Werde ich nach Rückkehr der Kollegin aus der Elternzeit gekündigt?
Seit einem knappen Jahr habe ich einen neuen Job begonnen. Meine Vorgängerin wurde schwanger und hierfür wurde Ersatz gesucht. Schon beim Vorstellungsgespräch wurde mir zugesichert, dass ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalte und nicht weichen muss, wenn die Kollegin zurückkehrt. Nun ist es aber bald soweit, sie will wieder kommen. Sie hatte zuvor nur Teilzeit gearbeitet und ich bin Vollzeit eingestellt worden. Am Montag will sie mit dem Chef sprechen. Platz ist theoretisch keiner, außer auf meinem "Stuhl". Werde ich nun gekündigt?
5 Antworten
Schon beim Vorstellungsgespräch wurde mir zugesichert, dass ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalte und nicht weichen muss, wenn die Kollegin zurückkehrt.
Hast Du jetzt einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder nicht? Wenn er befristet ist, ist er das mit Sachgrund oder einer kalendarischen Befristung?
Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag kommt es darauf an, wie groß die Firma ist. Handelt es sich um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften, greift das Kündigungsschutzgesetz nur in wenigen Ausnahmen.
Bei einem größeren Betrieb muss der AG schon nachweisen können dass er Dich nicht mehr beschäftigen kann wenn betriebsbedingt gekündigt werden soll.
Ich vermute aber, es gibt genug Arbeit wenn Du einen Vollzeitjob hast und die Kollegin nur Teilzeit gearbeitet hat und weiterhin arbeiten will. Da wird sie mit Teilzeit Deine Arbeit nicht alleine schaffen können.
Deine Frage ob Du nun gekündigt wirst, kann ich Dir allerdings nicht beantworten.
Im Streitfall wirst du es schwer haben, eine mündliche Zusage zu beweisen. Kläre das auf jeden Fall ab, damit du dich ggf. rechtzeitig um eine neue Stelle bemühen kannst.
Ich drücke die Daumen, dass es positiv verläuft, aber versprechen kann das hier niemand. Zumindest wenn ich das richtig verstehe, dass der Vertrag bisher befristet ist.
nein es ist nicht ok
Was steht in deinem AV?
Und wurde was dir mündlich zugesichert wurde (zählt auch), auch schriftlich festgehalten (NachwG)?
Es wurde nur mündlich zugesagt
Kommt drauf an, was du für einen Vertrag hast. Wenn er unbefristet ist, dann kann man dich nicht so einfach kündigen.