Probearbeiten.Absage. Darf geleistete Arbeit nun Veröffentlicht werden?

4 Antworten

Wow, dieses Unternehmen braucht eindeutig Menschen, die im Arbeitsrecht bewanderter sind ;). Wenn im Rahmen eines Schnuppertags wirklich gearbeitet wird, kann dadurch ein Arbeitsvertrag zustandekommen - konkludentes Handeln! Dadurch hast du nicht nur Anspruch auf Vergütung der geleisteten Arbeit, sondern streng genommen eigentlich schon den Job...

Das wäre also ein Punkt, wo mit anwaltlicher Unterstützung die Chance auf Geld nicht schlecht steht. Allerdings solltest du dir bewusst machen, dass es eben maximal darauf hinauslaufen wird - Geld, kein Job. Somit solltest du diesen Schritt nur gehen, wenn du wirklich kein Interesse mehr daran hast, jemals dort zu arbeiten. Und eigentlich auch nur, wenn du in einer Branche tätig bist, wo die Welt nicht soooo super klein ist, dass du es dir mit so einer Klage für alle Zeit in der Branche verscherzen würdest, weil sich das eben super fix rumspricht...

derdudeson 
Beitragsersteller
 25.08.2020, 21:06

Ja dieses Risiko besteht und hält mich auch davon ab. Aber ich find es einfach maximal dreist. Einen Bewerber 2 mal quer durch Deutschland fahren zu lassen. Ihm klar zu machen das der Job zu gut wie fix ist. Dann seine Arbeit bei dem Probetag auch tatsächlich nutzen. Und dann Absage aus einem fahdenscheinlichen Grund. In keinster Weise irgendeine Anerkennung oder Angebot zumindest Fahrtkosten zu übernehmen.

Nach dem ganzen HeckMeck dann einfach......"Hat leider nicht geklappt, tschüss"

HappyMe1984  25.08.2020, 21:09
@derdudeson

Leider kann sowas immer wieder passieren. Häufig dann, wenn die Führungsetage nicht gut aufgestellt ist. Gerade die Sache mit "aus Gründen der Umstrukturierung" spricht halt sehr dafür, dass die Fachabteilung auch erst kurzfristig erfahren hat, dass die Chefetage verrafft hat, die Finanzen so zu prüfen, ob diese Stelle tatsächlich aktuell drin ist - oder eben nicht.

Ich würde es an deiner Stelle also auch als ganz positiven Wink des Schicksals sehen, dass diese Stelle nicht geklappt hat. Denn Unternehmen, wo die Führung nicht weiß oder kommuniziert, was sie tut, sind auf Dauer echt keine Arbeitgeber, bei denen man glücklich wird. Sowas zermürbt total, weil man unglaublich viel Zeit und Nerven dafür opfern muss, mit diesem strukturellen Chaos zu jionglieren, wodurch man umso weniger zu seinen eigentlichen Tätigkeiten kommt...

Das ist für mich ein weiteres Beispiel dafür, dass das sogenannte Probearbeiten in etlichen Fällen eine Ausbeutung ist.

Unbezahltes Probearbeiten kann rechtlich nur dann angenommen werden, wenn es nicht mit einem normalen Arbeitsverhältnis vergleichbar ist. Also keine Bindung an Weisungen des Betriebs, keine Arbeitsaufträge und keine produktive Tätigkeit.

Wenn du jedoch produktiv gearbeitet hast und der Betrieb das Arbeitsergebnis auch noch wertschöpfend verwendet, wäre das ein deutliches Argument, dass du auch bezahlt werden musst.

Es geht aber möglicherweise noch weiter: hast du denn eine schriftliche Vereinbarung, dass du nur für diesen einen Tag und unbezahlt dort eingesetzt wirst?

Wenn nicht, kann man möglicherweise sogar voraussetzen, dass man dich einvernehmlich beschäftigt hat und man damit einen mündlichen Arbeitsvertrag eingegangen ist. Und ein Arbeitsvertrag ist unbefristet, wenn nicht vorher schriftlich vereinbart wurde, dass er befristet ist. Und er läuft so lange, bis er schriftlich gekündigt wird. Mit Frist.

Daraus wiederum folgt die Frage: wo war deine schriftliche Kündigung? Und wenn es keine gab, würde dein Arbeitsverhältnis jetzt noch bestehen.

Hast du denn einen Nachweis dafür, dass das Bild und der Text von dir stammen? Wenn ja, dann hättest du meines Erachtens auch die Möglichkeit, auf das Urheberreicht hinzuweisen. Denn du warst nicht in dem Betrieb beschäftigt, also hat der Betrieb auch mein Recht, deine Arbeitsergebnisse zu verwenden.

Mir scheint, als hättest du einiges auf Lager, womit du dem Betrieb heftig an die Karre fahren könntest. Wie weit du deine Zeit dafür aufbringen willst, musst du entscheiden. Für die Zukunft würde ich aber zumindest beim Begriff "Probearbeiten" ziemlich hellhörig werden.

"Darf geleistete Arbeit nun Veröffentlicht werden?"

Ja, alles was du dir in der Firma ausdenkst ist Firmeneigentum...Ums kurz zu machen.

derdudeson 
Beitragsersteller
 25.08.2020, 20:56

"Wenn der Bewerber in die Abläufe im Unternehmen integriert wird und nicht mehr nur “schnuppert”, sondern einen wirklichen Beitrag leistet, kann der Bewerber vor Gericht ein Gehalt für seine erbrachte Arbeit erstreiten. Dafür braucht er keinen schriftlichen Vertrag. Die Idee dahinter ist, Arbeitnehmer vor Ausbeutung zu schützen."

PeterSchu  26.08.2020, 13:52

"Ja, alles was du dir in der Firma ausdenkst ist Firmeneigentum"

Aber nicht, wenn man in der Firma gar nicht beschäftigt war und auch nicht bezahlt wurde.