Frage zum ALG II Antrag, Anlage KDU. Kennst sich da jemand aus?
Hallo ich bin nun zum ersten mal in die Lage gekommen einen ALG II-Antrag ausfüllen zu müssen.
Ich wohne in einer WG mit noch zwei Personen, da wir unterschiedlich große Zimmer haben, würde die Miete anteilig zur Größe berechnet, Flur, Bad und Küche durch drei geteilt. Da beim ALG II-Antrag die WG-Mitbewohner eigentlich keine Rolle spielen, weil sie nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, weiß ich nicht ob ich jetzt die Miete und Fläche der gesamten Wohnung angeben muss, oder nur meinen errechneten Teilbeitrag.
3 Antworten
Ich würde nur den errechneten Teilbeitrag eintragen, die Zimmer der 2 anderen Bewohner sind ja für dich nicht bewohnbar. Du kannst ja auf einem gesonderten Blatt den Wohnungs-Grundriss beilegen, da ist ja dann ersichtlich, welche Räume du nutzen kannst/darfst und welche nicht.
Da gibt es unterschiedliche Ansichten.
Ich würde sowohl die gesamte Wohnfläche als auch das Zimmer und die mitbenutzten Räume angeben.
Hier mal ein interessanter Link:
http://www.biallo.de/finanzen/Soziales/algii_unterkunftkosten.php
MfG
Johnny
Grundsätzlich werden die tatsächlichen Wohnkosten übernommen - also auch, wenn man die Miete nicht nach Kopf, sondern nach Größe und Lage der Zimmer aufgeteilt. Problematisch könnte es mit dem Nachweis werden: Am Besten, man hat einen WG-Vertrag oder Untermietvertrag, in dem das geregelt ist. Ansonsten kann man ja die Überweisungsbelege/Kontoauszüge der letzten Monate vorlegen, aus denen die regelmäßige Zahlung ersichtlich ist.