Muss die Kündigung eines unbefristeten arbeitsvertrag (Leiharbeit)zurück genommen werden bei einer Schwangerschaft?
Meine Frau hatte 3 Wochen lang ein unbefristeten arbeitsvertrag bei einer leiharbeitsfirma.am Montag vor zwei Wochen wurde sie gekündigt. Sie hatte gestern einen Termin bei ihrer Frauenärztin sie meinte eventuell ist sie schwanger weil da war ein kleiner punkt auf dem Ultraschall. Es wurde auch ein schwangerschafts Test gemacht aber der war negativ weil es noch zu früh ist meinte die Ärztin. Jetzt meine Frage, falls meine Frau jetzt sicher schwanger ist des wissen wir erst nächste Woche sicher ,muss dan die leiharbeitsfirma die Kündigung zurück ziehen???
5 Antworten
Die Schwangerschaft muss innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung schriftlich dem AG gemeldet werden, damit der Kündigungsschutz noch greift.
https://www.arbeitsrechte.de/kuendigung-schwangerschaft/
Damit ist die Kündigung rechtmäßig.
Ich bin kein Jurist, aber wenn es Fristen gibt....ansonsten könnt man ja nach Erhalt der Kündigung ins Bett hüpfen, mit viel Glück Nachwuchs zeugen und drei Wochen später dem AG den positiven Test unter die Nase halten :D
Eine Arbeitnehmerin ist im ersten Monat schwanger und hat dies bislang nicht bemerkt. Ihr Arbeitgeber kündigt ihr und erst vier Wochen später bestätigen die Ärzte die Schwangerschaft. Wenn sie dem Arbeitgeber die Schwangerschaft sofort mitteilt, ist die „Verspätung“ unproblematisch. Dabei ist wichtig darauf hinzuweisen, dass die Schwangerschaft auch schon zum Zeitpunkt der Kündigung bestand. [BAG 15.11.1990 AP Nr. 17 zu §9 MuSchG 1968]
Hab jetz das gefunden also müssen die auch die Kündigung zurück nehmen wenn es länger als 2 Wochen sind
Wie gesagt, bin keine Juristin - aber wenn solche Urteile durchgehen, dann habt Ihr ja echt noch Chancen. Da hilft wohl nur abwarten, was nächste Woche rauskommt und es dann versuchen :)
Wenn sie dem Arbeitgeber die Schwangerschaft sofort mitteilt,
Kann sie ja noch nicht , die Zeit läuft gegen sie !
In der Konstellation könnte noch etwas zu machen sein. Neben der Anzeige der Schwangerschaft ist es jedoch extrem wichtig, dass auch Kündigungsschutzklage eingereicht wird. Die Kündigung ist eben nicht automatisch unwirksam, sondern muss vor dem Arbeitsgericht angefochten werden.
Das es hier extrem auf Zeitabläufe und Formalien ankommt dringende Empfehlung sofort einen Termin bei der Rechtsberatung des Vertrauens machen und dies idealerweise morgen. Dann die verschiedenen Konstellationen durchsprechen. Es macht wenig Sinn auf diese jetzt im einzelnen einzugehen. Wie ich den verschiedenen Klarstellung entnehme könnte hier jedenfalls noch die Chance bestehen die Kündigung zu Fall zu bringen.
- Die Arbeitnehmerin hat das Überschreiten der Frist nicht zu vertreten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG). Dies ist etwa der Fall, wenn sie aufgrund eines Krankenhausaufenthalts oder einer Urlaubsabwesenheit keine Kenntnis vom Zugang der Kündigung hatte.
- Die Arbeitnehmerin erfährt erst nach Ablauf der zwei Wochen vom Bestehen einer Schwangerschaft.
Zitat von ihrer Internetseite
Meine Frau weiß ja noch garnicht das sie schwanger ist es war nur eine Vermutung von der Frauenärztin da ein Punkt auf dem Ultraschall war da es noch zu früh ist es zu testen kann man es erst frühestens nächste Woche 100 % sagen ob sie schwanger ist oder nicht, daher kann man ja auch nicht die 2 wöchige frist einhalten daher vermute ich mal das Punkt 2 auf sie zutrifft oder???
Warum soll ich da eine Kündigungsschutzklage einreichen obwohl noch nicht mal sicher ist das sie schwanger ist?
Weil die Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht nun mal max. 3 Wochen nach Übergabe der schriftlichen Kündigung beträgt .
Von alleine "heilt" sich auch eine möglicherweise zu Unrecht ergangene Kündigung im Nachgang nicht , und Deine Frau muß nun erst mal ja rückwirkend beweisen , daß sie bereits zum Zeitpunkt der Kündigung evtl. schwanger war .
Die Arbeitsgerichte brauchen in der Regel aber auch einige Wochen bis zur Klageerhebung ab Einreichung .
Die Einreichungsfrist beträgt aber halt besagte 3 Wochen ab Zugang der Kündigung .
muss dan die leiharbeitsfirma die Kündigung zurück ziehen?
Ist der Zugang der Kündigung bereits über zwei Wochen her oder erst nächsten Montag ? So ganz eindeutig ist deine Beschreibung diesbezüglich nicht.
Und was wurde dem AG bisher mitgeteilt und wann ?
Fernab der Schwangerschaft, wie lange ist sie dort bereits beschäftigt ? Und wurde bereits anderweitig eine Schutzklage eingereicht ?
Nächste Woche Montag sind es dan genau 2 Wochen her wo sie gekündigt wurde
Dem AG wurde noch nicht mitgeteilt weil sie ja noch nicht 100% schwanger ist des kann man wenn überhaupt erst ende nächster woche feststellen
Nein am 31 August wurde sie gekündigt
am Montag vor zwei Wochen wurde sie gekündigt.
Wenn die schriftliche Kündigung rechtswirksam innerhalb der Probezeit bereits mehr als zwei Wochen vor Kentnissetzung des Arbeitgebers über eine mögliche Schwangerschaft erfolgte , muß sie nicht zurück gezogen werden .
Eine Probezeit spielt hier überhaupt keine Rolle!
Und wenn gegen die Kündigung nicht geklagt wird, dann wird sie auch wirksam, selbst wenn sie rechtswidrig ist.
Das mit der Kündigungs-Schutzklage hatte ich bereits geschrieben .
In Deiner Antwort steht davon nichts.
Die Kommentare lesen wir wohl nicht ... 😯
Und von welchem Kommentar - bitteschön - sprechen "wir" denn überhaupt?
Es gibt von "uns" keinen Kommentar (wenn ich denn keinen übersehen habe).
Und tüss . 😖
Nein am 31 wurde sie gekündigt
Dann hättest Du aber "Montag letzter Woche" schreiben müssen .
Im zweiten von Dir nachträglich ergänzten Punkt muß die bislang der Frau unbekannte Schwangerschaft allerdings bereits zum Zeitpunkt der Kündigung nachweislich bestanden haben , um sich rückwirkend auf den Punkt der Unwissenheit wirksam berufen zu können .
Vorsorglich sollte Deine Frau in dieser Sache schleunigst schon mal Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen , denn dazu hat sie in der Regel nur 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung Zeit .
Eine Arbeitnehmerin ist im ersten Monat schwanger und hat dies bislang nicht bemerkt. Ihr Arbeitgeber kündigt ihr und erst vier Wochen später bestätigen die Ärzte die Schwangerschaft. Wenn sie dem Arbeitgeber die Schwangerschaft sofort mitteilt, ist die „Verspätung“ unproblematisch. Dabei ist wichtig darauf hinzuweisen, dass die Schwangerschaft auch schon zum Zeitpunkt der Kündigung bestand. [BAG 15.11.1990 AP Nr. 17 zu §9 MuSchG 1968]
Hab jetz das gefunden also müssen die auch die Kündigung zurück nehmen wenn es länger als 2 Wochen sind
das kann jetzt juristisch grenzwertig sein, frage mal lieber einen Juristen, falls Test positiv ist
Frauenärztin sie meinte eventuell ist sie schwanger
Auch das muß erstmal geklährt werden , ich würde so einer Kündigungsschutzklage gelassen entgegen sehen !