Arbeitslosengeld II Antrag zurückziehen & schritlich Daten löschen erbitten.
Hallo Liebe Community,
Ich habe vor Zwei Monaten einen Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt mit Bedarfsgemeinschaft etc. Nun möchte ich schriftlich diesen Antrag zurück nehmen (weil nicht mehr benötigt) und gleichzeitig darum Bitten das meine damit verbundenen Daten aus deren System gelöscht werden!
Ich habe nie Geld erhalten noch ist der Antrag je abgeschlossen worden.
Müssen Die" dieser schriftlichen Bitte nachkommen oder können Die" rechtlich einfach alle Daten von mir und meiner Freundin einbehalten, verwenden & speichern?
Damit meine ich auch Kontodaten usw. usw.
Würde mich über eine "wissende" Antwort sehr freuen.
Liebe Grüße
4 Antworten
Schau mal ins Zehnte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB X), und dort in die Paragraphen 81, 84, 84a und § 67 bis § 67c.
Gem. § 1 Abs. 3 Satz1 des bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gehen die Regelungen des SGB X denen des BDSG vor, sind also vorrangig anzuwenden. Da der Datenschutz im SGB X abschließend geregelt ist, ist das BDSG überhaupt nicht mehr einschlägig.
Du hast ein Recht darauf, dass Deine personenbezogenen Daten gelöscht werden, wenn sie vn der Behörde nicht mehr zur Erfüllung einer ihr per Gesetz zugewiesenen Aufgabe benötigt werden. Das muss die Behörde Dir im Zweifelsfall schriftlich begründen.
Du kannst Dich an den Datenschutzbeauftragten der Behörde wenden (die Behörde ist verpflichtet, Dir mitzuteilen, wer das ist und Dir dessen Kontaktdaten zu geben). Schau auch mal in den § 81, Abs.1 SGB X.
Die vorgenannten Gesetze findest Du hier : http://www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html
Sorry, Derhans, was Du geschrieben hast, ist so leider nicht ganz richtig !!!
Vielen Dank Andy!!!
Was einmal im System drin ist, kann nicht einfach gelöscht werden.
Es könnte ja zum Beispiel sein, dass jemand einen Antrag unrechtmäßig stellt (mit falschen Angaben), und diesen jetzt nur zurück zieht, um nicht strafrechtlich verfolgt zu werden.
Auch ein solcher Versuch würde registriert und bei späteren Anträgen berücksichtigt.
Die Behörde ist gemäß Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet, entsprechende Daten zu erheben und zu speichern.
Nach den gesetzlich vorgegebenen Fristen werden diese Daten automatisch gelöscht.
Auf diese Fristen kannst Du selbst keinen Einfluss nehmen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Was wären denn die "entsprechende Daten"?
Hallo Bejaggelt,
was Ballerbirne schreibt ist richtig, nur die automatische Löschung findet meist nicht statt. Wenn Du nach 20 Jahren hingehst, wirst Du sehen, dass Deine Daten noch fein säuberlich im System sind.
Lies meine diesbezüglich Antwort
Die Behörde ist tätig geworden, und du hast jetzt eine "Kundennummer" Auf diese wird immer wieder zurück gegriffen werden.
Naja, ok ...das ist ja mal was! Gefunden habe ich ein Antrag auf Löschung von nicht erforderlichen Sozialdaten im Netz...der wird dann wohl auch nicht helfen :(
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort Hans!
Aber wenn ich noch nicht mal Leistungsbezug bekommen habe ist das doch eine ganz andere Sache oder nicht? Theoretisch könnte ich doch hingehen und sagen sie sollen mir Bitte meine Kontoauszüge und die von meiner Freundin aushändigen! Das geht die doch nichts an. Habe doch nichts bekommen, die aber dafür persönlichen Daten!?