alg2 - Umzug zurück zu den Eltern möglich?
Hallo liebe GF-Community, also ich hätte da mal eine Frage: ich bin leider seit fast einem Jahr arbeitssuchend und weiß langsam nicht mehr weiter. Mir geht es psychisch schon richtig schlecht und ich traue mich gar nicht mehr meine Emails abzurufen weil ich weiß dass eh nur wieder Absagen kommen :(
Damit ich meine viele nutzlose Zeit nicht vergammel und vereinsame möchte ich wieder zurück in meine 500 km weit entfernte Heimat in das Eigentumshaus meines Vaters ziehen. Nun frage ich mich, ob ich dann einen Mietvertrag mit meinem Vater schließen kann und ob ich diese Miete dann auch bezahlt bekommen würde? Klar ist, dass ich dann weniger zahlen müsste als jetzt. Ich denke meinem Vater würden 300 - 350 Euro für alles (Miete, Nebenkosten, Internet) reichen.Momentan zahle ich nur für die Warmmiete 500 Euro, was ja auch unangemessen hoch ist und sicher nicht mehr lang vom Amt getragen wird. Mein Vater ist 77 Jahre alt und lebt von der Substanz und minimalen Rentenzahlungen. Ich bin 29 und mein Bruder wohnt auch noch da, er ist Student und bekommt seinen Unterhalt von meinem Vater + Nebenjob gezahlt. Miete zahlt er keine.
Weiß zufällig jemand ob das also gehen würde, dass ich umziehe und einen Mietvertrag mit meinem Vater schließe? Und wie sieht es dann mit den Kosten für den Umzug aus? Und muss ich dann in der neuen Stadt das ALG wieder komplett neu beantragen?
5 Antworten
Weiß zufällig jemand ob das also gehen würde, dass ich umziehe und einen Mietvertrag mit meinem Vater schließe?
Jup. Da du über 25 bist, bildest du mit deinen Eltern keine BG mehr; zudem werden deine Eltern dir nicht mehr unterhaltspflichtig sein und brauchen dich nicht kostenlos bei sich wohnen lassen.
Mietvertrag muss also vom JC anerkannt werden.
Du hast Anspruch auf vollen Regelsatz + angemessene Miete.
Und wie sieht es dann mit den Kosten für den Umzug aus?
Diese Kosten sind alleine deins, wenn du ohne Zustimmung des JC umziehst.
Und muss ich dann in der neuen Stadt das ALG wieder komplett neu beantragen?
Jup.
Wenn du keine Umzugsksten erstattet haben willst, brauchst du deswegen nicht mal jemanden zu fragen. Natürlich sollte ein realistischer Mietvertrag abgeschlossen werden.
Umzugskosten werden nur erstattet, wenn du wegen eines konkreten Jobangebotes zum Umzug gezwungen wärst.
A) Umzugskosten kann das Jobcenter für alles mögliche übernehmen, schreibt Absatz 6 Satz 1 § 22 SGB II: "...Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden ..." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html
Hilfreich wäre eine tränenreiche Geschichte und/oder Atteste über psychische Probleme - warum sollte der Sohn vereinsamen und gar noch der Vater? Aber eine Pflicht sind Umzugskosten nicht einmal immer bei Jobaufnahme. Ohnehin gibt es in der Regel nur eine Mietpritsche plus rund 20,- für Würstchen mit Kartoffelsalat pro Helfer.
B) Laut einem sehr hohen Urteil müssen nur die kopfteiligen Wohnkosten anerkannt werden, wenn man mit Verwandten zusammen wohnt. Dies galt aber für eine Mietwohnung. Bei Wohneigentum kann man probieren, auch mehr vom Amt zu kriegen als den Kopfteil (das wäre hier nur ein Drittel der Wohnkosten des Vaters für sein Haus).
Allerdings gibt es hier örtliche Regeln, um Mietwucher auf Kosten der Allgemeinheit zu verhindern. Zahlt Papa etwa für drei Leute (sich plus zwei Söhne) insgesamt nur wenig für sein Haus, verlangt von Sohn B aber sehr viel Miete, könnte das in die Hose gehen.
Denn dann würde das Amt ja den Vater bezahlen, der gar nicht bedürftig ist - und auch nicht klassisch untervermietet am freien Markt, sondern an Verwandte - was man wiederum unter dem Gesichtspunkt C) betrachten kann:
C) "(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann." SGB II § 9.
Gruß aus Berlin, Gerd
Vielen Dank für die vielen Fachinfos, leider kann ich nur eine Antwort als hilfreicheste wählen :(
Wie sind die Chance, dass du in dieser Gegegend eine Arbeit findest? Bitte überprüfe deine Mail, auch wenn sie immer wieder Absagen enthalten. Du bist zu jung umd aufzugeben. Ich kenne Leute die mit über 50 noch tolle Jobs bekommen haben. Suche bundesweit oder versuche neue Wege zu gehen. Lass dich beraten und such dir Hilfe in Selbsthilfegruppen. Aufgeben ist gestern :-)
lg
Danke für die aufmunternden Worte :) Deswegen will ich ja auch umziehen, damit ich Familie habe die mich wieder aufbauen kann wenn wiedermal ne absage kam...
zurück ins elternhaus und dafür geld kassieren?
NEIN.
du würdest aber deinen mindestsatz behalten. es heisst ja Leistungen zur SICHERUNG des Lebensunterhalts und nicht: Leistungen zur Vermögensansammlung.
Naja eins kannst du mir glauben: es ist sicher nicht möglich als ALG 2 - Empfänger Vermögen anzusammeln und das ist ja auch gut so. Ich will kein Vermögen ansammeln - ich will einen Job! Aber ich möchte meinem 77Jahre alten Vater nicht finanziell zur Last fallen wenn ich wieder zurück gehe, sondern mich nützlich machen! Und das sinnlose ist doch: das Amt würde weniger an mich zahlen wenn ich umziehe als jetzt, warum unterstützen sie das nicht?
§ 9 Abs. 5 SGB konstituiert allerdings keinerlei Unterhaltspflichten. Insofern ist der Paragraph faktisch und im Jobcenter-Praxix-Alltag ... hui ...
Damit bekommt man nur die, die sich dämlich anstellen oder die sich überrumpeln lassen ... ^^