Bewilligungsbescheid gültig?
Hallo, ich habe samstags einen Bewilligungsbescheid für alg1 bekommen. Darin steht, dass ich eine 3 monatige sperrzeit habe, mir aber Geld ab dem 10.06 zusteht. Soweit ja alles klar. Aber am Montag habe ich einen weiteren Brief bekommen, dass über meinen Antrag noch nicht endgültig entschieden ist weil Angaben meines Arbeitgebers nicht ausreichend sind. Beide Briefe sind aber mit dem 23. Juni raus gegangen. Bezieht sich das nur auf die sperrzeit, also das mir vllt doch was zusteht. Oder auf den kompletten Bescheid? Werde ich das Geld was im Bescheid steht jetzt zum ersten erhalten?
2 Antworten
Du musst doch selber wissen ob du dich vertragswidrig verhalten hast und deshalb gekündigt wurdest oder ob du selber aus nicht wichtigem Grund gekündigt hast bzw.einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast,der dann ggf.einer Eigenkündigung gleich kommen würde und eine Sperrzeit von 12 Wochen nach sich ziehen würde !
Ist das nicht der Fall,dann ist eine Sperre auch nicht gerechtfertigt.
Wenn du die Ankündigung ( Bescheid ) wegen der Sperre früher bekommen hast,dann wird es demnach noch nicht sicher sein ob diese eintritt oder nicht oder das ganze hat sich überschnitten und du hast den zweiten Brief zu spät bekommen.
Steht denn in dem Bescheid den du am Samstag bekommen hast auch die Höhe deines Tagessatzes und wie lange die Sperre geht ?
Das darin steht das dir ab 10.06.2016 ALG - 1 zusteht hat nichts zu sagen,dass ist nur der Beginn deines Leistungsanspruchs,eine evtl.Sperre würde ab da anfangen zu laufen.
Am besten rufst du mal die kostenlose Hotline unter 0800 4555500 an,die sind von Mo - Fr von 8.00 - 18.00 zu erreichen,da kannst du dann mal nachfragen was dies nun zu bedeuten hat.
Solltest du tatsächlich eine Sperre bekommen,dann solltest du bei Bedarf schnell einen ALG - 2 Antrag beim Jobcenter ( Hartz - lV ) stellen,wenn dann die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind,dann würdest du in dieser Zeit evtl.eine sanktionierte Regelleistung ( 30 % über 3 Monate ) bekommen und dazu deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung.
Dann steht dir doch ab 10.06.2016 wieder ALG - 1 zu,denn dann sind deine 12 Wochen Sperre ja um !
Du bekommst dann normalerweise ab 10.06.wieder deinen Tagessatz und den nimmst du dann mal 21 Tage und das solltest du dann in der Regel am letzten Bankarbeitstag des Monats rückwirkend für den Monat bekommen.
Am besten dort anrufen oder hinfahren und da fragen
klar, die Sperre ist berechtigt, ich habe aufgrund meiner Schwangerschaft einem aufhebungsvertrag zugestimmt. in dem Bescheid von Samstag steht die Höhe des tagessatzes und wie lang die Sperre ist. die Sperre ging vom 11. März bis 09. Juni.