Was für Gründe kann es geben keinen Unterhalt einzufordern (obwohl Anspruch besteht),ich meine soetwas wie "weil ichs mir mit meinen Eltern nicht versauen mag"?

2 Antworten

Was sollst du denn da hinschreiben ...

Dein "Vorschlag" wäre eine Möglichkeit.

- Die nächste wäre, du hättest die Adresse deiner Eltern nicht, nachdem
  deine Eltern verzogen sind. 
- Du hast die Adresse verlegt, du konntest dich nicht bei ihnen melden. 
- Du weißt, dass deine Eltern beide Sozialleistungen beziehen und nicht
  leistungsfähig sind.

Du scheinst das ja noch irgendwie lustig zu finden, jedenfalls empfinde ich deine Frage so.

Du solltest allerdings wissen, dass du - wenn du ALG II beziehst, verpflichtet bist, jedes andere Einkommen, das dir zusteht, auch einzufordern und zur Absicherung deines Lebensunterhaltes zu verwenden.

Das JC kann verlangen (und das tun die auch erfahrungsgemäß), dass du Unterhalt einforderst. Solltest du es nicht tun, wird dir - bei bestehender Unterhaltspflicht - möglicherweise nach einer bestimmten Übergangsfrist das ALG II um einen bestimmten Betrag kürzen - um einen fiktiven Unterhaltsbetrag. Egal, ob du ihn bekommst oder nicht.

Du solltest das schon ein wenig ernst nehmen ...

Der einzige Grund, ALG II zu beanspruchen, statt Unterhalt von den Eltern einzufordern wäre, dass kein Unterhaltsanspruch an die Eltern besteht, sie dich also nicht unterstützen, weil sie es nicht mehr müssen...

Bei anderen fadenscheinigen Begründungen wie z.B. "Adresse nicht ermittelbar", "Kontakt abgebrochen"o.ä. ... müsstest du entsprechende Bemühungen nachweisen (z. B. eine Melderegisterauskunft o. Einschreibebeleg für Schreiben an die Eltern o.ä....)

EstherNele  07.10.2016, 11:34

Genau das meinte ich ja - fadenscheinige Gründe.

Denn "ich will es mir mit meinen Eltern nicht versauen" ist genau so eine depperte Ausrede.

Und auch, dass das JC solche Vermeidungsstrategien nicht wirklich lustig findet.

Denn in der Frage steht ja schon ... bei bestehendem Unterhaltsanspruch