Person und sie ist mit dir verwandt,also kannst du da schon mal ja ankreuzen und da deine Mutter neu verheiratet ist,er deiner Mutter zum Unterhalt verpflichtet ist ( umgekehrt auch ) und sie eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden,gehörst du als unter 25 jähriges Kind auch dieser BG - an,wenn du deinen Unterhaltsbedarf nicht aus eigenem Einkommen decken kannst !

Du hast also unabhängig vom Einkommen / Vermögen der Mutter / Stiefvater keinen eigenständigen ALG - 2 Anspruch,den hast du erst ab 25,dann spielt es keine Rolle mehr was für Einkommen und Vermögen sie haben.

Dann steht dir dann auch was für die Miete zu,allerdings ohne Mietvertrag,aber 1 / 3 der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und dazu dann den derzeitigen Regelsatz für den Lebensunterhalt von 404 €,dein KK - Beitrag würde dann auch übernommen.

Drakkari 
Beitragsersteller
 10.07.2016, 19:49

warte, ist das jetzt was gutes oder was schlechtes? ;)

ließt sich eher als was schlechtes oder? Ich bekomme demnach NUR 1/3 des maximalen Betrags + Kosten der Unterkunft bzw. 1/3 der Miete..?

Und dass die andern beiden garkein ALG2 beziehen spielt da warscheinlich garkeine Rolle oder?


isomatte  10.07.2016, 20:20
@Drakkari

Das bedeutet ganz einfach das du unter 25 Jahren erst mal gar keinen eigenen Anspruch auf ALG - 2 hast !

Deine Mutter und dein Stiefvater sind dir unter 25 Jahren nach dem SGB - ll zum Unterhalt verpflichtet,soweit es eben nach ihrem anrechenbarem Einkommen möglich ist.

Dem Stiefvater und deiner Mutter stehen derzeit jeweils 364 € Regelsatz für den Lebensunterhalt zu,gesamt also 728 € und dazu kommen 2 / 3 der KDU - also der Warmmiete,angenommen diese würde 600 € betragen,dann kämen 2 x 200 € = 400 € dazu.

Dann läge der Bedarf bei min. ca. 1128 € und dazu kämen dann die nachweisbaren Unterhaltspflichten des Stiefvaters.

Dir stehen unter 25 Jahren derzeit 324 € Regelsatz zu und dazu die angenommenen 200 € Kopfanteil der KDU.

Dein Bedarf würde dann bei angenommen 524 € liegen und dazu käme dann ggf.noch dein KK - Beitrag.

Wenn deine Mutter dann gar kein Einkommen hat,dafür aber der Stiefvater 2500 € Netto und nach Zahlung des Unterhalts noch angenommen 2000 € Netto hätte,dann würdest du / ihr gar nichts bekommen bzw.nicht viel.

Denn dann würde der Bedarf inkl.deines evtl. KK - Beitrags von 160 € bei insgesamt ca. 1815 € betragen.

Dein Stiefvater könnte dann von seinem Nettoeinkommen 300 € an Freibetrag abziehen,dass würde sein anrechenbares Einkommen verringern,er hätte dann also in dem Beispiel nur noch 1700 € anrechenbares Einkommen.

Dann würde ggf. ein Anspruch von ca. 115 € bestehen,wenn der Bedarf bei angenommen 1815 € liegen würde.

Drakkari 
Beitragsersteller
 10.07.2016, 20:39
@isomatte

ohaa ich versteh nur Bahnhof..

ok.. ich hab keinen EIGENEN Anspruch.. sondern bin eben mit den andern 2 hanseln da in der BG.. verstanden.. müssma nicht mehr wiederholen.

die beiden sind zum Unterhalt verpflichtet WEIL ich bei denen wohne.. hätte ich ne eigene Wohnung, wären sie nicht verpflichtet.. verstanden.

So 3. Absatz erste Frage: Ist es für die Berechnung MEINES Anspruchs wichtig zu wissen wieviel Anspruch die andern beiden haben? Immerhin beziehen die beiden ja garkein ALG2. Ansonsten ok.. mir würde maximal 364€ Regelsatz für Lebensunterhalt + (Das ist deren Eigenheim, keine Ahnung auf was für nen Tilgungsbetrag die sich mit der Bank geeinigt haben.. in meinem Untermietvertrag habe ICH mich mit denen aber auf 150€ für 2 Zimmer geeinigt.) 150€. also Bedarf wären bei mir 514€ maximal.. dann müssen wir als nächstes quasi gucken was man mir negativ anrechnen kann, damit sie weniger zahlen müssen.. oder wie..

ich verstehe nicht genau wieso du beim Bedarf 1800 irwas angibst.. Bedarf ist doch nicht was mein Stiefvater verdient, sondern was ich brauche?

Gut Meine Mutter verdient nichts.. Rechnen wir mal damit dass mein Stiefdad nur 1200€ netto bekommt.. kannst du mir den Rechenweg einigermaßen verständlich erklären was du da genau von was abziehst etc. Muss jetzt nicht jeder einzelne Freibertrag angegeben sein, aber wenigstens..

Max Anspruch (setzt sich zusammen aus regelsatz + kp).. - etc.


Drakkari 
Beitragsersteller
 10.07.2016, 20:43
@Drakkari

hmm ich weiß nicht ob du mir da so helfen kannst o.O ich versuch mit meinen Antworten eig bloß deine Antworten ins Deutsche zu übersetzen.. und du antwortest wieder mit Rechtskauderwelsch :/

wie kommst du z.B. auf :

"
Denn dann würde der Bedarf inkl.deines evtl. KK - Beitrags von 160 € bei insgesamt ca. 1815 € betragen. "

Grad davor meintest du doch noch mein max bedarf liegt bei 524 € + KK..

isomatte  10.07.2016, 20:54
@Drakkari

Noch einmal,dir würden unter 25 derzeit 324 € Regelsatz zustehen,deiner Mutter und ihrem Mann dann jeweils 364 € !

Sicher ist das wichtig zu wissen was euch nach dem SGB - ll an gemeinsamen Bedarf nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder aber Hartz - lV ) zusteht,denn wenn der Stiefvater nach Abzug seiner Freibeträge und evtl.berücksichtigenden Schulden immer noch genügend anrechenbares Einkommen hat um euren gesetzlich vorgeschriebenen Bedarf zu decken,dann würde es eben kein ALG - 2 geben.

Wenn sie also keine Miete zahlen,dann werden eben nur die Neben / Betriebs / Heizkosten berücksichtigt und die gehen dann durch die Personen im Haushalt,dazu kommt dann der jeweilige Regelsatz und das ergibt dann euren gemeinsamen Bedarf.

Sollten auf das Haus noch Belastungen liegen,dann können diese ggf.auch berücksichtigt werden und fließen dann in die Berechnung des Bedarf mit ein,so wie die Zahlung des Unterhalts.

Das mit den ca. 1800 € an Bedarf war ja nur ein Beispiel,der kann höher,aber auch geringer ausfallen.

isomatte  10.07.2016, 21:11
@Drakkari

Wenn du richtig lesen und verstehen würdest,dann sieht man das ich den gemeinsamen Bedarf gemeint habe und nicht deinen individuellen Bedarf !

Wie ich auf diese ca. 1815 € komme ist ganz einfach,außerdem war es nur ein Beispiel,genau kann man das nicht sagen,weil wichtige Angaben von dir bzw.allgemein fehlen.

In diesem Betrag sind z.B. die Regelsätze deiner Mutter und Stiefvater von jeweils derzeit 364 € enthalten,macht also schon mal 728 €.

Dann kommt dein Regelsatz von 324 € dazu und du musst ja sicher auch deinen Beitrag für die Krankenversicherung zahlen,dass ist in Deutschland pflicht,da kämen dann also noch mal ca. 160 € im Monat dazu,dann würden wir bei dir schon bei einem Bedarf von ca. 484 € liegen.

Diese kämen dann schon mal zu den 728 € Regelsatz für Mutter / Stiefvater dazu,würden dann schon mal ca. 1212 € machen und dazu käme dann noch Miete oder ggf. Tilgung vom Haus,Neben / Betriebs / Heizkosten und der zu zahlende Unterhalt.

Es wird dann also beim Stiefvater der Freibetrag vom Erwerbseinkommen abgezogen ( theoretisch ),dass verringert dann schon mal das anrechenbare Einkommen,dass dann auf euren gemeinsamen Bedarf angerechnet werden kann.

Dann werden eben alle zu berücksichtigenden Aufwendung und der gemeinsame Bedarf addiert und wenn der Bedarf dann höher ist als das anrechenbare Einkommen würde es eine Aufstockung,also ALG - 2 geben,wie viel kann man nicht sagen.

Ich verstehe nicht was es da nicht zu verstehen gibt ?

Wenn du meinen Erklärungen schon nicht folgen und verstehen kannst,dann wird es schwer dir das begreiflich zu machen.

er hat Recht, Du bist nicht mit ihm verwandt. Deine Mutter sollte das Kreuzchen machen.

PatrickLassan  10.07.2016, 17:10

Eheleute sind in der Regel auch nicht miteinander verwandt.