Probearbeit = schwarzarbeit?
Person A arbeitet für einen Tag in der Gastronomie von Person B. Person A arbeitet jedoch nur einmal, den ersten Tag auf Probe um den Job als Kellnerin kennenzulernen. Merkt jedoch das es nichts für sie ist und es bleibt lediglich bei diesem Probearbeitstag. An genau diesem Tag kommt der Zoll und kontrolliert die Arbeiter. Dies war am 05/11. Person A bekommt Post von Hauptzollamt, in dem sie Fragen beantworten soll. In diesem Zeitpunkt wird die Familie von Person A, die noch Schülerin ist von der Agentur für Arbeit unterstützt (ALG II).
Meine frage nun: Kann Person A für den Probearbeitstag bestraft werden? Musste sie das vorher beim Amt anmelden oder ist Person B dafuer verantwortlich? Wie sollte Person A jetzt weiter Vorgehen?
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5 Antworten
Jede Stunde für die Arbeit geleistet wird muss gemeldet werden ja. In Österreich besteht ein strenges Gesetz (EU konform) gegen Schwarzarbeit meistens wird es bei ausländischen Tagelöhnern. Hier muss binnen 3 Tagen der Dienstgeber die Anmeldung durchführen. Für den Dienstnehmer bestehen sonst, dass während Arbeitslosigkeit ein geringeres Entgelt ausbezahlt wird und das wirkt sich auch auf die spätere Pension aus. Wie gesagt es handelt sich um österreichische Sozialversicherung- und Steuergesetzten.
Da muss man erst mal das ganze Trennen.
Person A. hätte vor Beginn der Tätigkeit ihrem Sachbearbeiter bei dem Jobcenter bescheid geben müssen. Dann hätte es die AA gewusst und es wäre ok gewesen.
Person B. hätte zwei Möglichkeiten gehabt:
entweder hätte er die A bei der deutschen Rentenversicherung per Sofortmeldung vor Beschäftigungsbeginn melden und nach der negativen Erfahrung wieder abmelden müssen.
oder die beiden hätten einen "Einfühlungsvertrag" zwischen A und B abgeschlossen. Damit hätte die A. die Möglichkeit gehabt sich den Betrieb anzuschauen ohne tatsächlich zu arbeiten. Dies ist allerdings nur eine befristet Zeit und ohne Lohnzahlung möglich.
Dann wäre alles toll gewesen und der Zoll glücklich. So ist das Kind in den Brunnen gefallen und es kann es für beide eine teure Erfahrung werden.
Schreib doch mal wie die Geschichte ausgeht.
lg
Probearbeitstag ... auf gut Deutsch, sie bekommt ALG2 und geht sich gleichzeitig ein Taschengeld verdienen. Der Chef spart sich die Sozialabgaben und die kleine kassiert steuerfrei ab. Und oben drauf gibts noch ALG2. - Das ist "Sozialmissbrauch" und strafbar. Die "Probearbeit" kann als Ordnungswidrigkeit ausgelegt werden, die mit Verwarnungen, zum Teil mit Verwarnungs- und Bußgeld, geahndet werden. Eine Strafanzeige wegen Betrugs kann noch oben drauf kommen, kommt aber selten vor. - Jedenfalls hab ich was neues gelernt, dass heisst ab sofort nicht "Schwarzarbeit" sondern "Probearbeit". Es lebe der kleine Unterschied ...
Sie war 19 und hat ihr abi gemacht. Hat keine Einkünfte gehabt. Nur taschengeld !!
ne soweit ich weiß darf man 1,2 wochen Probearbeiten is aber dann glaub unbezahlt
aber das sind nur infos die ich ausm fernseh kenn
Es war alles unentgeltlich! Für 6 Stunden